Landgericht Bad Kreuznach
Das Landgericht Bad Kreuznach ist ein Gericht der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von acht Landgerichten in Rheinland-Pfalz. Es hat seinen Sitz in Bad Kreuznach. Von den ca. 75 Mitarbeitern sind 14 als Richter tätig.
Geschichte
Das Landgericht Bad Kreuznach existiert unter diesem Namen seit 1820. In der damaligen preußischen Rheinprovinz galt die französische Gerichtsorganisation weiter. Der Appellationsgerichtshof Köln hatte dort die Funktion des Appellationsgerichtes. Die ihm untergeordneten Gerichte trugen nicht die Bezeichnung Kreisgericht, sondern Landgericht. Mit dem Inkrafttreten des deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes[1] wurde 1879 das Landgericht Bad Kreuznach in ein Landgericht neuerer Ordnung überführt. Im Jahr 1900 wurde der noch geltende französische Code civil vom Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) abgelöst. Mit der Errichtung des Landes Rheinland-Pfalz am 30. August 1946 ist dieses Land Gerichtsträger des Landgerichts Bad Kreuznach.
Gebäude
Das Landgerichtsgebäude befand sich seit 1956 in der Ringstraße 79, zuvor im Brückes 1 (heute: Casinogebäude)[2]. Am 25. September 2017 erfolgte der Umzug in das Justizzentrum Bad Kreuznach in der John-F.-Kennedy-Straße 17 in Bad Kreuznach. Hier sind seither alle Justizbehörden des Landgerichtsbezirks untergebracht.
Instanzenzug
Zum Gerichtsbezirk gehören die Amtsgerichte Bad Kreuznach, Bad Sobernheim, Idar-Oberstein und Simmern/Hunsrück. Dem Landgericht Bad Kreuznach ist das Oberlandesgericht Koblenz übergeordnet.
Weblinks
Einzelnachweise
- Strafprozeßordnung vom 1. Februar 1877 und Gerichtsverfassungsgesetz vom 27. Januar 1877 mit den Einführungsgesetzen Herausgegeben von Carl Hahn, De Gruyter, 1877.
- Meuchelmord in Laubenheim/Nahe. Abgerufen am 6. Dezember 2020.