Wartturm

Als Wartturm, Warte, Warth, Wachtturm, Landwarte, Landturm oder Burgwarte wird ein meist einzeln stehender, oft von Wall und Graben umgebener Beobachtungsturm bezeichnet.

Der Spießturm bei Spieskappel
Zur Liebenburg zugehörige Warte Hausmannsturm (rechts) um 1520
Stadt Damgarten mit Wartturm Jaromarsturm (auf einem Turmhügel) am Grenzpass; der Turm mit Hocheingang und angelegter Leiter (Stralsunder Bilderhandschrift, 1611–1615)

Geschichte und Architektur

Warttürme wurden in spätmittelalterlicher Zeit beispielsweise an Handelsstraßen als Zollstationen oder im Vorfeld von Städten errichtet, um durch Fahnen- oder Lichtsignale frühzeitig vor dem Heranrücken feindlicher Truppen zu warnen. Die Bezeichnung stammt vom mhd. Wort warte, spähendes Ausschauen.[1]

Die Eingangstür eines Wartturms befand sich üblicherweise in mehreren Metern Höhe und war in diesem Fall nur über eine Leiter zugänglich, die der Turmwächter bei Gefahr einzog. Manche Warttürme erfüllten eine burgartige Funktion, wofür unter anderem die Friedberger Warte in Frankfurt am Main oder die Hellenwarte bei Fritzlar als Beispiele zu nennen sind. Seit dem späten 15. Jahrhundert wurden Warttürme häufig in Landwehren eingebunden, wie dies auch der Fall beim Lindener Turm auf dem Lindener Berg in Hannover war.

Einen Sonderfall stellt die Geleitwarte dar, welche nicht vorrangig eine Warnfunktion für die städtische Verteidigung erfüllte, sondern, bevorzugt an Handelswegen (Altstraßen) errichtet, den Schutz reisender Händler bis zum Rande eines Herrschaftsgebietes sicherstellen sollte und bisweilen als Geleitwechselstation diente. Ein solches Beispiel ist die seit dem Jahr 1340 nachweisbare Berger Warte, ein Wartturm nordöstlich der Stadt Frankfurt am Main außerhalb der damaligen Landwehr der Stadt.

Beispiele

sowie:

Siehe auch

Literatur

Einzelnachweise

  1. Digitales Wörterbuch der deutschen Sprache „Warte“
Commons: Warttürme – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien
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