Zweckverband SPNV Münsterland
Der Zweckverband SPNV Münsterland (ZVM) wurde aufgrund des Gesetzes über den öffentlichen Personennahverkehr in NRW (ÖPNVG NRW) vom 7. März 1995 in der Fassung vom 27. Januar 2004, durch das die zur Regionalisierung des öffentlichen Personennahverkehrs auf EU- und Bundesebene geschaffene Rechtsgrundlage ergänzt wird, am 10. Dezember 1995 als Gebietskörperschaft gegründet.
Der Zweckverband SPNV Münsterland ist ein Ergebnis der Bahnstrukturreform. „SPNV“ steht hierbei für den Schienenpersonennahverkehr. Er ist seit 2008 Mitglied des Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL). Grundlage hierfür ist ein zum 1. Januar 2008 in Kraft getretenes neues ÖPNV-Gesetz für NRW. Ziel dieser Gesetzneufassung ist u. a., die bisher neun Verkehrsräume des Landes zu drei Nahverkehrs-Organisationen zusammenzuführen: Rhein-Ruhr, Westfalen-Lippe und Rheinland.
Während die Aufgabenträgerschaft für den Straßenpersonennahverkehr (ÖSPV) den Kreisen und Kreisfreien Städten übertragen wurde, sind für die Wahrnehmung des SPNV in den Kooperationsräumen Zweckverbände gebildet worden. Für den Kooperationsraum 5 (Münsterland) haben die Kreise Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie die kreisfreie Stadt Münster den Zweckverband SPNV Münsterland gebildet. Der Zweckverband SPNV Münsterland ist außerdem, neben dem ZRL, NPH, VVOWL und dem ZWS, Mitglied im Dachverband Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe, gegründet im Januar 2008 ist dieser einer der drei neuen Zweckverbände auf Landesebene.
Der Zweckverband nimmt folgende Aufgaben wahr:
- Planung, Organisation und Ausgestaltung des Schienenpersonennahverkehrs im Verbandsgebiet
- Bildung eines Gemeinschaftstarifs, Schaffung einheitlicher Beförderungsbedingungen und Koordinierung des Verkehrsangebotes im Öffentlichen Personennahverkehr
- Koordination der von den Kreisen Borken, Coesfeld, Steinfurt und Warendorf sowie der kreisfreien Stadt Münster aufzustellenden Nahverkehrspläne und
- Aufstellen eines Nahverkehrsplanes für den Zweckverband.
- Durch eine Kooperation beim Tarif gibt es auch eine Anknüpfung an die Stadt Osnabrück sowie einige Gemeinden im Landkreis Osnabrück.
Der Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) hat bei seiner letzten Verbandsversammlung im Oktober 2011 die Grundlage für eine Harmonisierung bzw. Zusammenführung der fünf bestehenden Tarifverbünde in Westfalen-Lippe geschaffen. Die Weiterentwicklung der Tarife liegt damit beim NWL bzw. einer Projektgruppe Tarifentwicklung (vorgeschlagener Sitz: OWL Verkehr GmbH in Bielefeld).