Thomy
Thomy ist eine Marke des Lebensmittelkonzerns Nestlé für Feinkostprodukte wie Mayonnaise, Senf, Tomatenmark, Soßen und Speiseöl.
Geschichte
Fritz Thomi-Schaad begann 1907 mit dem Verkauf von Senf auf dem Schweizer Markt. Damals war es üblich, Senf offen aus Steingut-Töpfen zu verkaufen. 1934 begann das Unternehmen, Senf in Tuben zu verkaufen, einer Verpackung, die bis dahin nicht für Lebensmittel genutzt wurde. Im selben Jahr wurde erstmals der Markenname Thomy, benannt nach dem Firmengründer, für Senf verwendet. Das i wurde durch ein y ersetzt, um sich international besser zu vermarkten, sowie auch aus stilistischen Gründen.[1] Ab 1951 wurde auch Mayonnaise in Tuben verkauft. In Deutschland werden seit 1954 Produkte der Marke Thomy verkauft.
Als Erfinder der Thomy-Mayonnaise gilt Alfred Mahler (1913–1995), der während des Zweiten Weltkrieges Generalstabsoffizier war, 1949 die Geschäftsleitung von Unifranck in Ludwigsburg übernahm und aus der Schweiz die Feinkostmarke Thomy übernahm.[2] Bis in die 1970er Jahre gehörte Thomy zur Unifranck Lebensmittelwerke GmbH in Ludwigsburg.[3] Bis 1993 gehörte Thomy zur Allgäuer Alpenmilch AG in München.[4] Die Allgäuer Alpenmilch AG gehörte mehrheitlich der Ursina-Franck AG aus Bern, die 1971 vom Lebensmittelkonzern Nestlé erworben worden war.[5]
In den 1960er-Jahren warb Thomy in Deutschland mit dem gesungenen Slogan „Delikat nach Schweizer Art“. Die Musik des vor allem aus der Fernsehwerbung bekannten Jingles Thomy – hier kommt der Genuss ist eine direkte Übernahme aus dem Jazzsong My baby just cares for me (Erstveröffentlichung 1958, Welthit erst bei der Neuveröffentlichung 1987 für eine Chanel-No.-5-Werbung) der Sängerin Nina Simone.
Ende der 1990er Jahre machte der so genannte „Thomy-Erpresser“ Schlagzeilen. Vom Sommer 1996 bis zum September 1998 kontaminierte dieser Thomy-Produkte mit Blausäure.[6] Von „Thomy“ verlangte er ein Lösegeld von 25 Millionen Mark in Form von Diamanten, die ihm mit Brieftauben gebracht werden sollten.[7] Im September 1999 wurde er wegen versuchter schwerer räuberischer Erpressung und wegen gemeingefährlicher Vergiftung vom Frankfurter Landgericht zu einer Freiheitsstrafe von elf Jahren verurteilt.[8] Der Staatsanwalt Wilhelm Möllers hatte zwölf Jahre Freiheitsstrafe beantragt.[9]
Weil nach der neuen Swissness-Verordnung zu wenig inländische Rohstoffe in den Produkten verarbeitet werden, darf Thomy seit 2017 das Schweizerkreuz nicht mehr auf den Verpackungen verwenden.[10] Nachdem bereits verschiedene Bio-Produkte eingeführt wurden[11], stellt Thomy seit 2017 auch Mayonnaise in einer veganen, glasverpackten Variante her.[12]
Werke
- Das Thomy-Stammhaus befindet sich in Basel. Im dortigen Werk sind 160 Personen beschäftigt (Stand: 2009).[13]
- Von 1954 bis 2001 gab es ein Thomy-Werk in Karlsruhe.
- Seit 1956 gibt es ein Werk in Neuss.
- Auch im Nestlé-Werk in Biessenhofen werden Thomy-Produkte hergestellt.
Siehe auch
Weblinks
- Website der Marke
- Thomy Werk Neuss (Memento vom 7. Dezember 2013 im Internet Archive)
- Geschichte des Thomy-Werks in Karlsruhe beim Stadtwiki Karlsruhe
Einzelnachweise
- https://www.thomy.ch/about/geschichte/@1@2Vorlage:Toter+Link/www.thomy.ch (Seite+nicht+mehr+abrufbar,+Suche+in+Webarchiven) Datei:Pictogram+voting+info.svg Info:+Der+Link+wurde+automatisch+als+defekt+markiert.+Bitte+prüfe+den+Link+gemäß+Anleitung+und+entferne+dann+diesen+Hinweis.+
- Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 302, 29. Dezember 1995, S. 14.
- Frankfurter Allgemeine Zeitung, 9. Februar 1977, S. 15.
- Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 70, 24. März 1993, S. 18.
- Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 70, 24. März 1993, S. 18.
- Helmut Schwan: Bisher höchste Strafe für das "perfekte Verbrechen", in: Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 222, 24. September 1999, S. 73.
- Helmut Schwan: Bisher höchste Strafe für das "perfekte Verbrechen", in: Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 222, 24. September 1999, S. 73.
- Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 306, 17. Dezember 1999, S. B72.
- "Für Produkterpresser keine Milde der Justiz". Staatsanwalt beantragt zwölf Jahre Haft im Fall Thomy, in: Frankfurter Allgemeine Zeitung Nr. 219, 21. September 1999, S. 61.
- Benjamin Weinmann: Produkt-Überprüfung: Thomy-Senf und -Mayonnaise droht der Rauswurf bei Nestlé. In: aargauerzeitung.ch. 10. November 2018, abgerufen am 11. November 2018.
- Thomy & das Bio Label (Memento des Originals vom 2. Oktober 2016 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. In: thomy.ch, abgerufen am 15. April 2018.
- Vegan Sauce (Seite nicht mehr abrufbar, Suche in Webarchiven) Info: Der Link wurde automatisch als defekt markiert. Bitte prüfe den Link gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. In: thomy.ch, abgerufen am 15. April 2018.
- Archivierte Kopie (Memento des Originals vom 3. Dezember 2013 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.