Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg

Die Wahl zum 18. Landtag von Baden-Württemberg wird voraussichtlich im Frühjahr 2026 stattfinden.

Organisation

Termin

Gemäß Artikel 30 Absatz 1 der Verfassung des Landes Baden-Württemberg (BWVerf) ist die Wahl nach Ablauf der fünfjährigen Wahlperiode,[1] demnach im Jahr 2026, zu vollziehen, sofern es nicht zu vorgezogenen Neuwahlen kommt.

Wahlrecht

Im Gegensatz zu den anderen Ländern existieren in Baden-Württemberg keine Landeslisten und keine Zweitstimme. Eine Partei kann somit ihren Spitzenpolitikern keine sicheren Listenplätze bieten. Sie müssen daher, um relativ sicher ins Parlament einzuziehen, in mindestens einem der 70 Wahlkreise antreten, der als Parteihochburg gilt, und dazu von den dort ansässigen Parteimitgliedern aufgestellt werden.

Bei dieser „personalisierten Verhältniswahl ohne Listen“ stimmen die Wähler gleichzeitig für einen Direktkandidaten sowie dessen Partei ab – sofern er nicht als Einzelbewerber antritt, wofür 75 Unterschriften nötig sind. Ein Wahlvorschlag kann zusätzlich auch einen Ersatzbewerber enthalten, der bei Bedarf als Nachrücker in das Parlament einzieht.

Die jeweiligen Gewinner ihrer Wahlkreise ziehen mit einem Direktmandat (Erstmandat) direkt in den Landtag ein. Zusätzlich werden Zweitmandate zugeteilt, so dass die Sitzverteilung das Verhältnis der Stimmen für die Parteien widerspiegelt. Berücksichtigt werden nur diejenigen Parteien, auf die mindestens 5 Prozent der Stimmen entfallen. Die Sitze werden innerhalb einer Partei in absteigender Reihenfolge der Stimmenanteile regional auf die vier Regierungsbezirke (Freiburg, Karlsruhe, Stuttgart, Tübingen) verteilt. Um diese Verhältnisse gewährleisten zu können, werden im Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren gegebenenfalls Überhangmandate vergeben.

Ausgangslage

Vorherige Wahl 2021

Umfragen

Aktuelle Umfragen

Infratest-dimap-Umfrage vom 20. Januar 2022
im Vergleich zur Landtagswahl 2021
 %
30
20
10
0
26
23
16
12
11
4
8
Gewinne und Verluste
im Vergleich zu 2021
(auf halbe Prozent gerundet)
 %p
   6
   4
   2
   0
  -2
  -4
  -6
  -8
−6,5
−1
+5
+1,5
+1
+0,5
−0,5
Vorlage:Wahldiagramm/Wartung/TITEL zu lang
Institut Datum Grüne CDU SPD FDP AfD Linke Sonst.
Infratest dimap 20.01.2022 26 % 23 % 16 % 12 % 11 % 4 % 8 %
Infratest dimap 14.10.2021 27 % 17 % 20 % 15 % 9 % 3 % 9 %
INSA 12.10.2021 24 % 20 % 21 % 16 % 9 % 3 % 7 %
Landtagswahl 2021 14.03.2021 32,6 % 24,1 % 11,0 % 10,5 % 9,7 % 3,6 % 8,5 %

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. Verfassung des Landes Baden-Württemberg. Abgerufen am 15. März 2021.
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