Zeutschach
Zeutschach war bis Ende 2014 eine Gemeinde mit 210 Einwohnern (Stand: 1. Jänner 2016[1]) im Gerichtsbezirk bzw. Bezirk Murau in der Steiermark. Im Rahmen der Gemeindestrukturreform in der Steiermark ist sie seit 2015 mit den Gemeinden Dürnstein in der Steiermark, Kulm am Zirbitz, Mariahof, Perchau am Sattel, Sankt Marein bei Neumarkt und Neumarkt in Steiermark zusammengeschlossen,[2] die neue Gemeinde führt den neuen Namen Marktgemeinde Neumarkt in der Steiermark. Grundlage dafür ist das Steiermärkische Gemeindestrukturreformgesetz – StGsrG.[3]
Zeutschach (Ehemalige Gemeinde) Ortschaft Katastralgemeinde Zeutschach | |||
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Basisdaten | |||
Pol. Bezirk, Bundesland | Murau (MU), Steiermark | ||
Gerichtsbezirk | Murau | ||
Koordinaten | 47° 4′ 13″ N, 14° 21′ 59″ O | ||
Höhe | 1043 m ü. A. | ||
Einwohner der Ortschaft | 211 (1. Jän. 2021) | ||
Gebäudestand | 85 (2001 | )||
Fläche d. KG | 18,31 km² | ||
Postleitzahl | 8820 Neumarkt in der Steiermark | ||
Vorwahl | +43/3584 (Neumarkt in der Steiermark) | ||
Statistische Kennzeichnung | |||
Gemeindekennziffer | 61439 | ||
Ortschaftskennziffer | 16056 | ||
Katastralgemeinde-Nummer | 65322 | ||
Zählsprengel/ -bezirk | Zeutschach (61439 007) | ||
Eigenständige Gemeinde bis Ende 2014 Quelle: STAT: Ortsverzeichnis; BEV: GEONAM; GIS-Stmk |
Geografie
Geografische Lage
Zeutschach liegt wenige Kilometer westlich von Neumarkt in Steiermark auf einer Hochebene am Ostabhang der Grebenzen, südlich des Neumarkter Sattels. Das Gebiet, das beide Hauptgipfel der Grebenzen sowie das östlich vorgelagerte Hochplateau umfasst, liegt zur Gänze in einem Landschaftsschutzgebiet sowie im Naturpark Grebenzen.
Ehemalige Nachbargemeinden
An Zeutschach grenzten (im Norden beginnend im Uhrzeigersinn) die Gemeinden:
Gliederung
Einzige Katastralgemeinde und Ortschaft der ehemaligen Gemeinde war Zeutschach.
Geschichte
Eine Besiedlung des heutigen Gemeindegebiets ist für das Frühmittelalter nachweisbar, als Ende des 6. Jahrhunderts von Osten her Slawen in die Region einwanderten. Auch die Namensgebungen in und um Zeutschach belegen den slawischen Ursprung der Ansiedlungen.
Der Name Zeutschach hat sich aus dem slawischen Ortsnamen „Zizawa“ entwickelt, der im Jahr 1172 in einer lateinischen Urkunde erstmals erwähnt wurde („locus qui dicitur Zizawa“). Aus den slawischen Ursprüngen lässt sich das Wort Zizawa als „wasserreiche, sumpfige Gegend mit saurem Gras“ interpretieren.
Die politische Gemeinde Zeutschach wurde 1849/50 errichtet.[4]
Bevölkerung
Laut Volkszählungsergebnis hatte Zeutschach im Jahr 2001 234 Einwohner, fast alle (99,1 %) hatten die österreichische Staatsbürgerschaft und gehörten ganz überwiegend (97,0 %) der römisch-katholischen Kirche an.
Bevölkerungsentwicklung 1869–2016 | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||
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Quelle: Statistik Austria, Volkszählungsergebnisse |
Politik
Gemeinderat
Der letzte Gemeinderat bestand aus neun Mitgliedern und setzte sich seit der Gemeinderatswahl 2010 aus Mandaten der folgenden Parteien zusammen:
- 4 ÖVP
- 5 Bürgerliste Harmonisches Zeutschach
Wappen
Ein Wappen wurde der Ortsgemeinde Zeutschach von der Steiermärkischen Landesregierung zum 1. August 1991 verliehen. Wegen der Gemeindezusammenlegung verlor dieses mit 1. Jänner 2015 seine offizielle Gültigkeit. Die heraldische Beschreibung des Wappens lautet:
- „In silbernem Schild ein Schrägrechtsbalken von ineinander geschobenen blauen Rauten.“[5]
Der Rautenbalken ist dem Wappen einer mittelalterlichen adeligen Ministerialenfamilie entnommen, die in Graslupp ihren Ansitz hatte.
Kultur und Sehenswürdigkeiten
Literatur
- Walter Brunner: Geschichte von Zeutschach. Ortschronik, herausgegeben im Eigenverlag der Gemeinde
Einzelnachweise
- Einwohner nach Ortschaften (Excel-Datei, 835 KB); abgerufen am 29. August 2016
- Steiermärkische Gemeindestrukturreform.
- § 3 Abs. 7 Z 2 des Gesetzes vom 17. Dezember 2013 über die Neugliederung der Gemeinden des Landes Steiermark (Steiermärkisches Gemeindestrukturreformgesetz – StGsrG). Landesgesetzblatt für die Steiermark vom 2. April 2014. Nr. 31, Jahrgang 2014. ZDB-ID 705127-x. S. 3.
- Allgemeines Landesgesetz- und Regierungsblatt für das Kronland Steiermark, 21. Stück, 7. Oktober 1850, Nr. 378.
- Mitteilungen des Steiermärkischen Landesarchivs 42/43, 1992/93, S. 64.