Landgericht Krefeld
Das Landgericht Krefeld gehört zur ordentlichen Gerichtsbarkeit des deutschen Bundeslandes Nordrhein-Westfalen und ist eines von sechs Landgerichten im Oberlandesgerichtsbezirk Düsseldorf.
Gerichtssitz und -bezirk
Das Landgericht (LG) hat seinen Sitz in Krefeld. Der Gerichtsbezirk umfasst die Städte Krefeld, Kempen, Willich, Tönisvorst und Nettetal sowie die Gemeinden Brüggen und Grefrath.
Über- und nachgeordnete Gerichte
Für den Bezirk des Landgerichts ist das Oberlandesgericht Düsseldorf zuständig. Im Landgerichtsbezirk liegen die Amtsgerichte Krefeld, Kempen und Nettetal.
Geschichte
Bereits zur Franzosenzeit (1794–1815) war Krefeld Sitz eines Obergerichts, welches für damalige Verhältnisse die Funktion eines Landgerichtes hatte. Mit der Neuordnung der Justizbehörden in der Rheinprovinz verlor Krefeld mit Wirkung vom 20. Juli 1820 das Landgericht und wurde dem Düsseldorfer Landgerichtsbezirk zugeschlagen. Mit der steigenden Bedeutung der Stadt im 19. Jahrhundert wuchs auch der Wunsch nach Rückerhalt des Landgerichts. Diesem Wunsch wurde erst im Jahr 1906 entsprochen, auch wenn es spätestens seit 1893 wieder eine Strafkammer und eine Staatsanwaltschaft in Krefeld gab. Zur gleichen Zeit wurde das Oberlandesgericht Düsseldorf aus Teilen der Gerichtsbezirke Köln und Hamm gebildet. Krefeld hatte bis dahin zum Kölner Oberlandesgericht gehört. Zunächst residierte das Landgericht in den Räumen des Amtsgerichts an der Steinstraße. Erst mit der Fertigstellung des Gerichtsneubaus konnte das Landgericht ab dem 18. Dezember 1919 seine eigenen Räume am Nordwall beziehen. Das zum Neubau notwendige Grundstück hat die Stadt seinen Eigentümern abgekauft und kostenlos zur Verfügung gestellt.
Quellen
- http://www.justiz.nrw.de/AL/justizbehoerden/ordentlichegerichte/lgs/bez_ddorf/krefeld/index.php
- Reinhard Feinendegen und Hans Vogt (Hrsg.): Krefeld. Die Geschichte der Stadt. 4 Bde. Krefeld 1998ff. ISBN 3-9804181-6-2, ISBN 3-9804181-7-0, ISBN 3-9808235-2-0, ISBN 3-9806517-9-7.