Spurkranz
Der Spurkranz ist ein etwa drei Zentimeter hoher vertikaler Wulst, der sich an der zur Mitte des Gleises gerichteten Seite der Räder moderner Eisenbahnfahrzeuge befindet. Seine Aufgabe ist die Spurführung: Er sorgt dafür, dass das Rad mittig auf der Schiene bleibt. Ein einzelner Spurkranz verhindert nur ein Auslaufen seines Rades nach außen; die Spurkränze der beiden Räder einer Achse verhindern gemeinsam das Auslaufen ihrer Räder in beiden Richtungen.
Aufbau
An die Spurkranzkuppe schließt sich die in der Regel 70 Grad geneigte Spurkranzflanke an, bevor der Spurkranz über die Hohlkehle in die Lauffläche übergeht. Der Abstand der beiden Spurkränze eines Radsatzes wird Spurmaß genannt. Die Gesamtheit der beiden Räder mit Spurkränzen, der mit ihnen fest verbundenen Radsatzwelle und gegebenenfalls den Bremsscheiben heißt Radsatz. Durch die Spurkränze wird das Spurspiel, innerhalb dessen sich das Eisenbahnfahrzeug in Querrichtung bewegen kann, jeweils durch einen Spurkranzanlauf, also das Anlaufen eines Spurkranzes an den inneren Schienenkopf, begrenzt. Dadurch wird vor allem im unteren Geschwindigkeitsbereich eine sichere Spurführung gewährleistet. Um in Kurven Geräuschentwicklungen und übermäßigen Verschleiß des Spurkranzes durch das Anlaufen an die Flanke der Schiene zu vermeiden, verfügen viele Lokomotiven, Steuerwagen und Triebzüge über Einrichtungen zur Spurkranzschmierung.
Sonderausführungen
Manche Standseil-/Bergbahnen verwenden auf einer Seite Räder mit Doppelspurkranz, um die Abtsche Weiche benutzen zu können.
Räder für Kranbahnen, Einschienenbahnen, Hängebahnen, wie der Wuppertaler Schwebebahn, oder Seilbahnen haben Räder mit beidseitigen Spurkränzen.
Literatur
- Artikel Spurkranz in: Lexikon der Eisenbahn. transpress VEB Verlag für Verkehrswesen, Berlin, 5. Auflage 1978