Landgericht Frankenthal (Pfalz)
Das Landgericht Frankenthal (Pfalz) ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von acht Landgerichten in Rheinland-Pfalz. Es hat seinen Sitz in der kreisfreien Stadt Frankenthal (Pfalz).
Geschichte
Mit der Übergabe der Pfalz an das Königreich Bayern 1816 verlegte das Kreisgericht Speyer seinen Sitz nach Frankenthal (Pfalz). Das hervorgehende Bezirksgericht Frankenthal war damit der Vorläufer des heutigen Landgerichts. Damals wie heute war das ehemalige Hospizgebäude in der Bahnhofstraße der Sitz. Im Zuge der Reichsjustizgesetze, die 1879 in Kraft traten, wurde das Landgericht Frankenthal (Pfalz) gegründet. Im Jahr 1900 wurde der noch geltende französische Code civil vom Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) abgelöst. Mit der Errichtung des Landes Rheinland-Pfalz am 30. August 1946 ist dieses Land Gerichtsträger des Landgerichts Frankenthal (Pfalz).
Im Laufe seiner Geschichte wirkte es unter anderem unter der Rechtsordnung Frankreichs, des Königreichs Bayern, der Weimarer Republik, des Freistaates Bayern und der Bundesrepublik Deutschland.[1]
Gerichtsgebäude
Das Gebäude des Landgerichts Frankenthal befindet sich in den Bahnhofsstraße 33.
Instanzenzug
Zum Gerichtsbezirk gehören die Amtsgerichte Bad Dürkheim, Frankenthal (Pfalz), Grünstadt, Ludwigshafen, Neustadt an der Weinstraße und Speyer. Dieser umfasst somit etwa 600.000 Gerichtseingesessene. Dem Landgericht Frankenthal (Pfalz) ist das Pfälzische Oberlandesgericht mit Sitz in Zweibrücken übergeordnet.