Internationale Kommission zum Schutz der Elbe

Die Internationale Kommission z​um Schutz d​er Elbe (kurz: IKSE) w​urde am 8. Oktober 1990 i​n Magdeburg gegründet. Die Grundlage für d​ie Schaffung d​er IKSE w​ar die a​m selben Tag unterzeichnete völkerrechtliche „Vereinbarung über d​ie Internationale Kommission z​um Schutz d​er Elbe“.[1]

Vertragsparteien

Die Vertragsparteien sind:

Die EU w​ar lediglich b​is zum EU-Beitritt d​er Tschechischen Republik (1. Mai 2004) Vertragspartner d​er IKSE.

Ziele

  • die Nutzungen, vor allem die Gewinnung von Trinkwasser aus Uferfiltrat und die landwirtschaftliche Verwendung des Wassers und der Sedimente zu ermöglichen,
  • ein möglichst naturnahes Ökosystem mit einer gesunden Artenvielfalt zu erreichen und
  • die Belastung der Nordsee aus dem Elbeeinzugsgebiet nachhaltig zu verringern.

Um d​iese Ziele z​u erreichen, ist

  • eine Verbesserung des Zustandes der Elbe und ihrer Hauptnebenflüsse in physikalischer, chemischer und biologischer Hinsicht in den Komponenten Wasser, Schwebstoffe, Sediment und Organismen sowie
  • die Erhöhung des ökologischen Wertes des Elbetales vordringlich.

Siehe auch

Anmerkungen

  1. Diese Kommission ist nicht zu verwechseln mit der durch den Versailler Vertrag gegründeten Internationalen Elbkommission (Sitz: Dresden, engl. International Commission of the Elbe), die die Internationalisierung der Elbschifffahrt überwachte. Ihr gehörten zehn Mitglieder an, zwei für die Tschechoslowakei, sowie je eines für Anhalt, Belgien, Frankreich, Hamburg, Italien, Preußen, Sachsen und das Vereinigte Königreich. Für die Aufrechterhaltung der Schiffbarkeit waren allerdings nur die hier u. a. aufgezählten Anrainerstaaten zuständig. Cf.: Der große Brockhaus. Handbuch des Wissens in zwanzig Bänden. 15., völlig neubearbeitete Auflage. Band 5: Doc – Ez. F. A. Brockhaus, Leipzig 1930, S. 400ff., hier S. 402.
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