Liste der Baudenkmäler in Pechbrunn

Auf dieser Seite sind die Baudenkmäler in der Oberpfälzer Gemeinde Pechbrunn zusammengestellt. Diese Tabelle ist eine Teilliste der Liste der Baudenkmäler in Bayern. Grundlage ist die Bayerische Denkmalliste, die auf Basis des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes vom 1. Oktober 1973 erstmals erstellt wurde und seither durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege geführt wird. Die folgenden Angaben ersetzen nicht die rechtsverbindliche Auskunft der Denkmalschutzbehörde. [Anm. 1]

Wappen von Pechbrunn

Baudenkmäler nach Ortsteilen

Pechbrunn

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Finkl
(Standort)
Vierzehn-Nothelfer-Kapelle Neugotisch, 1888, mit Ausstattung; zu Spitzbergweg 2 gehörig D-3-77-145-2 BW
Kardinal-Grillmeier-Platz 3
(Standort)
Katholische Pfarrkirche Herz Jesu Neubarock,1913; mit Ausstattung D-3-77-145-1 BW

Ehemalige Baudenkmäler

In diesem Abschnitt sind Objekte aufgeführt, die früher einmal in der Denkmalliste eingetragen waren.

Lage Objekt Beschreibung Akten-Nr. Bild
Pechbrunn
Bahnhofstraße 3
(Standort)
Ehemaliger Bahnhof Dreigeschossiges Empfangs- und Verwaltungsgebäude über rechteckigem Grundriss, Satteldach, 1882. Das gesamte Gebäude wurde im Jahre 1900 um wenige Meter verschoben, daher der Name „der verrückte Bahnhof“. Wurde im Mai 2019 abgerissen.[1] D-3-77-145-7 BW
Pechbrunn
Am Weg nach Großbüchlberg
()
Bildstock Wohl 18./19. Jahrhundert D-3-77-145-4
Pechbrunn
()
Pürner-Denkmal 1884 D-3-77-145-3
Groschlattengrün
Staatswald nördlich von Groschlattengrün
()
Pfälzische und preußische Wappensteine Vor 1804 D-3-77-145-6

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Liste entspricht möglicherweise nicht dem aktuellen Stand der offiziellen Denkmalliste. Letztere ist sowohl über die unter Weblinks angegebene Verknüpfung als PDF im Internet einsehbar als auch im Bayerischen Denkmal-Atlas kartographisch dargestellt. Auch diese Darstellungen geben, obwohl sie durch das Bayerische Landesamt für Denkmalpflege täglich aktualisiert werden, nicht immer und überall den aktuellen Stand wieder. Daher garantiert das Vorhandensein oder Fehlen eines Objekts in dieser Liste oder im Bayerischen Denkmal-Atlas nicht, dass es gegenwärtig ein eingetragenes Denkmal ist oder nicht. Außerdem ist die Bayerische Denkmalliste ein nachrichtliches Verzeichnis. Die Denkmaleigenschaft – und damit der gesetzliche Schutz – wird in Art. 1 des Bayerischen Denkmalschutzgesetzes (BayDSchG) definiert und hängt nicht von der Kartierung im Denkmalatlas und der Eintragung in die Bayerische Denkmalliste ab. Auch Objekte, die nicht in der Bayerischen Denkmalliste verzeichnet sind, können Denkmäler sein, wenn sie die Kriterien nach Art. 1 BayDSchG erfüllen. Bei allen Vorhaben ist daher eine frühzeitige Beteiligung des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege nach Art. 6 BayDSchG notwendig.

Literatur

  • Detlef Knipping, Gabriele Raßhofer: Landkreis Tirschenreuth (= Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege [Hrsg.]: Denkmäler in Bayern. Band III.45). Karl M. Lipp Verlag, Lindenberg im Allgäu 2000, ISBN 3-87490-579-9.
  1. Josef Rosner: Der „verrückte Bahnhof“ verschwindet. Onetz, 6. Mai 2019, abgerufen am 1. September 2020.
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