Paul Hector Mair
Paul Hector Mair, auch Paulus, (* 1517 in Augsburg; † 10. Dezember 1579 ebenda) war Schreiber im Dienst der Stadt Augsburg, ab 1541 auch Stadtkassierer und ab 1548 auch Proviantmeister.
Leben
Paul Hector Mair begann seine berufliche Laufbahn 1537 als Ratsdiener in Augsburg. Als Stadtkassierer und Proviantmeister war er mit der Verwaltung großer Geldsummen betraut.
Als Privatmann sammelte er alte Waffen und Fechtbücher (z. B. kaufte er 1544 Jörg Wilhalms Handschrift, 1556 den Codex Wallerstein) und kam schließlich auf den Gedanken, die „Feinheit der Lehre“ in einem neuen, alles bisherige übertreffenden Kompendium festzuhalten. Dazu warb er zwei erfahrene Fechter an, die alle ihm bekannten Techniken nachprüfen und verfeinern mussten, bis sie in perfektionierter Form abgemalt werden konnten. Als Maler engagierte er Jörg Breu den Jüngeren, dessen Anwesenheit in Augsburg ab 1543 gesichert ist. Dieses Unternehmen erwies sich als enorm aufwändig, und Mair gab dafür den größten Teil des Vermögens und Einkommens seiner Familie aus.
Mair war eine bekannte Figur in Augsburg und gab aufwändige Feste und Empfänge, zunehmend finanziert durch Unterschlagungen aus der Stadtkasse. Entdeckt wurden diese nach einem Streit mit einem Amtsgehilfen, nach welchem die Rechnungsbücher überprüft wurden. Bei seiner Festnahme am 21. November 1579 versuchte Mair erfolglos, sich dem drohenden Gerichtsverfahren durch Selbsttötung zu entziehen. Nachdem er Unterschlagungen ab dem Jahr 1545 gestanden hatte, wurde er, trotz der Fürsprache hochstehender Persönlichkeiten wie des bayerischen Herzogs Wilhelm V., 62-jährig als Dieb gehängt.[1]
Drei Versionen seines Kompendiums sind erhalten, alle in zwei Bänden; eine lateinische Version, eine deutsche Version und eine synoptisch lateinisch-deutsche. Alle drei entstanden nach 1542, wahrscheinlich ab 1543 oder 1544, für welche Jahre die Anwesenheit Jörg Breus in Augsburg gesichert ist.
- Bayerische Staatsbibliothek München cod. icon. 393, 309+303 Blätter, lateinisch. Die reichhaltigste und aufwändigste Sammlung Mairs, geschrieben von einem Zierschreiber und in einem prächtigen Ledereinband gebunden. 1567 vom Herzog Albrecht von Baiern für (die enorme Summe von) 800 Florin aufgekauft.
- Österreichische Nationalbibliothek Wien, cod. Vindob. 10825 und 10826, lateinisch-deutsch, 270+343 Blätter.
- Dresden, Buchmuseum der Sächsischen Landesbibliothek Mscr. Dresd. C 93 und Mscr. Dresd. C 94, nach 1542, 2-bändiges Kompendium, 244+328 Blätter, deutsch.
Außerdem erhalten ist eine kürzere, spätere Handschrift, angefertigt nach Aufzeichnungen des Anton Rast, die Mair 1552 erworben hatte. Rast († 1549) war Schwertfeger in Nürnberg und wahrscheinlich identisch mit einem 1522 erwähnten Hauptmann der Marxbrüder.
- Augsburg, Stadtarchiv, Schätze B2 Reichsstadt, 1553, 110 Blätter, illustriert vom Maler Heinrich Vogtherr.
Die private Amberger Collection in Baltimore, Maryland, enthält weiterhin ein 17-seitiges Fragment einer illustrierten Fechthandschrift, die Mairs Umfeld zugeordnet werden kann. Während die Illustrationen zum größten Teil den bei Egenolph veröffentlichten Holzschnitten ähnlich sind, weisen die ursprüngliche falsche Zuordnung des Ms. an Dürer, die abgebildeten Waffen, sowie eine nicht in Egenoplph abgebildete Illustration darauf hin, dass es sich um die Kopie eines früheren, evtl. Dürer zugänglichen Manuskripts handeln könnte.
Literatur
- Wilhelm Vogt: Mair, Paul Hector. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 20, Duncker & Humblot, Leipzig 1884, S. 121.
Weblinks
- Literatur von und über Paul Hector Mair im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Handschriften Mairs bei Manuscripta Mediaevalia
- Vienna manuscript scans (thearma.org)
- Cod.icon. 393 (Münchner Digitalisierungszentrum)
- Mscr.Dresd.C.93/94 (Digitale Sammlungen der SLUB Dresden), Transkription: Manuscrits retranscrits en lien avec Paul Hector Mair. (by reght.wordpress.com)
Einzelnachweise
- Paul von Stetten: Geschichte Der Heil. Röm. Reichs Freyen Stadt Augspurg : Aus Bewährten Jahr-Büchern und Tüchtigen Urkunden gezogen. 1. 1743, S. 628 f., abgerufen am 10. August 2021.