Landgericht Duisburg
Das Landgericht Duisburg gehört zur ordentlichen Gerichtsbarkeit des deutschen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen. Bei ihm sind Kammern für Handelssachen eingerichtet. Ferner sind ein Wiedergutmachungsamt und eine Wiedergutmachungskammer eingerichtet, die beide für das gesamte Bundesland zuständig sind.
Gerichtssitz und -bezirk
Das Landgericht hat seinen Sitz in Duisburg. Der Gerichtsbezirk umfasst die im Westen von Nordrhein-Westfalen und im Ruhrgebiet gelegenen Städte Duisburg, Oberhausen, Mülheim an der Ruhr, Dinslaken, Voerde und Wesel sowie die Gemeinden Schermbeck, Hünxe und Hamminkeln. Im Bezirk leben etwa 1,1 Millionen Gerichtseingesessene.
Über- und nachgeordnete Gerichte
Für den Bezirk des Landgerichts Duisburg ist das Oberlandesgericht Düsseldorf zuständig. Zum Landgerichtsbezirk gehören die Amtsgerichte Duisburg, Duisburg-Ruhrort, Duisburg-Hamborn, Oberhausen, Mülheim an der Ruhr, Dinslaken und Wesel.
Gebäude
Der Gebäudekomplex wurde in drei Abschnitten gebaut. 1874–1876 wurde das erste Gebäude mit der Front zur Königstraße errichtet. 1878 erfolgte eine Erweiterung an der Landgerichtstraße. Der Flügel am König-Heinrich-Platz wurde in den Jahren 1909 bis 1912 errichtet.