Liste der Baudenkmäler in Erlangen/D
Diese Liste ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Erlangen. Grundlage der Liste ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt und aktualisiert wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde.[Anm. 1]
Liste der Baudenkmäler in Erlangen:
Zentrum nach Straßennamen: A · B · C · D · E · F · G · H · I · J · K · L · M · N · O · P · R · S · T · U · V · W Weitere Ortsteile: Alterlangen · Bruck · Büchenbach · Dechsendorf · Eltersdorf · Frauenaurach · Häusling · Hüttendorf · Kosbach · Kriegenbrunn · Schallershof · Sieglitzhof · Steudach · Tennenlohe |
Dieser Teil der Liste beschreibt die denkmalgeschützten Objekte in folgenden Erlanger Straßen:
Danziger Straße
Lage | Objekt | Beschreibung | Akten-Nr. | Bild |
---|---|---|---|---|
Danziger Straße (Standort) |
Danziger Straße | Siehe auch Ensemble Baugenossenschaftssiedlung | D-5-62-000-110 | weitere Bilder |
Danziger Straße 5 (Standort) |
Wohnhaus | Als Giebelbau ausgebildeter Teil einer Hausgruppe (mit Reinhardstraße 10/12), bezeichnet „1925“ | D-5-62-000-111 | weitere Bilder |
Danziger Straße 9/11 (Standort) |
Wohnhaus | Doppelwohnhaus mit skulpturalem Dekor, bezeichnet „1927“ | D-5-62-000-112 | weitere Bilder |
Danziger Straße 13 (Standort) |
Villa | Expressionistisch beeinflusste Architekturformen, um 1925 | D-5-62-000-113 |
Donaustraße
Lage | Objekt | Beschreibung | Akten-Nr. | Bild |
---|---|---|---|---|
Donaustraße 8 (Standort) |
Pfarrhaus der evangelisch-lutherischen Erlöserkirche | Siehe Neckarstraße 16 | D-5-62-000-1013 |
Drausnickstraße
Lage | Objekt | Beschreibung | Akten-Nr. | Bild |
---|---|---|---|---|
Drausnickstraße 1/1a (Standort) |
Zwei stattliche Kasernengebäude der Neuen Infanteriekaserne | Viergeschossige Ziegelsteinbauten mit Hausteingliederung, jeweils durch dreiachsigen Mittelrisalit und Eckrisalite mit Dreiecksgiebeln gegliedert, um 1890/93; bilden Gruppe mit Drausnickstraße 1b und Wilhelmstraße 2, 2a/2b sowie Schillerstraße 52a/54 | D-5-62-000-1008 | weitere Bilder |
Drausnickstraße 1b (Standort) |
Ehemaliges Offizierskasino | Dreigeschossig mit höherem siebenachsigem Mittelrisalit, in Formen der italienischen Renaissance, um 1890/1900 | D-5-62-000-114 |
Dreikönigstraße
Lage | Objekt | Beschreibung | Akten-Nr. | Bild |
---|---|---|---|---|
Dreikönigstraße (Standort) |
Dreikönigstraße | Siehe Ensemble Altstadt/Neustadt | D-5-62-000-115 | weitere Bilder |
Dreikönigstraße 2 (Standort) |
Ehemaliges Gasthaus Drei Könige | Zweigeschossiger Traufseitbau mit Zwerchhaus, 1706 | D-5-62-000-116 | |
Dreikönigstraße 4 (Standort) |
Bürgerhaus | Zweigeschossiger Traufseitbau mit Zwerchhaus, Anfang 18. Jahrhundert | D-5-62-000-117 | |
Dreikönigstraße 7 (Standort) |
Bürgerhaus | Zweigeschossiger Traufseitbau mit Zwerchhaus, 1687 | D-5-62-000-118 |
Anmerkungen
- Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.