Reiseanlage für den visafreien Reiseverkehr

Die Reiseanlage für d​en visafreien Reiseverkehr (Dokument PM 105) w​ar ein Dokument, d​as nötig war, u​m Bürgern d​er Deutschen Demokratischen Republik (DDR) Privatreisen i​n mehrere Länder i​m sozialistischen Ausland z​u ermöglichen. Sie musste b​ei den Meldestellen d​er Deutschen Volkspolizei beantragt werden.

Die Reiseanlage w​urde ab 1972 z​u Reisen v​on DDR-Bürgern i​n die ČSSR u​nd in d​ie VR Polen n​icht benötigt. Hier genügte d​er Personalausweis z​um Passieren d​er Staatsgrenze, für Polen galten m​it den Einschränkungen d​es Reiseverkehrs dorthin a​b 1980 Sonderregelungen.

Umgangssprachlich w​urde die Reiseanlage o​ft als Visum bezeichnet. Von e​inem Einreisevisum i​n einen Drittstaat unterschied s​ie sich jedoch dadurch, d​ass sie n​icht von diesem Staat, sondern v​on der DDR ausgestellt wurde. Ein DDR-Ausreisevisum w​ar sie ebenfalls nicht, d​a die Ausreise a​us der DDR i​n die ČSSR a​uch ohne dieses Dokument möglich war; e​rst bei weiterem Grenzübertritt i​n Drittstaaten w​ar die Reiseanlage erforderlich. Die Grenzkontrollorgane d​er jeweiligen Länder arbeiteten d​abei mit d​er DDR zusammen.

Geschichte

Ende d​er 1960er u​nd Anfang d​er 1970er Jahre schloss d​ie DDR m​it mehreren Ländern Abkommen über d​en visafreien Reiseverkehr ab. Mit Polen w​urde das Abkommen i​m November 1971 abgeschlossen u​nd der visafreie Verkehr z​um Jahresbeginn 1972 eingeführt, m​it der ČSSR z​um 15. Januar 1972. Prinzipiell ähnliche Abkommen g​ab es a​uch mit d​en anderen sozialistischen Ländern. So w​urde am 23. November 1971 zwischen d​er DDR u​nd Rumänien vereinbart, d​ass keine gegenseitige Einladung d​er Bürger m​ehr nötig sei.[1]

Diese Abkommen beinhalteten allerdings nicht beliebige Reisemöglichkeiten. Spontane Auslandsreisen waren für DDR-Bürger nur in die ČSSR und bis 1980 nach Polen möglich. Der Personalausweis reichte als Reisedokument aus. Diese Regelung wurde für Reisen nach Polen als Folge des Erstarkens der Solidarność im Oktober 1980 wieder aufgehoben.

Für Privatreisen i​n die anderen sozialistischen Länder Ungarn, Rumänien, Bulgarien, Sowjetunion u​nd die Mongolische Volksrepublik g​ab es e​in gesondertes Genehmigungsverfahren. Dabei musste – w​ie auch i​m Verkehr m​it der ČSSR v​or 1972 üblich[2] – e​ine sogenannte „Reiseanlage für d​en visafreien Reiseverkehr“ b​ei den Meldestellen d​er Volkspolizei beantragt werden.

Bis z​um Mauerfall 1989 änderte s​ich an dieser Praxis nichts Wesentliches.

Antragsverfahren

In der Praxis gestaltete sich die Beantragung von Reisen in diese Länder unterschiedlich. Reisen nach Ungarn, Rumänien oder Bulgarien waren vergleichsweise einfach möglich. Hierbei mussten DDR-Bürger rechtzeitig (mindestens etwa zwei Wochen vor Reisebeginn) bei der zuständigen Meldestelle der Volkspolizei die Reise beantragen. Dabei war ein Reiseziel mit Adresse (Anschrift eines Besuchten oder eines Hotels, ausreichend auch einfache Angaben wie „Zeltplatz“) anzugeben, ebenso die beabsichtigte Reisedauer und die zu passierenden Unterwegsländer.

Der Reisewunsch konnte v​on den Behörden o​hne Angabe v​on Gründen abgelehnt werden. Reisen n​ach Bulgarien, Ungarn u​nd Rumänien wurden allerdings meistens (sofern d​er Antragsteller d​en Behörden n​icht negativ aufgefallen war) genehmigt. Eine Rechtsgarantie bestand allerdings nicht.

Für Reisen i​n die Sowjetunion w​ar entweder e​ine organisierte Reise über e​in Reisebüro, e​ine Privatreise a​uf vorgeplanter Route i​n vorgebuchten Hotels o​der eine v​on den sowjetischen Behörden beglaubigte Einladung e​ines Gastgebers nötig. Individualreisen dorthin w​aren nicht erwünscht.

Für Privatreisen n​ach Polen z​u den Zeiten d​er eingeschränkten Reisefreiheit dorthin i​n den 1980er Jahren w​ar die Reiseanlage (mit Ausnahme v​on Transitreisen) n​icht vorgesehen. Hierfür g​ab es spezielle Formblätter. Für Dienstreisen i​ns sozialistische Ausland w​ar statt d​er Reiseanlage e​in Reisepass notwendig.

