Sabbat-Lift
Ein Sabbat-Lift, auch als Sabbat-Fahrstuhl bezeichnet, ist eine eigens konfigurierte Aufzuganlage, die von Juden nach bestimmten Auslegungen der 39 Melachot, des jüdischen Rechts am Sabbat, ohne Betätigung elektrischer Schalter oder Türen benutzt werden kann.[1]
Beschreibung
Am Sabbat ist es nach der Halacha den Juden verboten, bestimmte Tätigkeiten oder Arbeiten auszuführen, unter anderem Feuer zu entzünden. In neuerer Zeit wurde dieses Verbot nach gängiger Interpretation auf die Benutzung elektrischer Geräte übertragen, darunter auch elektrisch betriebene und gesteuerte Aufzuganlagen.[2] Ein Sabbat-Lift erlaubt eine Umgehung dieses strengen Verbots, indem der Aufzug so konfiguriert wird, dass er ohne Betätigung elektrischer Schalter oder Tasten benutzt werden kann.
Normalerweise bleibt ein Aufzug, wenn kein Beförderungswunsch besteht, in einem Stockwerk stehen und wartet auf eine Anforderung zur Beförderung. Diese wird üblicherweise durch elektrische Tasten in den Stockwerken und im Aufzugsinneren signalisiert. Im Sabbat-Modus fährt der Aufzug ohne Unterbrechung und unabhängig von Beförderungswünschen im Aufzugschacht auf und ab und bleibt bei der Aufwärts- und Abwärtsfahrt in jedem Stockwerk stehen, öffnet und schließt die Türen und fährt anschließend zum nächsten Stockwerk. Durch diese Steuerung ist es möglich, wenn auch mit größerem zeitlichen Aufwand verbunden, eine Aufzugsfahrt ohne Betätigung elektrischer Tasten durchzuführen.
Die Aufzugsanlage wird dazu über eine Zeitsteuerung beeinflusst, die zu Beginn des Sabbats am Freitagabend den sogenannten Sabbat-Modus aktiviert und am Ende des Sabbats, üblicherweise 25 Stunden später, wieder deaktiviert. Alternativ gibt es auch Aufzugsanlagen, die zu Beginn des Sabbats von einem Hausbesorger manuell in den Sabbat-Modus geschaltet werden, beispielsweise mit einem eigenen Schlüsselschalter.
Verbreitung
Sabbat-Lifte gibt es überall dort, wo größere orthodoxe jüdische Gemeinschaften leben, unter anderem in Israel, den Vereinigten Staaten, in geringerer Anzahl in Kanada und Australien und in weiteren Ländern. Üblicherweise sind Aufzugsanlagen mit Sabbat-Modus in größeren Hotels und Wohnhausanlagen anzutreffen, in Israel auch in Spitälern und in manchen größeren Synagogen.
In der Knesset wurde im Jahr 2001 im Rahmen des Baurechts ein eigenes Gesetz, das Shabbat elevator law, verabschiedet, das in größeren Gebäuden mit mehr als einer Aufzugsanlage vorschreibt, dass mindestens ein Aufzug als Sabbat-Lift ausgeführt sein muss.[3][1] Anderseits ist die Benutzung von Sabbat-Fahrstühlen selbst unter manchen Ultraorthodoxen umstritten und wird trotz der besonderen Schaltung als eine Umgehung des Haltens der jüdischen Gebote am Sabbat verstanden. So wurde im Jahr 2009 von dem Rabbiner Joseph Schalom Elyashiv eine religiöse Unterlassungserklärung veröffentlicht, welche die Benutzung von elektrisch betriebenen Sabbat-Aufzugen für Gläubige verbietet.[4]
Ein weiterer kritischer Punkt bei Sabbat-Liften ist der durch den Dauerbetrieb über 25 Stunden bedingte hohe Energieverbrauch, da die Aufzugskabine mit einer Leistung von rund 5 kW bis 15 kW bei größeren Hotelanlagen pausenlos von einem Stockwerk zum nächsten getrieben wird, auch wenn er nicht benutzt wird. Im Übrigen ist durch den ein Mal pro Woche stattfindenden 25-stündigen Dauerbetrieb von einem höheren Verschleiß der Technik auszugehen als bei einem gewöhnlichen Aufzug.
Einzelnachweise
- Aryeh Citron: Elektrizität am Schabbat. Abgerufen am 6. Juli 2018.
- Rabbi Daniel S. Nevins: The uhe of Electrical and Elecronic Devices on Shabbat. Abgerufen am 6. Juli 2018.
- A new law: to establish Shabbat elevators in Story-Buildings Ynet, 25. Juli 2007
- Nahshoni, Kobi. Rabbi Elyashiv: Don’t use Shabbat elevators, Ynet (2. Oktober 2009)