Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen
In der Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen im mittelfränkischen Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen haben sich folgende Gemeinden zur Erledigung ihrer Verwaltungsgeschäfte zusammengeschlossen:
- Absberg, Markt, 1392 Einwohner, 18,98 km²
- Haundorf, 2697 Einwohner, 51,34 km²
- Pfofeld, 1586 Einwohner, 23,88 km²
- Theilenhofen, 1118 Einwohner, 20,33 km²
Wappen | Deutschlandkarte | |
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Basisdaten | ||
Bundesland: | Bayern | |
Regierungsbezirk: | Mittelfranken | |
Landkreis: | Weißenburg-Gunzenhausen | |
Fläche: | 114,53 km2 | |
Einwohner: | 6793 (31. Dez. 2020)[1] | |
Bevölkerungsdichte: | 59 Einwohner je km2 | |
Kfz-Kennzeichen: | WUG, GUN | |
Verbandsschlüssel: | 09 5 77 5532 | |
Verbandsgliederung: | 4 Gemeinden | |
Adresse der Verbandsverwaltung: |
Frankenmuther Str. 2d 91710 Gunzenhausen | |
Website: | ||
Lage der Verwaltungsgemeinschaft Gunzenhausen im Landkreis Weißenburg-Gunzenhausen | ||
Einwohnerstand: 31. Dezember 2014[2]
Sitz der Verwaltungsgemeinschaft ist das nicht selbst zur Verwaltungsgemeinschaft gehörende Gunzenhausen. Die Verwaltungsgemeinschaft ist sowohl die bevölkerungsreichste als auch flächengrößte Verwaltungsgemeinschaft des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen. In der Verwaltungsgemeinschaft leben 6600 Personen (Stand: 31. Dezember 2014), dies entspricht etwa sieben Prozent der Bevölkerung des Landkreises Weißenburg-Gunzenhausen. Die Verwaltungsgemeinschaft liegt im Süden Mittelfrankens und umfasst eine Fläche von 114,53 Quadratkilometern, dies entspricht etwa zwölf Prozent der Landkreisfläche.
Ursprünglich gehörte der Verwaltungsgemeinschaft als fünftes Mitglied die Gemeinde Muhr a.See an, die mit Wirkung ab 1. Januar 1998 entlassen wurde.[3]
Einzelnachweise
- Genesis Online-Datenbank des Bayerischen Landesamtes für Statistik Tabelle 12411-001 Fortschreibung des Bevölkerungsstandes: Gemeinden, Stichtage (letzten 6) (Einwohnerzahlen auf Grundlage des Zensus 2011) (Hilfe dazu).
- Bayerisches Landesamt für Statistik
- Fünftes Gesetz zur Änderung der Gliederung von Gemeinden und Verwaltungsgemeinschaften vom 26. Juli 1997 (GVBl S. 309)