Finanzierungstitel
Einen Finanzierungstitel und damit ein Bündel von Rechten und Pflichten erwirbt ein Kapitalgeber, der zur Finanzierung eines Unternehmens beiträgt.
Beispiele
Ein Finanzierungstitel ist z. B. der Rechtsanspruch auf Zinsen und Tilgung eines Kreditgebers oder die Rechtsposition eines Gesellschafters einer Personengesellschaft oder eine Aktie.
Details
Externe Finanzierung wird generell als Ausgabe von Finanzierungstiteln durch das Unternehmen verstanden. Der Kapitalgeber ist der Erwerber von Finanzierungstiteln, von ihm geleistete Kapitaleinzahlung ist der Preis dafür.
Wichtigste Eigenschaft eines Finanzierungstitels: sein Inhaber erwirbt eine Anwartschaft auf zukünftige Zahlungen des Unternehmens. Finanzierungstitel können auch vom Staat ausgegeben werden. Der Markt für Finanzierungstitel ist zugleich der Markt für Kapital.
Nach Art der Finanzierungstitel lassen sich mehrere Arten der Finanzierung unterscheiden, Kreditfinanzierung einerseits oder Beteiligungs- oder Einlagenfinanzierung andererseits. Bei Kreditfinanzierung werden Forderungstitel (=Schuldtitel) ausgegeben. Der Titelinhaber ist Gläubiger, der Titelemittent ist Schuldner. Das zugeführte Kapital ist Fremdkapital. Bei Beteiligungs- oder Einlagenfinanzierung werden Beteiligungstitel ausgegeben. Die Titelinhaber sind Gesellschafter, das aufgebrachte Kapital ist Eigenkapital.
Literatur
- Günter Franke, Herbert Hax: Finanzwirtschaft des Unternehmens und Kapitalmarkt. 5. überarbeitete Auflage. Springer, Berlin u. a. 2004, ISBN 3-540-40644-1 (Springer-Lehrbuch).