Naturschutzgebiet Lennetal unterhalb Schmallenberg
Das Naturschutzgebiet Lennetal unterhalb Schmallenberg mit einer Größe von 12,2 ha liegt zwischen Fleckenberg und Schmallenberg. Das Gebiet wurde 2008 mit dem Landschaftsplan Schmallenberg Südost durch den Hochsauerlandkreis als Naturschutzgebiet (NSG) ausgewiesen. Das NSG grenzt im Nordosten an die Kläranlage von Schmallenberg und im Süden an Gewerbebetriebe.
NSG Lennetal unterhalb Schmallenberg
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Die Lenne im Naturschutzgebiet (2014) | ||
Lage | Schmallenberg, Hochsauerlandkreis, Nordrhein-Westfalen, Deutschland | |
Fläche | 12,2 ha | |
Kennung | HSK-559 | |
WDPA-ID | 389818 | |
Geographische Lage | 51° 9′ N, 8° 16′ O | |
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Einrichtungsdatum | 2008 | |
Rahmenplan | Landschaftsplan Schmallenberg Südost | |
Verwaltung | Untere Landschaftsbehörde des Hochsauerlandkreises |
Gebietsbeschreibung
Beim NSG handelt es sich um einen Abschnitt der Lenne mit ihrer Aue. Die Lenne hat hier das Aussehen eines früher typischen Mittelgebirgsflusses. Trotz partieller Uferbefestigungen zeigt die Lenne markante Mäander. Der Mittelgebirgsfluss weist örtlich ein differenziertes, dynamisches Quer- und Längsprofil auf mit Schotterbänken, Kolken, Uferabbrüchen und Gleitsohlen. Begleitet wird der Fluss von einem Gehölzsaum und Ufer-Hochstaudensäumen. Die Aue wird von Grünland eingenommen. Der Auenbereich wird zum Teil intensiv als Grünland genutzt. Angrenzend an die Kläranlage liegt ein kleiner Feuchtbrachebereich. Diese Brache bietet Lebensraum für Vogelarten der Hochstaudenfluren und Röhrichte.
Im NSG kommen seltene Tier- und Pflanzenarten vor.
Schutzzweck
Das NSG soll das Lennetal mit Arteninventar schützen.
Wie bei allen Naturschutzgebieten in Deutschland wurde in der Schutzausweisung darauf hingewiesen, dass das Gebiet „wegen der Seltenheit, besonderen Eigenart und Schönheit des Gebietes“ zum Naturschutzgebiet wurde.
Es wurde laut Landschaftsplan insbesondere ausgewiesen zur "Erhaltung eines offenen, strukturreichen Lennetal-Abschnittes als bedeutendem Trittstein- und Refugial-Biotop, nicht zuletzt auch wegen seiner ausgeprägten besonderen geomorphologischen Eigenart der markanten Mäanderbildung, - Erhaltung und Förderung der Grünländer durch eine extensive landwirtschaftliche Nutzung, - Entwicklung naturnaher extensiver Grünlandgesellschaften. Das NSG dient auch der nachhaltigen Sicherung von besonders schutzwürdigen Lebensräumen nach § 62 LG und von Rote-Liste-Tier- und Pflanzenarten.[1]
Literatur
- Hochsauerlandkreis – Untere Landschaftsbehörde (Hrsg.): Landschaftsplan Schmallenberg Südost, Meschede 2008, S. 51.