Memorialwesen
Der Begriff Memorialwesen (von lateinisch memoria „Gedächtnis“) bezeichnet das rituelle Totengedenken und gehört in unterschiedlichen Ausprägungen zum Totenkult menschlicher Gesellschaften. Im engeren Sinn meint man damit das Totengedenken seit der Antike. Im Mittelalter waren Stiftungen eine bedeutende Ausprägung des Memorialwesens.
Memorialforschung ist heute fester Bestandteil der Mediävistik. Gemäß Otto Gerhard Oexle, der den Begriff Memoria in die Forschung eingeführt hat, ist zwischen der religiösen, der sozialen und der historiographischen Dimension des Gedenkens zu unterscheiden, die sich jedoch vielfältig überlagern und durchdringen.[1]
Das Memorialwesen im Mittelalter
Religiöse Bedeutung
Bestimmend für das im 5. Jahrhundert aufkommende mittelalterliche Memorialwesen (oder kurz die Memoria) war das christliche Verständnis vom Tod. Für den Christen war und ist der Tod nicht das Ende des Lebens. Er erwartete, am Jüngsten Tag aufzuerstehen und das ewige Heil zu erlangen. Bis zu diesem Tag sollte das Gedächtnis an den Verstorbenen bewahrt werden, damit dieser mit den Lebenden zusammen an der Erlösung teilhabe.
Im 5. Jahrhundert wurde diese Rolle der Ehefrau des Verstorbenen, der vidua („Witwe“), zugewiesen. Sie hatte jedoch nur für die Memoria ihres Ehemanns Sorge zu tragen. Starb sie, erlosch das einzige, als Aufgabe verbindlich übertragenen Totengedächtnis des Ehemanns. Zwar konnten Verwandte den Memorialdienst übernehmen, verpflichtet waren sie hierzu jedoch nicht.[2]
Damit unterschied sich das christliche Memorialwesen grundlegend von dem der römischen Antike. Im Rahmen der römischen Religion war allein der Pater familias als Familienoberhaupt für das Gedenken an sämtliche Ahnen zuständig. Um auch hier das Gedenken in alle Ewigkeit fortsetzen zu können, wurde die Institution des Pater familias so gestaltet, dass etwa durch Adoption eine kontinuierliche Abfolge an Verantwortlichen für das Totengedenken gewährleistet war.[3]
Diese Kontinuität des mit dem Verbot der heidnischen Kulte im Jahr 392 ausfallenden Memorialdienstes ebenfalls zu sichern, wurde seitens des katholischen Christentums ein Großteil der hiermit verbundenen Pflichten kirchlichen Institutionen übertragen: Klöstern, Geistlichen oder Gemeinden. Verantwortlich für die Verpflichtung einer Person oder Institution war der Lebende selbst.[4]
Mit der sich entwickelnden Vorstellung vom Fegefeuer kam ein weiterer, besonders ab dem späten Mittelalter wichtiger Aspekt hinzu: Durch Gaben und Schenkungen an die Kirche und die Stiftung von Messen und Memorialdiensten konnten jenseitige Strafen abgemildert bzw. die Zeit im Fegefeuer verkürzt werden. Die Nennung der Namen der Stifter während des Hochgebets der Messe (Memento) machte diese zu Teilnehmern an der Eucharistie, die an den heilsamen Früchten der Mitfeier teilhatten. Das Totengedächtnis wurde somit zugleich Vorsorge für das Jenseits und gute Tat im Diesseits. Die Gemeinschaft der Lebenden und der Toten, die damit einhergehende Vergegenwärtigung der Toten, die gegenseitig – einerseits durch die guten Taten der Verstorbenen zu Lebzeiten, andererseits die Erfüllung von Memorialdiensten seitens der Lebenden – erbrachten Leistungen und die Sicherung des zukünftigen Gedächtnisdienstes waren zentrale Aspekte des Memorialwesens. Seitens der Forschung wird hierin eine Ausprägung des mittelalterlichen Prinzips do ut des, „ich gebe, damit Du gibst“, gesehen.
