Karl Georg von Hoym
Karl Georg Heinrich Graf von Hoym (* 20. August 1739 in Poblotz im Landkreis Stolp in Hinterpommern; † 22. Oktober 1807 in Dyhernfurth in Schlesien) war ein preußischer Staatsmann.
Herkunft
Karl Georg Heinrich von Hoym wurde 1739 als Sohn von Hans Bogislaws von Hoym, Erbherr auf Poblotz, und dessen Frau Auguste Henriette, geborene von Wobeser, geboren. Sein Vater, damals preußischer Lieutenant, starb bereits 1741 im Ersten Schlesischen Krieg. Ein Jahr später verstarb auch die Mutter. Von Hoym wurde daraufhin von Heinrich Graf von Podewils aufgenommen und mit dessen Söhnen aufgezogen.
Leben und Werk
Nach dem Besuch des Collegium Fridericianum in Königsberg begann von Hoym 1758 ein Jura-Studium an der Universität in Frankfurt an der Oder. Er verliert das Interesse am Studium und versucht mehrere Sprachen zu erlernen. Im Juli 1761 tritt er als Fahnenjunker in das Kürassierregiment von Gustav Albrecht von Schlabrendorf in Breslau ein. Von Schlabrendorf rät von Hoym allerdings „wegen seines schwächlichen Aussehens“ zum Abschied und empfiehlt ihn seinem Bruder, dem dirigierenden Minister Ernst Wilhelm von Schlabrendorf. Von diesem wird von Hoym am 8. August 1761 als Auskultator an der Breslauer Kriegs- und Domänenkammer angestellt.
Nach relativ kurzer Zeit wurde er am 29. April 1762 zum Kriegs- und Domänenrat ernannt. Im März 1767 wird er Geheimrat und zweiter Kammerdirektor. Im gleichen Jahr heiratete er Antonie Louise Freiin von Dyhern und Schönau (1745–1820). 1768 lernte ihn Friedrich der Große selbst kennen und ernannte ihn 1769 zum Regierungspräsidenten in Kleve und 1770 zum dirigierenden Minister in Schlesien,[1] um welches sich Hoym sehr verdient machte.
Friedrich Wilhelm II. verlieh ihm 1786 die Grafenwürde und betraute ihn 1793 auch noch mit der Verwaltung des neu erworbenen Südpreußen. Hier gab Hoym durch bürokratischen Despotismus sowie schlechte Verwaltung, Selbstbereicherung und Verschleuderung des Staatsguts großen Anstoß und veranlasste so das Schwarze Buch von Hans von Held.
Ab 1796 war er Inhaber der Dompropstei Kucklow in Hinterpommern. Ihr vorheriger Inhaber, der preußische Generalfeldmarschall Wichard von Möllendorff, hatte sie ihm mit Genehmigung des Königs übertragen.[2]
Nach dem Tilsiter Frieden wurde Hoym in den Ruhestand versetzt und starb am 22. Oktober 1807 auf seiner Besitzung in Dyhernfurt bei Breslau.
- Schloss Dyhernfurth, Niederschlesien
- Mausoleum in Dyhernfurth
Familie
Er heiratete 1767 die Freiin Antonie Louise von Dyhern und Schönau (1745–1820), eine Tochter des Hofmarschall und Kammerdirektors in Oels Freiherr Anton Ulrich von Dyhrn († 1768) und der Freiin Sophie Caroline von Crausen. Seine Frau war auch Erbin von Dyhernfurth. Das Paar hatte zwei Töchter:
- Antoinette Wilhelmine Caroline Katharine (* 17. Juli 1768; † 27. November 1799) ⚭ 1788 Graf Joachim Alexander Kasimir von Maltzan, Freiherr zu Wartenberg und Penzlin (* 24. Juni 1764: † 2. Juli 1850), Sohn von Joachim Carl von Maltzan
- Friederike Sophie Amalie Henriette (* 22. März 1770; † 27. Januar 1832) ⚭ 1791 Hans Gottlieb Baron von Stosch auf Löwen (seit 6. Juli 1798 preußischer Graf)
Persönlichkeiten die mit ihm in Kontakt standen
- Friedrich Gotthelf Benjamin Schmieder (1770–1838), ab 1804 auf Hoyms Angebot hin Rektor des Königlichen Gymnasiums in Brieg
Literatur
- Fechner: Hoym, Karl Georg Heinrich Graf von. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 13, Duncker & Humblot, Leipzig 1881, S. 219–225.
- Stephan Skalweit: Hoym, Karl Georg Heinrich Graf von. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 9, Duncker & Humblot, Berlin 1972, ISBN 3-428-00190-7, S. 671 f. (Digitalisat).
Weblinks
Einzelnachweise
- Karl Eduard Vehse: Geschichte der deutschen Höfe seit der Reformation. Band 3, Hamburg 1851, S. 245–247
- Heinrich Berghaus: Landbuch des Herzogtums Pommern und des Fürstentums Rügen. Teil II, Band 6. Anklam 1870, S. 264 (Online).