Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen
Das Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen (BEV) ist in Österreich zuständig für die amtliche Vermessung und ist das nationale Metrologieinstitut.
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Staatliche Ebene | Bund | ||
Stellung der Behörde | nachgeordnete Dienststelle | ||
Aufsicht | Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort | ||
Gründung | 1923 (1806 Topographische Anstalt[1], 1839 k.k. Militärgeographisches Institut, 1921 Bundesvermessungsamt) | ||
Hauptsitz | Wien 2, Schiffamtsgasse 1–3 | ||
Behördenleitung | DI Wernher Hoffmann (Präs.), Mag. Robert Edelmaier (Vizepräs.) | ||
Website | www.bev.gv.at |
Aufgaben
Sein Aufgabenbereich umfasst folgende Gegenstände:
- Führung des Grundstückkatasters in Österreich: Der Kataster ist die planliche Darstellung sämtlicher Grundstücke in Österreich und liegt flächendeckend in digitaler Form vor. Er dient als begleitendes Element zum Grundbuch.
- Schaffung und Erhaltung der amtlichen Vermessungspunkte (Lage- und Höhenfestpunkte): Lagefestpunkte, die als Ausgangspunkte für Grundstücksvermessungen dienen, müssen im besiedelten Gebiet in Abständen von etwa 700 bis 1200 m verfügbar sein.
- Betrieb des GPS-Satelliten-Positionierungsdiensts Austrian Positioning Service (APOS)
- Führung des Digitalen Landschafts- und Geländehöhenmodells und der Namensdatenbank GEONAM Österreich
- Erstellung der amtlichen österreichischen Landkarten: folgende Kartenwerke werden hergestellt und laufend weitergeführt:
- Österreichische Karte 1:50.000 (ÖK 50, und in Vergrößerung 1:25.000), 1:200.000 (ÖK 200), 1:500.000
- Orthofotos und Luftbildkarten
- Die Landkarten werden mit unterschiedlichen Inhalten (mit Wegmarkierungen oder mit Straßenaufdruck) in gedruckter Form angeboten. In digitaler Form stehen sie auf Compact-Disc und im Internet zur Verfügung.
- Vermessungs- und Verwaltungsarbeiten im Zusammenhang mit der Staatsgrenze
- Führung des Nationalen Metrologie-Instituts (NMI), welches Mess-Normale entsprechend dem SI-Einheitensystem zur Verfügung stellt.
- Physikalisch-technischer Prüfdienst zur technischen Durchführung von Kalibrierungen und Prüfung von Messgeräten unter Anschluss an die nationalen Normale.
- Betrieb der Atomuhr, welche die für Österreich verbindliche Normalzeit ausgibt.[2][3]
Zur Durchführung der Aufgaben unterhält das BEV neben den zentralen Einrichtungen für die grundlegenden Aufgaben in Wien Außenstellen in ganz Österreich. Diese werden als Vermessungsämter bzw. Eich- und Vermessungsämter (volle Funktionalität) oder als Informationszentren (nur für Parteienverkehr, Auskunftserteilung) geführt.
Gesetzliche Grundlagen
Grundlagen für die Arbeit des BEV bilden folgende Gesetze:
- Art. 10 des Bundes-Verfassungsgesetzes: Bundeskompetenz für Grenzvermarkung, Vermessungswesen, Maße und Gewichte.
- § 845 ff des Allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches: Regelt die Festlegung von Grundstücksgrenzen
- Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz
- Bodenschätzungsgesetz
- Liegenschaftsteilungsgesetz
- Staatsgrenzgesetz
- Vermessungsgesetz
- Vermessungsverordnung
- Vermessungsgebührenverordnung
- Maß- und Eichgesetz
Zusätzlich gibt es in zahlreichen anderen Gesetzen Bestimmungen über das Vermessungswesen (Forstgesetz, Bodenschätzungsgesetz etc.) und über eichrechtliche Belange (Zeitzählgesetz, Fertigpackungsverordnung usw.)
Liste der Vermessungsämter
- Amstetten
- Baden
- Bludenz
- Braunau am Inn
- Bregenz
- Bruck an der Mur
- Eisenstadt
- Feldbach
- Freistadt
- Gänserndorf
- Gmünd
- Gmunden
- Graz
- Imst
- Innsbruck
- Judenburg
- Klagenfurt
- Korneuburg
- Krems an der Donau
- Kufstein
- Leibnitz
- Lienz
- Linz
- Neusiedl am See
- Oberwart
- Ried im Innkreis
- Rohrbach
- Salzburg
- Spittal an der Drau
- St. Johann im Pongau
- St. Pölten
- Steyr
- Villach
- Vöcklabruck
- Vöklermarkt
- Weiz
- Wels
- Wien
- Wiener Neustadt
- Zell am See
Liste der Eichämter
Weblinks
Einzelnachweise
- Franziszeische (2.) Landesaufnahme des Kaiserthum Österreichs
- Bundesamt für Eich- und Vermessungswesen: Zeitinformation über Telefon
- Amtsblatt für das Eichwesen, Doppel-Nr. 3-4/2008