Jean-Denis Lanjuinais
Jean-Denis Lanjuinais (* 12. März 1753 in Rennes (Département Ille-et-Vilaine); † 13. Januar 1827 in Paris) war ein französischer Politiker während der Französischen Revolution, des Konsulats und des Ersten Kaiserreiches sowie während der Restauration der Bourbonen.
Biografie
Jean-Denis Lanjuinais studierte Rechtswissenschaft in Rennes und lehrte später Kirchenrecht und diente den Provinzialständen der Bretagne als Rechtsberater von guten Ruf.
Der Dritte Stand seiner Heimatstadt wählte Lanjuinais im Frühjahr 1789 zum Abgeordneten der Generalstände (États généraux). Gemeinsam mit Le Chapelier initiierte er die Gründung des Bretonischen Klubs, aus dem später der Jakobinerklub hervorging. In der Konstituante wirkte Lanjuinais im Kirchenausschuss, er beeinflusste die Reform der Rechtsprechung und trat für die Verbesserung der Lebensbedingungen der nichtweißen Bevölkerung in den Kolonien ein.
Am 7. November 1789 beantragte er, dass die Minister nicht gleichzeitig Mitglieder des Parlamentes sein konnten. Da die Regelung eine Mehrheit fand, konnte er so einen Machtzuwachs Mirabeaus verhindern, der die Übernahme eines Ministerpostens anstrebte.[1]
Im September 1792 wurde Lanjuinais von seinem Heimatdepartement in den Nationalkonvent gewählt. Er ergriff Partei für die Girondisten und stimmte im Januar 1793 für den Aufschub der Hinrichtung Ludwigs XVI. Nach dem Sturz der Girondisten (31. Mai bis 2. Juni 1793) wurde Lanjuinais unter Hausarrest gestellt. Jedoch konnte er in die Bretagne fliehen, dort verbarg er sich bis zum Umsturz vom 9. Thermidor II (27. Juli 1794).
Nach dem 9. Thermidor konnte Lanjuinais seinen Abgeordnetensitz wieder einnehmen. Er wurde im April 1795 in die Elfer-Kommission berufen, welche die Verfassung des Jahres III (Direktorialverfassung von 1795) erarbeitete. Aufgrund seines Antrages vom 30. Mai 1795 wurden alle Kirchen, die noch nicht als Nationalgut verkauft wurden, wieder für den Gottesdienst freigegeben. Vom 4. bis 19. Juni 1795 amtierte Lanjuinais als Präsident des Nationalkonvents. Ende Oktober 1795 wurde er in den Rat der Fünfhundert gewählt. Er zählte zu den gemäßigten Republikanern und stand ab 1797 der Zentralschule von Rennes vor.
Nach dem Staatsstreich des 18. Brumaire VIII (9. November 1799) wurde Lanjuinais zum Mitglied des Senats berufen. Napoleon I. erhob ihn 1808 in den Grafenstand. Im Frühjahr 1814 stimmte Lanjuinais für die Absetzung des Kaisers und wirkte an der Charte constitutionnelle mit. Er stand vom 4. Juni bis 13. Juli 1815 der Repräsentantenkammer als Präsident vor und trat zu Ludwig XVIII. über, der ihn danach zum Pair von Frankreich ernannte. Jean-Denis Lanjuinais stand während der Restauration der Bourbonen für eine Monarchie nach der Verfassung des 3. September 1791 ein. Er verstarb am 13. Januar 1827 in Paris.
1808 wurde er zum Mitglied der Académie des Inscriptions et Belles-Lettres gewählt.
Victor Ambroise Lanjuinais, der jüngere Sohn von Jean-Denis Lanjuinais, durchlief ebenfalls eine politische Karriere und war 1849 Landwirtschafts- und Handelsminister.
Literatur
- Bernd Jeschonnek: Revolution in Frankreich 1789–1799. Ein Lexikon. Akademie-Verlag, Berlin 1989, ISBN 3-05-000801-6.