Struth (Naturschutzgebiet)
Das Naturschutzgebiet Struth im Rhein-Hunsrück-Kreis, ist ein 871 ha großes Gelände, das zu den größten Naturschutzgebieten in Rheinland-Pfalz zählt. Die Struth umfasst südwestliche Gebietsteile der Gemarkung Perscheid und nordwestliche Gebietsteile der Gemarkung Wiebelsheim. Im Süden des Naturschutzgebiets grenzt der Hochwildschutzpark Hunsrück an. Die Gemeinden Perscheid und Wiebelsheim gehören zur Verbandsgemeinde Sankt Goar-Oberwesel.
Das Gelände, dessen Nutzung durch Hügelgräberfunde bis in die Keltenzeit zurückdatierbar ist, setzt sich aus Laub- und Nadelwälder zusammen, die mit großflächigen Feuchtwiesen und kleineren Heideflächen durchzogen sind. Die Nassflächen setzen sich zusammen aus naturnahen Quellbächen, Teichen und Tümpeln, die in der Anzahl ein Biotopmosaik bilden. In der Struth finden zahlreiche bestandsbedrohte Tier- und Pflanzenarten einen idealen Lebensraum, der durch die geschützten, natürlich entstandenen Feucht- und Bruchwaldflächen ermöglicht wird. Insbesondere die unter Artenschutz stehende Bechsteinfledermaus und der Breitrandkäfer sind im FFH-Gebiet-Steckbrief Natura 2000 angeführt.[1]
Durch die Firma juwi wurde am 16. Dezember 2013 die Genehmigung zum Bau von zwei Windkraftanlagen vom Typ Vestas V 126 in der südöstlichen Gemarkung Wiebelsheim beantragt.[2] Der geplante Standort der Windkrafträder befindet sich unmittelbar an der nordwestlichen Grenze des Naturschutzgebiets.
Das Genehmigungsverfahren ist derzeit noch nicht abgeschlossen. Es werden starke Bedenken und Einwände gegen die zwei Windkraftanlagen angeführt. Deren Bau sowie die Inbetriebnahme könnten zum einen gegen baurechtliche Richtlinien verstoßen und zum anderen negative Beeinträchtigungen auf Kultur- und Naturschutzaspekte auslösen. Neben gegensätzlichen Auslegungen bezüglich des einzuhaltenden Mindestabstands zu Wohngebieten, bestehen darüber hinaus kontroverse Standpunkte zwischen den Befürwortern und Gegnern des Projekts hinsichtlich des Weltkulturerbes Oberes Mittelrheintal, den im betroffenen Gelände vorhandenen Bodendenkmälern und der möglichen Auswirkungen auf den Natur- und Artenschutz.
Weblinks
- Rechtsverordnung über das Naturschutzgebiet „Struth“ (PDF) des Rhein-Hunsrück-Kreises vom 8. Januar 1987
- FFH-Veträglichkeitsprüfung FFH-Gebiet „NSG Struth“ (DE 5911-301) erstellt vom BFL Büro für Faunistik und Landschaftsökologie im Auftrag der juwi Energieprojekte GmbH am 16. Dezember 2016
- Windkraftplanung: Gefährdet Wiebelsheim den Welterbestatus? Rhein-Zeitung vom 13. März 2017 (online, abgerufen am 6. Mai 2018)
- Struth (Karte) auf protectedplanet.net
Einzelnachweise
- 5911-301 NSG Struth (FFH-Gebiet) Bundesamt für Naturschutz, Steckbriefe der Natura 2000 Gebiete
- Windkraftanlagen im Rhein-Hunsrück-Kreis (Memento des Originals vom 7. Mai 2018 im Internet Archive) Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis. (PDF) des Geoportals Rhein-Hunsrück mit Stand vom 5. März 2018