Hessische Zentrale für Datenverarbeitung
Die Hessische Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) ist der zentrale IT-Dienstleister für die Hessische Landesverwaltung. Sie hat ihren Hauptsitz in Wiesbaden und eine Außenstelle in Hünfeld. Zu ihren Aufgaben zählen:[2]
- IT-Projekte
- IT-Verfahren
- IT-Kommunikationsdienste
- IT-Beschaffungen
- IT-Vergaben
Hessische Zentrale für Datenverarbeitung | |
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Rechtsform | Landesbetrieb |
Gründung | 1970 |
Sitz | Mainzer Straße 29, 65185 Wiesbaden |
Mitarbeiterzahl | 950[1] |
Umsatz | 255 Mio. € (2019)[1] |
Website | www.hzd.hessen.de |
Geschichte
1970 trat das hessische Datenverarbeitungsverbundgesetz in Kraft. Ein Kernpunkt war die Gründung der HZD. Durch die in der HZD zusammengefasste landeseigene Informationsverarbeitung wollte das Land den Weg in das „Computer-Zeitalter“ wagen. 1977 wechselte die HZD von der Staatskanzlei in die Dienstherschaft des Innenministeriums. 1989 wurde die HZD Landesbetrieb nach § 26 der Hessischen Landeshaushaltsordnung. Die Nutzung ihrer Leistungen war damit entgeltpflichtig. Im Gegenzug erhielt die HZD keine Landeszuschüsse mehr. Im Jahr 1990 wurde die Außenstelle in Hünfeld eröffnet, die vor allem für die IT der hessischen Justiz zuständig war und ist. 2003 wechselte die Dienstherschaft vom Innenministerium auf das Finanzministerium (HMdF) über. Seit 2006 nimmt die HZD die Aufgabe der zentralen IT-Beschaffungsstelle des Landes Hessen wahr. In diesem Zusammenhang geriet die HZD Ende 2010 wegen Fehlern bei der Vergabe in die Kritik.[3] Als Folge wurden die organisatorischen Strukturen bei der Vergabe verändert, die Vergabestelle selber verblieb aber in der HZD.
Organisation
Die HZD ist ein Landesbetrieb nach § 26 der Hessischen Landeshaushaltsordnung. Sie untersteht der Dienst- und Fachaufsicht des Hessischen Ministeriums der Finanzen. Soweit sie Aufgaben der Verwaltung oder der Gerichte und Staatsanwaltschaften wahrnimmt, die nicht zu dem Geschäftsbereich des Hessischen Ministeriums der Finanzen gehören, untersteht sie der Fachaufsicht der dafür zuständigen obersten Landesbehörde. Die Kontrolle der Tätigkeit der HZD auf die Einhaltung aller Bestimmungen, die der Gewährleistung der IT-Sicherheit der Daten der hessischen Justiz dienen, erfolgt durch die IT-Stelle der hessischen Justiz.[4]
Kooperationen
Viele Verwaltungsaufgaben sind in den Bundesländern grundsätzlich vergleichbar. Auf vielen Gebieten bietet sich deshalb die Zusammenarbeit nach § 91c des Grundgesetzes an. Die HZD kooperiert unter anderem mit der ekom21, dem größten kommunalen IT-Dienstleistungsunternehmen in Hessen, in den Bereichen Netze und Druckzentren; mit dem Landesbetrieb für Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI), mit dem die HZD sich ein Rechenzentrumsgebäude in Mainz teilt sowie mit anderen Bundesländern u. a. innerhalb der Finanzverwaltung (Konsens), der Justiz (elektronische Aufenthaltsüberwachung (EAÜ)) und im Entwicklungs- und Pflegeverbund für den elektronischen Rechtsverkehr, e².
Für die Ausbildung des eigenen Nachwuchses mit ausbildungsintegriertem dualen Studiums besteht eine Kooperationsvereinbarung mit der Hochschule Mainz. Daneben bietet die HZD seit 2018 zur landesweiten Deckung des Personalbedarfs im Bereich IT federführend für das Land ein duales Studium Wirtschaftsinformatik/E-Gouvernment an, wofür ab 2018 eine Kooperation mit der Hochschule RheinMain abgeschlossen wurde. Um das Programm durch räumliche Nähe attraktiver zu machen, wurden mittlerweile auch entsprechende Vereinbarungen mit den Hochschulen in Darmstadt und Fulda sowie der Dualen Hochschule Baden-Württemberg in Mannheim abgeschlossen.[5]
Weblinks
Einzelnachweise
- HZD. Digitalisierung gemeinsam gestalten, S. 6, 2020.
- Jahresbericht 2015, S. 7
- Schlamperei bei Vergabe von IT-Aufträgen Die Welt vom 6. April 2011
- Jahresbericht 2015, Organisation, S. 7
- Entdecke die IT in Hessen - mit einem dualen Studium und dem Praxispartner HZD. In: HZD. Abgerufen am 11. März 2020.