Liste der Baudenkmäler in Brand (Oberpfalz)

Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der Oberpfälzer Gemeinde Brand zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1] Die Liste gibt den Fortschreibungsstand vom 27. Juli 2016 wieder und umfasst vier Baudenkmäler.

Wappen von Brand

Baudenkmäler nach Ortsteilen

Brand

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Max-Reger-Straße 16
(Standort)
Ehemaliges Schulhaus und Geburtshaus von Max Reger (1873–1916) Zweigeschossiger, verputzter Massivbau mit Walmdach, 1870, Erweiterung durch halbrunden, loggienartigen Anbau 1913;

Einfriedung m​it teilweise kugelbekrönten Hausteinpfeilern, w​ohl 1913.

D-3-77-113-1

Fuhrmannsreuth

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Brander Straße 3a
(Standort)
Kapelle Verputzter Massivbau mit Satteldach, wohl erste Hälfte 19. Jahrhundert; mit Ausstattung. D-3-77-113-2

Grünberg

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Grünberg
(Standort)
Kapelle Heilige Dreifaltigkeit Teils verputzter Werksteinbau mit Satteldach, Dachreiter, Dreiseitschluss und spitzbogigem Gewändeportal, neugotisch, von Theodor Fichtl, 1857–59; mit Ausstattung. D-3-77-113-3

Grünlasmühle

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Grünlasmühle 3
(Standort)
Torbogen Unverputztes Bruchsteinmauerwerk, wohl nach 1826. D-3-77-113-5

Ehemalige Baudenkmäler

In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren.

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Grünberg
Kemnather Straße 17
(Standort)
Gasthof zum Waffenschmied Bezeichnet mit dem Jahr „1792“. D-3-77-113-4

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

  • Detlef Knipping, Gabriele Raßhofer: Landkreis Tirschenreuth (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. Band III.45). Karl M. Lipp Verlag, Lindenberg im Allgäu 2000, ISBN 3-87490-579-9.
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