Da der Mensch des Mittelalters zu Lebzeiten selbst für seine Memoria zu sorgen hatte, hatte das Memorialwesen eine große Bedeutung im Alltagsleben. Das Gebetsgedächtnis konnte durch Gaben, Almosen, einmalige Schenkungen oder dauerhafte Stiftungen wie etwa die Hausklöster bedeutender Adelsfamilien bewirkt werden, durch die die Empfänger, oftmals Klöster, zum Gedächtnis verpflichtet wurden. Stiftungen im Rahmen des Memorialwesens bildeten in vielen Fällen das Einkommen der Geistlichkeit und die wirtschaftliche Grundlage der klösterlichen Gemeinschaften. Hierzu zählt ebenfalls das Erinnerungsmahl, ein unter dem Begriff caritas geübter Brauch, bei dem des Stifters eines jährlich abzuhaltenden Mahls oder Trunks durch ein Gebet gedacht wurde.[5]
Die wachsende Anzahl der erinnerungspflichtigen Namen führte dazu, dass diese aufgezeichnet wurden. Die Namen von Personen und Personengruppen wurden zunächst in Diptychen, später in Memorialbüchern niedergelegt. Im späteren Mittelalter, als die Anzahl der Namen so weit gewachsen war, dass nicht mehr jeder Name verlesen werden konnte, wurde das Memorialbuch auf den Altar gelegt.
Gleichzeitig setzte eine Entwicklung zu einer mehr individualisierten Form des Gedächtnisses ein. Neben die Verbrüderungsbücher traten nun kalendarisch geordnete Nekrologe, aufgrund derer der Toten an ihrem Sterbetag gedacht werden konnte. Das um 1050 datierte Testament der Essener Äbtissin Theophanu, in dem sie ihren Memorialdienst detailliert regelte, geht bereits von einem individualisierten Memorialgedanken aus.
Im Verlauf des Spätmittelalters stifteten immer mehr Leute für sich und ihre Angehörigen sogenannte Jahrzeiten oder Anniversarien, damit alljährlich zu ihrem Todestag für ihr Seelenheil gebetet und die heilige Messe gefeiert würde. Die Namen und Stiftungen der Verstorbenen wurden nun in Anniversarien- oder Jahrzeitbüchern verzeichnet, die wie die älteren Nekrologe kalendarisch geordnet waren, aber mehr Platz boten für ausführlichere Einträge zu den gestifteten Gütern und demnach nicht mehr nur von liturgischer Bedeutung waren, sondern auch als Überblick über die Einkünfte der betreffenden kirchlichen Institution dienten. Spätestens ab dem 15. Jahrhundert wurden solche Aufzeichnungen nicht mehr nur in Klöstern und Stiften geführt, sondern auch an den meisten Pfarrkirchen und anderen geistlichen Institutionen wie Hospitälern.[6]
Soziale Bedeutung
Im Rahmen der ständischen Gesellschaft des Mittelalters wohnte der Memorialpraxis eine hohe gesellschaftliche Bedeutung inne. Mit dem Bestreben, die Nachwelt durch Abbildung, Namensnennung oder andere identifizierende Element (z. B. Wappen) an die gegenseitige Gebetsverpflichtung zu erinnern, verband sich in der Regel auch das Bedürfnis nach sozialer Repräsentation des Individuums oder Geschlechts. Sie gehörten zu den zentralen Medien, durch die Standes- und Geschlechtszugehörigkeit mitgeteilt wurden. So wie der Angehörige eines Standes diese soziale Stellung durch standesgemäßes Begräbnis und standesgemäße Memoria zum Ausdruck brachte, konnten durch besonders aufwändige Praktiken auch Aufstiegsprätentionen kommuniziert werden. Bedeutende adlige, aber auch patrizische Geschlechter stifteten oft eigene Begräbniskirchen, im Falle des Hochadels mitunter sogar ganze Klöster (z. B. das Kloster Altzella als Grablege der Wettiner).
In einigen Fällen wurden Memorialpraktiken auch zur Kommunikation politischer Ordnungsvorstellungen herangezogen. So wurde der Stadt Braunschweig nach der „Großen Schicht“ von 1374 auferlegt, die St. Auctor gewidmete Ratskapelle als Sühneleistung an die Hanse zu errichten. In ihr verband sich ein sakrales Legitimationsmittel der Ratsherrschaft mit der Fürbitte für die acht während der Schicht zu Tode gekommenen Ratsherren, deren Wappenschilde die Kapelle zierten.[7]
Memoria war auch eine Funktion vieler mittelalterlicher Gemeinschaftsformen, wie Einungen, Bruderschaften und Zünften. Sie sicherten nicht nur ein standesgemäßes Begräbnis, sondern verpflichteten ihre Mitglieder auch zur Fürbitte. Auch Klostergemeinschaften gingen Gebetsverbrüderungen mit anderen Gemeinschaften ein, zu deren Erfüllung Gedenklisten (Totenroteln) ausgetauscht und verstorbene Mitbrüder, zum Teil auch deren Verwandte in Nekrologe aufgenommen wurden. Die Fürsorge für die Memoria war Element des Selbstverständnisses der Geistlichkeit als oratores, als Stand der Betenden.
