Schließfach
Ein Schließfach ist ein gegen Diebstahl und gegebenenfalls andere Risiken geschützter Behälter für Wertsachen. Schließfächer befinden sich häufig in Einkaufszentren, öffentlichen Garderoben, Umkleideräumen und Schulen. Hierbei kommt es zu einer Überschneidung mit dem Begriff Spind. Bei Schließfächern an Bahnhöfen und Flughäfen, die in erster Linie zur vorübergehenden Aufbewahrung von Reisegepäck dienen, spricht man von Gepäckschließfächern.
Bankschließfach
Deutschland
Eine Besonderheit, insbesondere in der Weise der Benutzung, ist das Bankschließfach.
Über die Nutzung des Bankschließfachs wird ein Mietvertrag zwischen Bank und Kunde abgeschlossen. Dieser enthält meist eine Versicherung des Schließfachinhalts, deren Versicherungshöhe mittels einer Zusatzversicherung erweitert werden kann. Die in der jährlichen Pauschale enthaltene Versicherungssumme ist zumeist nicht sehr hoch.
Der Mieter (oder von ihm hierzu Bevollmächtigte) erhält Zugang zu seinem Schließfach unter Nutzung seines Schlüssels (Codes). Um die notwendige Sicherheit zu erreichen, verfügt auch die Bank über einen Schlüssel (Code). Nur unter Nutzung beider ist ein Zugriff möglich.
Schließfachanlagen neuerer Generation sind automatisiert. Der Zugang ist hier unabhängig von Bankmitarbeitern und Tresorschließzeiten rund um die Uhr möglich. Das einzelne Schließfach wird beim Zugriff über eine Förderanlage aus dem Tresorbereich in einen eigens gesicherten Ausgaberaum transportiert.
Die Bank nimmt von dem Schrankfachinhalt keine Kenntnis. Um die Diskretion zu gewährleisten, ist der Zugang zum Tresorraum versperrt, während der Kunde sein Schließfach geöffnet hat.[1]
Verliert der Mieter Schlüssel oder Geheimcode, so muss das Schloss auf Kosten des Kunden ausgetauscht werden.
Räumt der Mieter das Schließfach nicht nach Kündigung oder wird die Miete nicht bezahlt, so darf die Bank das Fach nach Maßgabe des Vertrags in Gegenwart eines Zeugen öffnen. Wegen rückständiger Miete hat die Bank ein Vermieterpfandrecht an den eingebrachten Sachen des Mieters (§ 562, § 578 BGB).
In aller Regel existieren bei Banken Schließfächer variabler Größe, die jeweils jährlich im Voraus zu zahlen sind. Übliche Größen sind hierbei 30 cm × 25 cm × 5 cm (4 Liter) bis 200 Liter.[1] Die mechanische Belastbarkeit erlaubt jedoch keine Lagerung von schweren Gegenständen.
Mieter von Bankschließfächern unterliegen der Legitimationsprüfung gemäß § 154 AO. Sie müssen sich mit einem Ausweis legitimieren. Im Todesfall ist die Bank gem. § 33 ErbStG verpflichtet, die Existenz des Bankschließfachs dem Finanzamt zu melden.
Österreich
In Österreich besteht einheitlich eine Grundversicherung von 3650 Euro für den Inhalt eines Bankschließfachs. Darüber hinaus haften die entsprechenden Bankkunden für den Inhalt.[2] Banken haften nur, falls Grobfahrlässigkeit von seiten eines Instituts vorliegt. Bei bekannt gewordenen Diebstählen dieser Art handelte es sich um unbewachte Tresorräume mit veralteter elektronischer Zugangskontrolle.[2]
Schweiz
In der Schweiz gibt es keine allgemeine Grundversicherung. Bei den meisten Instituten haften die Bankkunden vollumfänglich für die Schrankinhalte. Zitat der Bestimmung bei der Basler Kantonalbank: Für allfällige Schäden, die namentlich auf Raub, Einbruch, Diebstahl, Explosion, Feuer oder Wasser zurückzuführen sind, haftet die Bank nur bei grober Fahrlässigkeit. Ein über die Haftung der Bank hinausgehender Versicherungsschutz ist Sache des Mieters.[2] Entsprechende Versicherungen bei Schweizer Versicherungsgesellschaften sind teuer. Die jährliche Prämie für einfachen Diebstahl auswärts beim größten Schweizer Mobiliarversicherer beträgt etwa 3 Prozent des versicherten Wertes.
Literatur
- Klüter: Das Verwahrgeschäft – Schrankfächer, Verwahrstücke und Tresore. In: Hellner, Steuer (Hrsg.): Bankrecht und Bankpraxis. Band 5, 12. Teil. 2009, ISBN 978-3-86556-228-9
Weblinks
Einzelnachweise
- Hinter Gittern. In: Finanztest, 9/2011, S. 25–27 mit einem Zusatzblatt; abgerufen am 27. Dezember 2012.
- Michael Färber und Daniel Imwinkelried: Bankschliessfächer sind kein Fort Knox – das zeigen Diebstähle in Wien und Basel. nzz.ch online, 23. Dezember 2020, abgerufen am 5. Januar 2021 (Paywall).