Staatsrat (Türkei)
Der Staatsrat (türkisch: Danıştay) ist eines der obersten Gerichte der Türkei mit Sitz in Ankara und ohne unmittelbare Entsprechung in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.
Funktionen
Der türkische Staatsrat erfüllt sowohl Aufgaben der Verwaltungskontrolle als auch der Beratung. In seinen gerichtlichen Funktionen ist es mit dem deutschen Bundesverwaltungsgericht vergleichbar. Seine Geschichte, Struktur und Funktionen sind am ehesten mit denjenigen des französischen Conseil d’État zu vergleichen. Das gilt insbesondere auch für die Besetzung. Denn neben ausgebildeten Richtern (Verwaltungsrichtern) können auch Spitzenbeamte mit dem Status eines Präfekten zu Richtern ernannt werden.
Geschichte
Der Staatsrat (osm.: Şurayı Devlet) begann ab dem 10. Mai 1868, von Sultan Abdülaziz abgesegnet, seine Funktionen wahrzunehmen. Am 4. November 1922 wurde der Staatsrat im Rahmen der Aufhebung des Sultanats aufgelöst und am 23. Oktober 1925 neu gegründet. Die Mitglieder des Staatsrats wurden jedoch erst am 23. Juni 1927 gewählt, wodurch das Gericht seine Arbeit nicht vor dem 6. Juli 1927 wiederaufnehmen konnte.
Am 30. Dezember 1938 wurde der Name in Devlet Şurası und später in Danıştay umgeändert. Zunächst bestand der Staatsrat aus vier Kammern. Im Laufe der Zeit wuchs er auf heute 13 Kammern.
Administration
- Zerrin Güngör, Präsidentin
- Mevlüt Çetinkaya, Generalstaatsanwalt
- Sinan Yörükoğlu, Vizepräsident
- Mustafa Kökçam, Generalsekretär
Anschlag
Am 17. Mai 2006 schoss der Anwalt Alparslan Arslan auf fünf Richter der zweiten Kammer des Staatsrats, wobei einer getötet und vier verwundet wurden. Hintergrund dieser Tat soll eine Entscheidung der Kammer gewesen sein, in der das Kopftuchverbot bestätigt wurde.[1] In der ersten Anklageschrift im 'Fall Ergenekon' wurde behauptet, der Amoklauf habe auf Befehl von Ergenekon stattgefunden.
Siehe auch
Weblinks
- www.danistay.gov.tr (türkisch, englisch)