Historiographische Bedeutung
Sachquellen der Memorialpraxis umfassen Gebäude oder Gebäudeteile sowie alle Formen von Kircheninventar, z. B. Altäre, Kirchenfenster, Grablegen, Gedenkbilder, Kleinodien oder priesterlicher Ornat, darunter zahlreiche Kunstschätze wie etwa das Otto-Mathilden-Kreuz des Essener Domschatzes. Das Memorialwesen hat ferner eine Vielzahl schriftlicher Quellen hinterlassen, die als Diptychen, Memoriale, Verbrüderungsbücher, Nekrologe, Totenroteln, Anniversar- oder Jahrzeitbücher bezeichnet werden. Individuelle Hinterlassenschaften in Verbindung mit der Verpflichtung zum Gebetsgedächtnis sind ferner in Testamenten und Schenkungsurkunden sowie in Stadt- und Gerichtsbucheinträgen überliefert.
Jenseits ihres religions-, mentalitäts- und kunstgeschichtlichen Wertes lassen sich aus den Quellen des mittelalterlichen Memorialwesens oft Schlüsse zu Verwandtschaftsbeziehungen, sozialen Netzwerken und anderen historischen Vorgängen ziehen. Die Auswertung gestaltet sich allerdings insbesondere bei hochmittelalterlichen Quellen oft anspruchsvoll. Zu den bedeutendsten Ergebnissen der Memorialforschung gehört die Analyse des Herrschaftsstils Heinrichs I., der aus der Verbindung von chronikalischer Überlieferung und Memorialpraxis erschlossen wurde. Auch die erste Erwähnung seines Sohns Otto des Großen als Mitkönig findet sich in einer Verbrüderungsliste des Klosters Reichenau.
Für das Spätmittelalter sind Memorialquellen hinsichtlich der Landes-, Regional- und Stadtgeschichte bedeutend. Sie erlauben Rückschlüsse auf das Bruderschaftswesen und andere Stiftergemeinschaften, lassen sich aber auch für wirtschafts- und sozialgeschichtliche Fragestellungen auswerten. Eine überregionale Bedeutung behalten die klösterlichen Totenroteln als Medien der Kommunikation innerhalb klösterlicher Orden für die Bildungs-, Literatur- und Klostergeschichte. Schlachtjahrzeiten und andere Gedenktage bieten zudem wertvolle Einblicke in das damalige Geschichtsbewusstsein.
Literatur
- Gerd Althoff, Joachim Wollasch: Bleiben die Libri Memoriales stumm? Eine Erwiderung auf H. Hoffmann. In: Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters. Band 56, 2000, S. 33–54. (Digitalisat)
- Rainer Berndt (Hrsg.): Wider das Vergessen, für das Seelenheil. Memoria und Totengedenken im Mittelalter. (= Erudiri Sapientia. 9). Aschendorff, Münster 2013, ISBN 978-3-402-10436-1.
- Michael Borgolte, Cosimo Damiano Fonseca, Hubert Houben (Hrsg.): Memoria. Erinnern und Vergessen in der Kultur des Mittelalters. (= Jahrbuch des italienisch-deutschen historischen Instituts in Trient. Beiträge. Band 15). Bologna/ Berlin 2005, ISBN 88-15-10662-6.
- Dieter Geuenich, Otto Gerhard Oexle (Hrsg.): Memoria in der Gesellschaft des Mittelalters (= Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte. Band 111). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 1994, ISBN 3-525-35648-X.
- Caroline Horch: Der Memorialgedanke und das Spektrum seiner Funktionen in der Bildenden Kunst des Mittelalters. Langewiesche, Königstein i. Ts. 2001, ISBN 3-7845-7550-1 (Zugleich: Nijmegen, Kath. Univ., Diss., 2001).
