Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg
Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg (SSG) ist eine nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts, die zum Landesbetrieb Vermögen und Bau der Staatlichen Vermögens- und Hochbauverwaltung im Finanzministerium Baden-Württemberg gehört.[1] Die SSG verwalten und vermarkten die bedeutendsten Schlösser, Burgen, Klöster und Gärten im Besitz des Landes Baden-Württemberg.
Zum 1. Januar 2009 wurde die seit 1987 bestehende SSG in eine nicht rechtsfähige Anstalt des öffentlichen Rechts umgewandelt.
Aufgaben und Struktur
Die SSG besteht aus der Zentrale in Bruchsal sowie elf Schloss- und Klosterverwaltungen. Die Geschäftsleitung teilen sich Michael Hörrmann und Manuel Liehr (kommissarisch).[2] Insgesamt verwalten und vermarkten 130 Mitarbeiter und 230 Saisonkräfte 62 Kulturdenkmäler.[3] Die Monumente werden unterteilt in Schlösser, Gärten, Burgen, Klöster und Kleinode. Zu den Kleinoden zählen derzeit sieben Objekte, darunter die Grabkapelle auf dem Württemberg, die Römerbadruine Badenweiler, das Freilichtmuseum Heuneburg (keltische Höhensiedlung) und die Großherzogliche Grabkapelle Karlsruhe.[4]
Die wesentliche Aufgabe ist die publikumswirksame Präsentation und Vermarktung der landeseigenen Kulturobjekte. Die Verbindung der Bevölkerung mit dem historischen Erbe des Landes soll gestärkt und im Bewusstsein der Bevölkerung verwurzelt werden. Baden-Württemberg möchte sich als führender Standort von Schlössern, Klöstern, Gärten und Burgen präsentieren. Dafür betreiben die SSG die wissenschaftliche Erforschung sowie die Konservierung und Restaurierung der Gebäude und Kunstwerke.
Die Zentrale in Bruchsal besteht aus den zentralen Geschäftsbereichen „Verwaltung (OPH)“, „Kommunikation und Marketing“, „Sammlungen und Vermittlung“, „Objektmanagement“ und „Historische Gärten“. Von hier aus werden die elf Ortsverwaltungen betreut, die meist mehrere historische Baudenkmäler vereinen und für den laufenden Betrieb vor Ort zuständig sind.
Schlösser, Burgen und Klöster unter der SSG
Folgende Schloss- (SV) und Klosterverwaltungen (KV) gehören zu den Staatlichen Schlössern und Gärten Baden-Württemberg:
Schlossverwaltung Heidelberg
Zuständig für
Schlossverwaltung Mannheim
Zuständig für
Schlossverwaltung Schwetzingen
Zuständig für
Schlossverwaltung Rastatt
Zuständig für
- Schloss Rastatt
- Schloss Favorite
- Burg Badenweiler
- Römerbadruine Badenweiler
- Hochburg (Emmendingen)
- Burgruine Altes Schloss Hohenbaden, Baden-Baden
- Ruine Yburg, Baden-Baden
- Ruine Alt-Eberstein, Baden-Baden
- Burg Rötteln, Lörrach-Haagen
Schlossverwaltung Bruchsal
Zuständig für:
Klosterverwaltung Maulbronn
Zuständig für:
Schlossverwaltung Ludwigsburg
Zuständig für
- Residenzschloss Ludwigsburg
- Schloss Favorite (Ludwigsburg)
- Schloss Solitude
- Grabkapelle auf dem Württemberg in Stuttgart-Rotenberg
- Kloster Lorch
- Burg Wäscherschloss
- Burg Hohenstaufen
Klosterverwaltung Bebenhausen
Zuständig für:
- Schloss und Kloster Bebenhausen
- Schloss Urach
- Schloss Kirchheim (Teck)
- Sammlung Domnick Nürtingen
- Burg Hohenneuffen
Schlossverwaltung Weikersheim
Zuständig für
Klosterverwaltung Wiblingen/Schussenried
Zuständig für
- Kloster Wiblingen
- Kloster Schussenried
- Kloster Heiligkreuztal
- Kloster Ochsenhausen
- Neues Schloss (Tettnang)
- Schubartstube, Blaubeuren
- Zeughaus, Ulm
Schlossverwaltung Salem
Zuständig für:
Weblinks
Einzelnachweise
- Website Vermögens- und Hochbauverwaltung, abgerufen am 21. Februar 2017
- SSG: Wir über uns / Impressum. Abgerufen am 15. März 2021.
- SSG: Wer wir sind – Staatliche Schlösser und Gärten Baden-Württemberg. Abgerufen am 15. März 2021.
- SSG: Erleben Sie das kulturelle Erbe unseres Landes – Unsere Kleinode. Abgerufen am 15. März 2021.