Visitor Q
Visitor Q (jap. ビジターQ, bijitā Q) ist ein kontroverser Spielfilm des Regisseurs Takashi Miike aus dem Jahr 2001 über eine problembeladene Familie, die Besuch von einem Fremden bekommt.
Film | |
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Titel | Visitor Q |
Originaltitel | ビジターQ |
Produktionsland | Japan |
Originalsprache | Japanisch |
Erscheinungsjahr | 2001 |
Länge | 84 Minuten |
Altersfreigabe | FSK 18 |
Stab | |
Regie | Takashi Miike |
Drehbuch | Itaru Era |
Produktion | Reiko Arakawa, Seiichiro Kobayashi, Susumu Nakajima |
Musik | Kōji Endō |
Kamera | Hideo Yamamoto |
Schnitt | Yasushi Shimamura |
Besetzung | |
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Der Film ist der sechste und letzte Teil der sogenannten „Love Cinema“-Reihe, einer niedrig budgetierten Direct-to-Video-Produktion, in Japan Original Video (kurz: OV) oder V-Cinema genannt, zu der sechs Regisseure jeweils einen sehr billig produzierten Film beisteuerten. Im Unterschied zu westlichen Videoproduktionen weisen OV-Filme ein deutlich höheres Qualitätsniveau aus, man gewährt den unabhängigen Filmemachern allerlei künstlerische Freiheiten, sofern das Budget nicht überschritten und Stilmittel eingebunden werden, die eine kommerzielle Videoauswertung ermöglichen. Die inhaltliche Vorgabe der sechsteiligen Love Cinema-Serie war am Motiv der „Reinen Liebe“ gebunden.
Die Produktionskosten der gesamten Reihe betrugen weniger als eine halbe Million Euro,[1] alle Regisseure bekamen das gleiche Budget für ihre Inszenierungen. Visitor Q standen so etwa sieben Millionen Yen zur Verfügung.[2] Miikes Inszenierung war der dritte Film des Regisseurs, der in Deutschland in die Kinoauswertung kam. Deutschlandpremiere war am 21. Juli 2001 im „Focus Asia“ des Münchner Fantasy Filmfests. Offizieller Kinostart in der Bundesrepublik war der 6. September 2001.[3]
Handlung
Der Film handelt von der Familie Yamazaki, die Besuch von einem namenlosen Fremden, dem titelgebenden „Visitor Q“ bekommt. Jedes Familienmitglied hat seine eigenen Probleme: die Tochter Miki arbeitet fernab der Familie als Prostituierte und schläft mit dem Vater Kiyoshi, einem erfolglosen Fernsehjournalisten. Die heroinsüchtige Mutter Keiko wird von ihrem Sohn Takuya verprügelt, der seinerseits von Mitschülern gemobbt wird. Als Kiyoshi auf dem Heimweg niedergeschlagen wird, bringt er den Angreifer mit nach Hause, wo dieser zunächst unbeteiligt das Familienleben betrachtet, im Verlauf jedoch immer mehr Einfluss auf die einzelnen Mitglieder nimmt.
Auszeichnungen
- Fantasia Festival
- 2001: Preisträger in der Kategorie „Bester asiatischer Film“ für Takashi Miike
- Japanese Professional Movie Awards
- 2002: Preisträger in der Kategorie „Bester Regisseur“ für Takashi Miike
- Sweden Fantastic Film Festival
- 2001: Lobende Erwähnung (honorable mention) für Takashi Miike
Kritiken
„Vielschichtige Reflexion über die Gewaltstruktur des Alltagsdenkens. Bestimmt von drastischen Tabubrüchen, gleitet der ebenso komplexe wie beunruhigende Film letztlich nie ins Selbstzweckhafte. Hoffnung wie Erlösung finden sich am Ende nur in der Abkehr vom Realismus sowie in der Überhöhung der Genrebilder.“
„Wie kaum ein anderer Regisseur momentan bringt Takashi Miike das B-Movie und den Arthaus-Film so zwingend in Übereinstimmung. Das verleiht seinem Material auch diesen absonderlichen Touch; nie kann man sich sicher sein, ob hier ambitioniertes Filmhandwerk oder die große Verarsche zum Besten gegeben wird. Beides ist möglich und beabsichtigt - und beides hat Miike mit seinem erstaunlichen Gesamtwerk zu etwa gleichen Teilen hervorgebracht.“
Weblinks
- Visitor Q in der Internet Movie Database (englisch)
- Visitor Q in der Online-Filmdatenbank
- Visitor Q bei Rotten Tomatoes (englisch)
Einzelnachweise
- rapideyemovies.de (Memento des Originals vom 19. April 2008 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.
- business. Internet Movie Database, abgerufen am 22. Mai 2015 (englisch).
- Visitor Q im Lexikon des internationalen Films
- Der Trash-Zeremonienmeister. taz, 6. September 2001 (abgerufen am 11. Juni 2015)