- Rainer Hugener: Buchführung für die Ewigkeit. Totengedenken, Verschriftlichung und Traditionsbildung im Spätmittelalter. Chronos, Zürich 2014, ISBN 978-3-0340-1196-9. (PDF)
- Jens Lieven, Michael Schlagheck, Barbara Welzel: Netzwerke der Memoria. Essen 2013, ISBN 978-3-8375-0813-0.
- Tanja Michalsky: Memoria und Repräsentation. Die Grabmäler des Königshauses Anjou in Italien (= Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte. Band 157). Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2000, ISBN 3-525-35473-8 (Zugleich: München, Universität, Dissertation, 1995).
- Otto Gerhard Oexle: Memoria in der Gesellschaft und in der Kultur des Mittelalters. In: Joachim Heinzle (Hrsg.): Modernes Mittelalter. Neue Bilder einer populären Epoche. Insel-Verlag, Frankfurt am Main/ Leipzig 1994, ISBN 3-458-16616-5, S. 297–323.
- Karl Schmid, Joachim Wollasch (Hrsg.): Memoria. Der geschichtliche Zeugniswert des liturgischen Gedenkens im Mittelalter (= Münstersche Mittelalter-Schriften. Band 48). Fink, München 1984, ISBN 3-7705-2231-1.
- Karl Schmid, Joachim Wollasch: Die Gemeinschaft der Lebenden und der Verstorbenen. In: Frühmittelalterliche Studien. Band 1, 1967, S. 365–405.
- Gabriela Signori: Hochmittelalterliche Memorialpraktiken in spätmittelalterlichen Reformklöstern. In: Deutsches Archiv für Erforschung des Mittelalters. 60, 2004, S. 517–547. (online)
- Rolf de Weijert, Kim Ragetli, Arnoud-Jan Bijsterveld, Jeannette van Arenthals (Hrsg.): Living memoria. Studies in Medieval and Early Modern Memorial Culture in Honour of Truus van Bueren. (= Middeleeuwse Studies en Bronnen. Vol. 137). Verloren, Hilversum (NL) 2011, ISBN 978-90-8704-272-1 (Mit Beiträgen (auf deutsch) von Thomas Schilp, Otto Gerhard Oexle, u. A.).
Weblinks
Einzelnachweise
- Otto Gerhard Oexle: "Memoria, Memorialüberlieferung." In: Lexikon des Mittelalters 6 (1993), Sp. 510–513.
- Bernhard Jussen: Erbe und Verwandtschaft. Kulturen der Übertragung im Mittelalter. In: Bernhard Jussen, Stefan Willer, Sigrid Weigel (Hrsg.): Erbe. Übertragungskonzepte zwischen Natur und Kultur (= Suhrkamp-Taschenbuch Wissenschaft. Stw. 2052). Suhrkamp, Berlin 2013, ISBN 978-3-518-29652-3, S. 37–64, hier: S. 54–56 (online)
- Bernhard Jussen: Erbe und Verwandtschaft. Kulturen der Übertragung im Mittelalter. In: Bernhard Jussen, Stefan Willer, Sigrid Weigel (Hrsg.): Erbe. Übertragungskonzepte zwischen Natur und Kultur (= Suhrkamp-Taschenbuch Wissenschaft. Stw. 2052). Suhrkamp, Berlin 2013, S. 37–64, hier: S. 55.
- Bernhard Jussen: Erbe und Verwandtschaft. Kulturen der Übertragung im Mittelalter. In: Bernhard Jussen, Stefan Willer, Sigrid Weigel (Hrsg.): Erbe. Übertragungskonzepte zwischen Natur und Kultur (= Suhrkamp-Taschenbuch Wissenschaft. Stw. 2052). Suhrkamp, Berlin 2013, S. 37–64, hier: S. 56 f.
- Otto Gerhard Oexle: Die Gegenwart der Toten. In: Herman Braet, Werner Verbeke (Hrsg.): Death in the Middle Ages. Leuven 1983, S. 19–77, hier: S. 29 f.
- Rainer Hugener: Buchführung für die Ewigkeit. Totengedenken, Verschriftlichung und Traditionsbildung im Spätmittelalter. Zürich 2014, bes. S. 30–33.
- Vgl. Uwe Heckert: Die Ratskapelle als Zentrum bürgerlicher Herrschaft und Frömmigkeit. Struktur, Ikonographie und Funktion. In: Blätter für deutsche Landesgeschichte. 129, 1993, S. 139–164, hier: S. 142ff. (Digitalisat)