Wettbewerbsfähigkeitsbedingung
Ein Kapitalmarkt erfüllt die Competitivity-Bedingung bzw. Wettbewerbsfähigkeitsbedingung genau dann,
- wenn die Wahl eines Kapitalbudgets bzw. Angebot oder Nachfrage von Finanzierungstiteln auf diesem Kapitalmarkt zu keiner Preisbeeinflussung anderer Finanzierungstitel führt.
Reale Kapitalmärkte erfüllen diese Bedingung typischerweise nicht, aber für einige Kapitalmärkte und für einige Finanzierungstitel wird angenommen, dass Aktionen mit ihnen zu keiner nennenswerten Preisbeeinflussung führen, mithin für diesen Fall die Competitivity-Bedingung annähernd erfüllt ist.
Siehe auch: Spanning-Bedingung
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