Liste der Baudenkmäler in Erlangen-Hüttendorf
In der Liste der Baudenkmäler in Hüttendorf sind die Baudenkmäler im Erlanger Ortsteil Hüttendorf aufgelistet. Zu diesen Baudenkmälern gibt es auch eine Bildersammlung.
Liste der Baudenkmäler in Erlangen:
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Diese Liste ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Erlangen. Grundlage der Liste ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt und aktualisiert wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]
Baudenkmäler nach Straßen
Lage | Objekt | Beschreibung | Akten-Nr. | Bild |
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Hüttendorfer Straße (Standort) |
Kriegerdenkmal | Stele mit Obelisk und klassizierendem Relief, umgittert, um 1920/25 von Karl May | D-5-62-000-879 | weitere Bilder |
Hüttendorfer Straße 3 (Standort) |
Bauernhaus | Erdgeschossiger Sandsteinquaderbau mit Ziergiebel, bezeichnet „1787“ | D-5-62-000-874 | weitere Bilder |
Hüttendorfer Straße 5 () |
Bauernhaus | Erdgeschossiger Sandsteinquaderbau, 1854 | D-5-62-000-875 | |
Hüttendorfer Straße 9 () |
Bauernhaus | Frackdachhaus, verputzter Fachwerkbau, 18./19. Jahrhundert | D-5-62-000-877 | |
Hüttendorfer Straße 7 (Standort) |
Ehemaliges Hirtenhaus | Erdgeschossiger Sandsteinquaderbau, bezeichnet „1859“ | D-5-62-000-876 | weitere Bilder |
Laubweg 6 (Standort) |
Bauernhaus | Erdgeschossiger Sandsteinquaderbau, bezeichnet „1805“ | D-5-62-000-878 | |
Vacher Straße 11 (Standort) |
Bauernhof | Wohnstallhaus, Ziegelsteinbau mit Hausteingliederung, Stallanbau, 1903
Mit Gedenktafeln für den General im Amerikanischen Unabhängigkeitskrieg Johann von Kalb, im Giebel in Stein, Ende 19. Jahrhundert, neben der Haustür, gegossen, 1960 Wirtschaftsgebäude, Ziegelsteinbau und Fachwerkkniestock, 1905 Sandsteinscheune, 1902 hier wieder errichtet |
D-5-62-000-880 | weitere Bilder |
Vacher Straße 22 (Standort) |
Haustür | Aufgedoppelt, mit schmiedeeisernem Türklopfer, erste Hälfte 19. Jahrhundert. Das Haus Vacher Straße 22 wurde spätestens in den 1990er Jahren abgerissen und nicht wieder aufgebaut. Es befand sich auf dem Grundstück mit der Flurnummer 72 (siehe Koordinaten). Der Verbleib der Haustür ist derzeit unklar. | D-5-62-000-881 | |
Vacher Straße 24 (Standort) |
Ehemaliges Schulhaus | Zweigeschossiges Backsteingebäude, Hausteingliederung, gegen 1900 | D-5-62-000-882 |
Literatur
- Hans Wolfram Lübbeke: Mittelfranken. Hrsg.: Michael Petzet, Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege (= Denkmäler in Bayern. Band V). Oldenbourg, München 1986, ISBN 3-486-52396-1, S. 40.
Weblinks
- Bayerischer Denkmal-Atlas (kartographische Darstellung der bayerischen Bau- und Bodendenkmäler durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege (BLfD))
- Denkmalliste für Erlangen (PDF) beim Bayerischen Landesamt für Denkmalpflege
Anmerkungen
- Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.