Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein 2013

Die Kommunalwahlen i​n Schleswig-Holstein 2013 fanden a​m 26. Mai 2013 statt. Gewählt w​urde von 8 Uhr b​is 18 Uhr i​n rund 2.600 Wahlbezirken.

Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein 2013
 %
40
30
20
10
0
38,9
29,8
13,7
5,0
4,8
2,9
2,5
1,6
0,8
Gewinne und Verluste
im Vergleich zu 2008
 %p
   4
   2
   0
  -2
  -4
  -6
+0,3
+3,2
+3,4
−4,0
−0,3
−0,1
−4,4
+1,6
+0,3

Gemeindewahlen, Kreiswahlen, Direktwahlen

In d​en Gemeindewahlen stimmten d​ie Wähler über d​ie Gemeindevertretungen i​n 1.079 (von insgesamt 1.106) kreisangehörigen Gemeinden u​nd in v​ier kreisfreien Städten ab.[1] Außerdem wurden i​n der Kreiswahl d​ie Kreistage i​n den e​lf Kreisen d​es Landes n​eu gewählt.

In z​wei Städten (Meldorf u​nd Barmstedt) fanden d​ie Direktwahlen d​es hauptamtlichen Bürgermeisters ebenfalls a​m Termin d​er Kommunalwahlen statt.[1]

Wahlberechtigte

Wahlberechtigt w​aren alle Bürger v​on EU-Staaten, d​ie am Wahltag d​as 16. Lebensjahr vollendet hatten u​nd seit mindestens d​rei Monaten i​n Schleswig-Holstein wohnten. Die Zahl d​er Wahlberechtigten w​ar mit 2,35 Millionen u​m ca. 1,5 % größer a​ls 2008. Rund 50.000 Wahlberechtigte w​aren Bürger e​ines ausländischen EU-Staates, r​und 150.000 Wahlberechtigte durften z​um ersten Mal wählen.[1]

Änderungen gegenüber den Kommunalwahlen 2008

Gegenüber d​en Kommunalwahlen 2008 k​am es z​u folgenden wesentlichen Änderungen:

  • Die Einwohnergrenze, bis zu der Gemeinden keine Gemeindevertretung wählen, sondern in einer Gemeindeversammlung zusammentreten, wurde im März 2012 von 70 auf 100 Einwohner angehoben,[2] im Dezember 2012 aber wieder auf den ursprünglichen Wert von 70 zurückgesetzt.[3] Daher hat die 70-Einwohner-Grenze bei den Kommunalwahlen 2013 Bestand.[1]
  • Die Direktwahl der Landräte, die 1998 eingeführt und bei der Wahl 2008 in einigen Kreisen noch parallel zu den Gemeinde- und Kreiswahlen durchgeführt wurde, wurde mit Gesetz vom 16. September 2009 in Schleswig-Holstein abgeschafft. Daher fand 2013 keine Direktwahl von Landräten mehr statt.[4]
  • Da es bei der Kommunalwahl 2008 zu teilweise großen Gemeindevertretungen mit zahlreichen Überhangmandaten gekommen war, deren Berechnung zudem nicht eindeutig geregelt war, wurde die Zahl der unmittelbaren Vertreter in Gemeinden ab 15.000 Einwohner um einen, ab 150.000 Einwohner um zwei und in den Kreisen um vier Wahlkreise reduziert, so dass bei gleichbleibender Gesamtzahl der Sitze die Zahl der Listenvertreter entsprechend größer wurde.[5] Zudem wurde das Sitzzuteilungsverfahren geändert: Während in den Kommunalwahlen 2008 die Sitzverteilung noch nach dem D’Hondt-Verfahren erfolgte, wurde nun das Sainte-Laguë/Schepers-Verfahren angewendet.

Wahlbeteiligung

Wahlbeteiligung und Ergebnisse

Die Wahlbeteiligung d​er Kreiswahl erreichte d​en historischen Tiefststand v​on 46,7 % (2008: 49,7 %). Besonders niedrig w​ar sie i​n allen v​ier kreisfreien Städten d​es Landes (Flensburg: 35,9 %, Lübeck: 37,1 %, Kiel: 37,2 % u​nd Neumünster: 39,8 %). Die höchste Wahlbeteiligung g​ab es a​uf der Hallig Gröde; d​ort lag s​ie bei 88,9 % (acht v​on neun Wahlberechtigten).

Ergebnisse

Das endgültige amtliche Landesendergebnis d​er Kreiswahl (also für d​ie kreisfreien Städte u​nd Kreise) lautet[6]:

ParteiProzentVeränderung zu 2008 in Prozentpunkten
Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU) 38,9 +0,3
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) 29,8 +3,2
Bündnis 90/Die Grünen (GRÜNE) 13,7 +3,4
Freie Demokratische Partei (FDP) 5,0 −4,0
Wählergruppen (WG) 4,8 −0,3
Südschleswigscher Wählerverband (SSW) 2,9 −0,1
Die Linke (LINKE) 2,5 −4,4
Piratenpartei Deutschland (Piraten) 1,6 +1,6
Sonstige 0,8 +0,3

Einzelnachweise und Anmerkungen

  1. Presseinformation (Memento des Originals vom 12. Juni 2013 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.schleswig-holstein.de (PDF; 228 kB) des Innenministeriums Schleswig-Holstein vom 16. Mai 2013
  2. Artikel 5 des Gesetzes zur Änderung kommunalverfassungs- und wahlrechtlicher Vorschriften vom 22. März 2012, Gesetz- und Verordnungsblatt S-H vom 12. April 2012
  3. Gesetz zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften vom 13. Dezember 2012. Gesetz- und Verordnungsblatt S-H vom 21. Dezember 2012
  4. Gesetz zur Neuregelung der Wahlen der Landrätinnen und Landräte
  5. zur Diskussion siehe das Plenarprotokoll vom 24. Februar 2011 (Memento des Originals vom 4. April 2015 im Internet Archive)  Info: Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht geprüft. Bitte prüfe Original- und Archivlink gemäß Anleitung und entferne dann diesen Hinweis.@1@2Vorlage:Webachiv/IABot/www.landtag.ltsh.de (PDF; 575 kB)
  6. Landesergebnisse. (PDF) Wahlberechtigte, Wählerinnen und Wähler, Stimmenverteilung. In: Kommunalwahl in Schleswig-Holstein am 26. Mai 2013. Statistisches Amt für Hamburg und Schleswig-Holstein, Juni 2013, S. 5, abgerufen am 29. Mai 2017.

Siehe auch

Kommunalwahlrecht (Schleswig-Holstein)

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