Konföderation
Der Begriff Konföderation (lateinisch confoederatio „Bündnis“, von foedus, -eris, ‚der Bund‘) bezieht sich auf einen vertraglichen Zusammenschluss selbständiger Einheiten, die nach außen hin gemeinsam auftreten, ihre Souveränität aber beibehalten. Er wird allgemein mit einem höheren Grad an Selbständigkeit der Teileinheiten konnotiert, als dies bei einer Föderation der Fall ist. Folglich ist der Begriff der Konföderation als (organisierter) Staatenbund wesentlich von dem des Bundesstaates abzugrenzen, da jene sich ihre Zuständigkeiten nicht aus eigener Machtfülle zuteilen kann (Kompetenz-Kompetenz). Die Konföderation ist somit eher eine Dachorganisation mehrerer Staaten oder Institutionen.
Gleichwohl wird der Ausdruck „Konföderation“ mitunter aus traditionellen Gründen auch für den Bundesstaat verwendet, beispielsweise in der Schweiz.
Zusammenschluss von Staaten
Bezogen auf die zwischenstaatliche Politik wird häufig der Begriff Staatenbund verwendet, denn die meisten dieser Zusammenschlüsse waren tatsächlich Staatenbünde. Der Begriff kann aber auch als Überbegriff für verschiedene Formen der Zusammenarbeit verwendet werden.
Beispiele:
- Republik der Sieben Vereinigten Niederlande (1581–1795)
- Vereinigte Staaten von Nord-Amerika (1781–1789) gemäß Konföderationsartikel, dann Bundesstaat
- Rheinbund (1806–1813; englisch: Confederation of the Rhine, französisch: Confédération du Rhin); er blieb ein Militärbündnis, da die geplante Bundesversammlung nicht realisiert wurde
- Deutscher Bund (1815–1866; englisch: German Confederation, französisch: Confédération germanique)
- Norddeutscher Bund (1866; knapp ein Jahr lang bis zur Bundesverfassung von 1867, die ihn zu einem Bundesstaat machte; englisch: North German Confederation, französisch: Confédération de l’Allemagne du Nord)
- Zentralamerikanische Konföderation (1823–1838)
- Argentinische Konföderation (1831–1861)
- Konföderation Senegambia (1982–1989)
Einen Spezialfall bilden die Konföderierten Staaten von Amerika (1861–1865). Sie führten zwar das Wort „Konföderation“ im Namen, auch ihre Verfassung lehnte sich an die der Union an, daraus erwuchs aber im Vergleich mit dem Bund der Nordstaaten, den Vereinigten Staaten, keine größere Autonomie für die Gliedstaaten. Die südlichen Bundesstaaten (Konföderationsstaaten) hatten das Recht in Anspruch genommen, aus der Union auszutreten (→ Sezessionskrieg).
Auch die Schweizer Eidgenossenschaft bezeichnet sich als Konföderation. Auf Latein lautet ihr Name daher Confoederatio Helvetica (Nationalitätszeichen CH). Die Verfassungsnorm entspricht aber der eines Bundesstaates (Föderation). Seit der Bundesverfassung von 1848 ist die Schweiz ein Bundesstaat.
Nicht als Konföderationen betrachtet werden Monarchien, die durch Personalunion verbunden sind.
Die Konföderation Irland (1642–1649) war kein Zusammenschluss von Staaten, sondern von katholischen Mitgliedern der grundbesitzenden Schicht im Königreich Irland. Es war eine Vereinigung, die unter den Bedingungen eines Bürgerkriegs politische Forderungen in Irland, damals einem Nebenland der englischen Krone, durchsetzen wollte. Sie entsprach von ihrer Funktion den ebenfalls als Konföderationen bezeichneten Zusammenschlüssen des polnischen Adels.
Zusammenschluss von Fraktionen
In Polen-Litauen (1569–1795) bezeichnete eine Konföderation eine Allianz von Adligen, meist zum Zwecke eines Aufstands gegen den Herrscher.
Beispiele in anderen Bereichen
- Konföderationen (Kontinentalverbände) des Fußball-Weltverbands FIFA
- Konföderation evangelischer Kirchen in Niedersachsen
- Konföderation unabhängiger Systeme (KUS) in Star Wars (im Rahmen des fiktiven Heldenepos)
- Anarchosyndikalistische Gewerkschaftskonföderationen in Spanien (Confederación Nacional del Trabajo) und Frankreich (Confédération nationale du travail)
- Stammeskonföderation bei Reitervölkern
Siehe auch
- Allianz
- Bündnis
- Konföderierte, (Neo-)Konföderierte
- Böhmische Konföderation
Literatur
- Theodor Schweisfurth: Völkerrecht. Mohr Siebeck, Tübingen 2006, S. 36 f.