Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg
Die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg wird voraussichtlich im Frühjahr 2026 stattfinden.
Organisation
Termin
Gemäß Artikel 30 Absatz 1 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg (BWVerf) ist die Wahl nach Ablauf der fünfjährigen Wahlperiode,[1] demnach im Jahr 2026, zu vollziehen, sofern es nicht zu vorgezogenen Neuwahlen kommt.
Wahlrecht
Im Gegensatz zu den anderen Ländern existieren in Baden-Württemberg keine Landeslisten und keine Zweitstimme. Eine Partei kann somit ihren Spitzenpolitikern keine sicheren Listenplätze bieten. Sie müssen daher, um relativ sicher ins Parlament einzuziehen, in mindestens einem der 70 Wahlkreise antreten, der als Parteihochburg gilt, und dazu von den dort ansässigen Parteimitgliedern aufgestellt werden.
Bei dieser „personalisierten Verhältniswahl ohne Listen“ stimmen die Wähler gleichzeitig für einen Direktkandidaten sowie dessen Partei ab – sofern er nicht als Einzelbewerber antritt, wofür 75 Unterschriften nötig sind. Ein Wahlvorschlag kann zusätzlich auch einen Ersatzbewerber enthalten, der bei Bedarf als Nachrücker in das Parlament einzieht.
Die jeweiligen Gewinner ihrer Wahlkreise ziehen mit einem Direktmandat (Erstmandat) direkt in den Landtag ein. Zusätzlich werden Zweitmandate zugeteilt, so dass die Sitzverteilung das Verhältnis der Stimmen für die Parteien widerspiegelt. Berücksichtigt werden nur diejenigen Parteien, auf die mindestens 5 Prozent der Stimmen entfallen. Die Sitze werden innerhalb einer Partei in absteigender Reihenfolge der Stimmenanteile regional auf die vier Regierungsbezirke (Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen) verteilt. Um diese Verhältnisse gewährleisten zu können, werden im Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren gegebenenfalls Überhangmandate vergeben.
Ausgangslage
Vorherige Wahl 2021
Umfragen
Aktuelle Umfragen
Institut | Datum | Grüne | CDU | SPD | FDP | AfD | Linke | Sonst. |
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Infratest dimap | 20.01.2022 | 26 % | 23 % | 16 % | 12 % | 11 % | 4 % | 8 % |
Infratest dimap | 14.10.2021 | 27 % | 17 % | 20 % | 15 % | 9 % | 3 % | 9 % |
INSA | 12.10.2021 | 24 % | 20 % | 21 % | 16 % | 9 % | 3 % | 7 % |
Landtagswahl 2021 | 14.03.2021 | 32,6 % | 24,1 % | 11,0 % | 10,5 % | 9,7 % | 3,6 % | 8,5 % |
Siehe auch
Einzelnachweise
- Verfassung des Landes Baden-Württemberg. Abgerufen am 15. März 2021.