Landgericht Kaiserslautern
Das Landgericht Kaiserslautern ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von acht Landgerichten in Rheinland-Pfalz. Es hat seinen Sitz in Kaiserslautern. Im Landgerichtsbezirk Kaiserslautern wohnen zzt. etwa 300.000 Menschen.
Geschichte
Im Zuge der Reichsjustizgesetze, die 1879 in Kraft traten, wurde das 1817 gegründete königlich bayerische Kreisgericht und spätere Bezirksgericht Kaiserslautern aufgelöst und durch das Landgericht Kaiserslautern ersetzt. Im Jahr 1900 wurde der noch geltende französische Code civil vom Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) abgelöst.
Organisation
Am Landgericht Kaiserslautern sind etwa 72 Mitarbeiter beschäftigt, 20 davon als Richter und 3 als Rechtspfleger. Die Richter verteilen sich über 4 Zivilkammern, 1 Kammer für Handelssachen, 8 Strafkammern und eine Strafvollstreckungskammer.
Instanzenzug und Sonderzuständigkeiten
Zum Gerichtsbezirk gehören die Amtsgerichte Kaiserslautern, Kusel und Rockenhausen. Dem Landgericht Kaiserslautern ist das Pfälzische Oberlandesgericht mit Sitz in Zweibrücken und der Bundesgerichtshof mit Sitz in Karlsruhe übergeordnet.
Die zwei bei dem Landgericht Kaiserslautern eingerichteten Wirtschaftsstrafkammern sind für alle landgerichtlichen Wirtschaftsstrafsachen des Bezirks des Pfälzischen Oberlandesgerichts Zweibrücken zuständig.
Gebäude
1944 brannte das Justizgebäude nach einem Bombenangriff komplett aus. Daraufhin wurde das Gericht aufgrund von Raummangel vorübergehend nach Wolfstein ausgelagert. 1955 wurde an alter Stelle ein neues Gebäude in der Lauterstraße errichtet. 2001 zog das Landgericht gemeinsam mit dem Amtsgericht, der Staatsanwaltschaft, dem Arbeitsgericht und Sozialdienst in einen Neubau in der Nähe des Hauptbahnhofes[1].