Königsstadt (Böhmen)

Die Bezeichnungen Königsstadt und Lehnstadt waren in Böhmen im Mittelalter ein städtisches Privileg und ein wichtiges Element des königlichen Besitzes. Dieser Besitz sollte unveräußerlich sein und durfte vom Herrscher nicht verpfändet werden.

Rechtliche Stellung

In den Ländern der Böhmischen Krone gab es Anfang des 16. Jahrhunderts etwa 40 Städte mit diesem Privileg. Vor allem in der Ständeordnung nahmen die Bürger dieser Städte eine höhere Stellung ein als sonstige Untertanen.

Neben den Königsstädten gab es sogenannte Lehnstädte, die meist eine Einkommensquelle der Königin waren. Eine weitere Einnahmequelle der königlichen Kammer waren sogenannte Kammerstädte, die jedoch nicht die Rechte und die Stellung einer Königsstadt innehatten. Diese Städte mussten Fronarbeiten für die Königskammer leisten. Der König durfte sie auch jederzeit verkaufen.

Bürgertum in Königsstädten

Bürgertum in Königsstädten wurde zu einem besonderen sozialen Status. Zum Bürger wurde man durch einen rechtlichen Akt. Wer ein Haus kaufte, längere Zeit in einer Stadt wohnte, gute Vorfahren und ein ordentliches Familienleben vorweisen konnte oder, falls er Untertan war, einen Entlassungsschein vorlegen konnte, hatte die Chance, in diese Schicht aufgenommen zu werden. Eine weitere Möglichkeit, in diese privilegierte Schicht aufgenommen zu werden, war Kauf oder Einheirat. In einzelnen Fällen wurde auch seitens der Stadt, vor allem gebildeten Menschen eine Bürgerschaft angetragen.

Die Rechte und Pflichten unterschieden sich jedoch von Ort zu Ort oft erheblich, meist gegeben durch den Status der jeweiligen Stadt. Auch im Bürgertum selbst bestand eine Hierarchie, die sich an den Einkünften, der Reihenfolge beim Abendmahl und dem Sitzplatz in der Kirche, aber auch am Standort des Hauses zeigte.

Böhmische und mährische Königsstädte

mit Jahr der Ernennung

Königsstädte im böhmischen Glatzer Land

Die Königsstädte im Glatzer Land, das 1459 durch König Georg von Podiebrad zur Grafschaft erhoben wurde, waren ehemals städtische Zentren für Handwerk und Handel für die umliegenden Grundherrschaften, die an den niederen Adel verlehnt waren. Die Bürger der Glatzer königlichen Städte gehörten zu den privilegierten Schichten des Glatzer Lehenssystems (manský system) und unterstanden dem Glatzer Stadtgericht. Zu den weiteren Privilegien gehörte, dass sich 1336 der damalige Landesherr Johann von Luxemburg das Patronat über die Kirchen der vier Königsstädte vorbehielt, während er das Patronat der anderen Kirchen an die jeweiligen Lehensherren übertrug. Urkunden über die Erhebung zur Königsstadt, wie sie für die meisten böhmischen Königsstädte bestehen, existieren für die Glatzer Königsstädte nicht.

Literatur

  • Glatzer Land:
    • František Musil: Kladsko v době vlády Lucemburků. In: 550 let Hrabství Kladského. 1459–2009. = 550 lat hrabstwa Kłodzkiego. 1459–2009 Kladský sborník. Supplementum. Bd. 6). Muzeum Podkrkonoší, Trutnov 2009, ISBN 978-80-903741-3-3, S. 41–74.
    • Marek Šebela, Jiři Fišer: České Názvy hraničních Vrchů, Sídel a vodních toků v Kladsku. In: Kladský sborník 5, 2003, S. 370, 372, 382 und 384.

Einzelnachweise

  1. http://www.kralovske-mesto-chrudim.cz/
  2. Hugo Weczerka (Hrsg.): Handbuch der historischen Stätten. Band: Schlesien (= Kröners Taschenausgabe. Band 316). Kröner, Stuttgart 1977, ISBN 3-520-31601-3, S. 172.
  3. Hugo Weczerka (Hrsg.): Handbuch der historischen Stätten. Band: Schlesien (= Kröners Taschenausgabe. Band 316). Kröner, Stuttgart 1977, ISBN 3-520-31601-3, S. 13
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