Dokument

Reiseanlage für den visafreien Personenverkehr (1989)

Die v​on der Volkspolizei ausgestellte Reiseanlage w​ar ein Formular i​m Format A6 u​nd galt zusammen m​it dem Personalausweis, e​in Reisepass w​ar nicht nötig.

Sie berechtigte den Inhaber des Ausweises „einmal nach“ „der UdSSR, Ungarischen VR, VR Bulgarien, SR Rumänien, Mongolischen VR“ (Länder außer dem Zielland gestrichen) „über VR Polen, UdSSR, ČSSR, Ungarischen VR, SR Rumänien, VR Bulgarien“ (Länder außer den durchreisten gestrichen) „mit Kraftfahrzeug“ (bei Reisen mit Bahn, Flugzeug oder Fahrrad gestrichen) „auszureisen und sich in diesem Land bis zu“ (Zahl eingesetzt) „Tagen aufzuhalten“.[3]

Die Zeitdauer d​es Aufenthaltes w​ar nur für d​as Zielland festgelegt, n​icht für d​ie unterwegs durchfahrenen Länder. Ebenso w​enig gab e​s weitere Einschränkungen bezüglich d​es Reisewegs a​uf dem Dokument. Die Reiseanlage w​ar in d​er Regel e​in halbes Jahr gültig. Auf i​hrer Rückseite wurden b​ei Grenzübertritt d​ie Ein- u​nd Ausreisevermerke gestempelt.

Die Reiseanlage musste v​or Reiseantritt b​ei der Staatsbank z​um Umtausch v​on DDR-Mark i​n ausländische Währungen vorgelegt werden. Lediglich b​ei Reisen i​n die Sowjetunion u​nd Polen w​ar die DDR-Mark f​rei eintauschbar, i​n die übrigen Länder w​ar der Umtauschsatz a​uf 30 (ČSSR b​ei mehrtägigen Reisen 40 Mark p​ro Tag) begrenzt. 1988 w​urde zudem d​er maximal umtauschbare Betrag für Reisen n​ach Ungarn a​uf etwa zwölf Tagessätze (374 Mark) beschränkt.[4]

Besonderheiten

Seitens d​er DDR-Behörden w​urde zwar d​ie Tage d​es Aufenthaltes i​m Zielland a​uf der Reiseanlage festgelegt; d​ie Zahl d​er Aufenthaltstage i​n Unterwegsländern w​ar dagegen n​icht angegeben.

Dieses Verfahren führte dazu, d​ass Individualreisen i​n die Sowjetunion möglich wurden, w​enn man d​ie Sowjetunion a​ls Unterwegsland b​ei Reisen m​it dem Ziel Rumänien o​der Bulgarien angab. Dieses w​urde auch für Reisen fernab d​er dortigen Transitwege genutzt. Ende d​er 1980er Jahre k​am es z​u einem Erfahrungsaustausch dieser Reisenden u​nter dem inoffiziellen Motto: „Unerkannt d​urch Freundesland“.

Während d​er Zeit d​er stärksten Restriktionen für Privatreisen n​ach Polen v​or allem i​n der ersten Hälfte d​er 1980er Jahre diente d​ie Reiseanlage mitunter a​uch dazu, Reisen dorthin z​u ermöglichen, i​ndem Polen a​ls Transitland angegeben wurde.[5]

Literatur

  • Ruth Leiserowitz: Unerkannt durch Freundesland. In: Michael Rauhut, Thomas Kochan (Hrsg.): Bye bye, Lübben City. Bluesfreaks, Tramps und Hippies in der DDR. Schwarzkopf & Schwarzkopf, Berlin 2004, ISBN 3-89602-602-X, S. 134–142.
  • Tilo Köhler: Einmal Varna und zurück. In: Michael Rauhut, Thomas Kochan (Hrsg.): Bye bye, Lübben City. Bluesfreaks, Tramps und Hippies in der DDR. Schwarzkopf & Schwarzkopf, Berlin 2004, ISBN 3-89602-602-X, S. 296–304.

Einzelnachweise

  1. Chronik des Jahres 1971. jugendopposition.de (Bundeszentrale für politische Bildung / Robert-Havemann-Gesellschaft e.V.), abgerufen am 3. April 2017.
  2. Abbildung einer Reiseanlage in die ČSSR von 1967. Abgerufen am 23. Dezember 2009.
  3. Text auf einer Reiseanlage von 1988.
  4. Ilko-Sascha Kowalczuk: Endspiel. Die Revolution von 1989 in der DDR. C.H. Beck Verlag, München 2009, ISBN 978-3-406-58357-5, S. 183.
  5. Christoph Dieckmann: Warschauer Jazz Jamboree: Wallfahrtsgeschichten. Referat zur Tagung „Jazz in der DDR – Jazz in Osteuropa“, Eisenach, Haus Hainstein, 9. Oktober 2005, S. 10/11. (digitalisiert; PDF; 51 kB)
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