Spanning-Bedingung
Ein Modell-Kapitalmarkt erfüllt die Spanning-Bedingung (deutsch in etwa Aufspann-Bedingung) genau dann,
- wenn jegliche Einführung eines bestimmten Finanzierungstitels bzw. Finanzierungsmodells auf dem Modell-Kapitalmarkt keine neuen käuflichen Produkte ermöglicht,
- (also in der Sprache der Betriebswirtschaftslehre:) wenn die Menge käuflich erwerbbarer Konsumpositionen durch beliebige Kapitalbudgets keine Erweiterung erfährt.
- also alle Arten von Zahlungsströmen, die auf dem Modell-Kapitalmarkt nach Einführung eines neuen Finanzierungstitels bzw. Finanzierungsmodells gehandelt werden, auch schon vorher dort gehandelt wurden.
Diese Bedingung wird Spanning- bzw. Aufspann-Bedingung genannt, da aus formaler Sicht, die bestehenden Finanztitel am Kapitalmarkt einen Vektorraum „aufspannen“.[1]
Eigenschaften
- Ist ein Kapitalmarkt vollständig, so erfüllt er auch die Spanning-Bedingung.
Siehe auch
Einzelnachweise
- Ralf Ewert und Alfred Wagenhofer. Interne unternehmensrechnung. Berlin: Springer, 2008. S. 226.
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