Tatort: Schneefieber
Schneefieber ist ein Fernsehfilm aus der Krimireihe Tatort. Die Folge wurde vom Südwestfunk unter der Regie von Peter Schulze-Rohr produziert und erstmals am 18. Februar 1996 im Deutschen Fernsehen ausgestrahlt. Es ist die 326. Folge des Tatorts und achte Episode mit der Ludwigshafener Ermittlerin Lena Odenthal.
Episode der Reihe Tatort | |
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Originaltitel | Schneefieber |
Produktionsland | Deutschland |
Originalsprache | Deutsch |
Produktions- unternehmen |
SWF |
Länge | 88 Minuten |
Episode | 326 (Liste) |
Stab | |
Regie | Peter Schulze-Rohr |
Drehbuch | Fred Breinersdorfer |
Produktion | Susan Schulte |
Kamera | Johannes Hollmann |
Schnitt | Carola Hülsebus |
Erstausstrahlung | 18. Februar 1996 auf Das Erste |
Besetzung | |
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Handlung
Ein Unbekannter schießt mit einem Gewehr auf einen fahrenden Zug. Durch das Fenster trifft er einen Mann, der daraufhin verblutet. Kommissarin Lena Odenthals Assistentin vermutet als Täter einen selbsternannten „Robin Hood“, der schon länger die Bahn erpresst und das Geld dann an Bedürftige verschenkt. Tatsächlich geht eine Geldforderung ein und Lena Odenthal überwacht die Geldübergabe. Trotz bester Vorbereitungen entkommt der Erpresser.
Tags darauf meldet sich ein anonymer Anrufer und gibt der Polizei einen Hinweis, wo sie „Robin“ aufgreifen könne. Tatsächlich wird Klaus Münter, ein Apotheker aus Ludwigshafen, mit einer großen Summe Geld angetroffen, deren Herkunft er nicht erklären will. Nach längerem Verhör räumt er ein, das Geld in seiner Apotheke gereinigt zu haben, da es von Farbpatronen verunreinigt war. Anschließend hätte er es in Frankreich abgeliefert und dafür eine Provision erhalten. Mit einer Erpressung oder gar Mord, hätte er nichts zu tun. Nachdem bei einer Hausdurchsuchung Gewehrpatronen in Münters Apotheke gefunden werden, wird er in Haft genommen. Sein Anwalt kann ihn jedoch auf Kaution frei bekommen, zudem konnten an den Patronen keine Fingerabdrücke von Münter gefunden werden. Allerdings hat er der Polizei verraten, dass er das Geld über ein Schließfach getauscht hätte. Dieses wird kurz darauf von Münters Anwalt beräumt, der das darin befindliche Geld der Staatsanwaltschaft übergibt, da ihn angeblich einer seiner Mandanten damit beauftragt hätte.
Die Kriminaltechnikerin kann inzwischen die Fingerabdrücke auf den gefundenen Patronen Rechtsanwalt Weinhauer zuordnen. Damit wird Odenthals Theorie genährt, dass Münter und Weinhauer zusammen mit Münters Freundin und seiner nicht grundlos eifersüchtigen Frau ein Quartett bilden. Sie bemerkt auch, dass es in der bisher eingeschworenen Gemeinschaft Unstimmigkeiten gibt, denn der anonyme Anruf dürfte von Münters eigener Frau gekommen sein. Für Odenthal ist Weinhauer der Schuldige und Münter nur sein „Wasserträger“, dieser hält jedoch zu seinem Anwalt. Die Kommissarin versucht Münter zu verunsichern und regt ihn an, über die Loyalität seines Freundes nachzudenken. Denn da der Fall „Robin Hood“ aufzufliegen droht, will Weinhauer eher seinen Freund opfern, als sich selbst. Odenthals Argumente haben Erfolg und Münter beschuldigt nun seinen eigenen Anwalt als den wahren Täter. Zum Beweis verrät er das Versteck der Tatwaffe, die Münter im Auftrag Weinhauers vergraben hat. Den Erwartungen zufolge wird die Staatsanwaltschaft auf den verbliebenen Patronen im Gewehr eindeutig die Fingerabdrücke von Weinhauer finden.
Rezeption
Einschaltquote
8,09 Millionen Zuschauer sahen die Folge Schneefieber in Deutschland bei ihrer Erstausstrahlung am 18. Februar 1996, was einem Marktanteil von 23,08 Prozent entsprach.[1]
Kritik
Die Kritiker der Fernsehzeitschrift TV Spielfilm bewerten diesen Tatort als ein „Katz-und-Maus-Spiel mit viel Realitätsnähe“ und meinen: „Kurzweiliger Krimi mit fein konstruiertem Plot.“[2]
Weblinks
- Tatort: Schneefieber in der Internet Movie Database (englisch)
- Schneefieber auf den Internetseiten der ARD
- Schneefieber beim Tatort-Fundus
- Schneefieber bei Tatort-Fans.de
Einzelnachweise
- Schneefieber Einschaltquote tatort-fundus.de, abgerufen am 15. März 2015.
- Tatort: Schneefieber. In: TV Spielfilm. Abgerufen am 13. Dezember 2021.
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