Henning Beer
Henning Beer (* 30. September 1958 in Hamburg) ist ein ehemaliges Mitglied der terroristischen Vereinigung Rote Armee Fraktion (RAF). Er wird der zweiten Generation der RAF zugerechnet und war von 1982 bis 1990 in der DDR untergetaucht. 1990 wurde er unter anderem wegen versuchten Mordes zu einer sechsjährigen Freiheitsstrafe verurteilt und war bis 1995 inhaftiert.
Leben
Henning Beer und sein Bruder Wolfgang wuchsen in zerrütteten Verhältnissen bei ihrer alleinerziehenden, alkoholkranken Mutter auf. Schon in frühester Jugend war Henning Beer radikalisiert und bereits im Alter von 16 im RAF-Umfeld aktiv. Etwa 1978 schlossen sich beide Brüder der zweiten Generation der RAF an.
Am 19. November 1979 überfiel ein RAF-Kommando bestehend aus Rolf Clemens Wagner, Christian Klar, Peter-Jürgen Boock und Henning Beer die damalige Schweizerische Volksbank in Zürich. Sie erbeuteten 548.000 Schweizer Franken (ca. 343.111 Euro). Bei ihrer Flucht durch das Shopville-Einkaufszentrum kam es zu einem Schusswechsel mit der Polizei, bei dem eine Passantin von einer Kugel in den Hals getroffen wurde und starb. Bei der weiteren Flucht schoss Klar beim Versuch, ein Auto zu rauben, einer Frau in die Brust und verletzte sie schwer, weiter wurden zwei Polizeibeamte durch Schützen der RAF verletzt. Wagner wurde noch in der Schweiz verhaftet.
Am 15. September 1980 reisten Helmut Pohl, Adelheid Schulz, Inge Viett, Christian Klar und Henning Beer in die DDR ein und führten im Forsthaus an der Flut in Briesen Gespräche mit Vertretern der Staatssicherheit. Anfang Oktober kehrte die Gruppe wieder zurück in die Bundesrepublik. Beer war an den Vorbereitungen des Anschlags auf US-General Frederick James Kroesen in Heidelberg am 15. September 1981 beteiligt. Kurz danach stieg er aus der RAF aus und ging am 1. April 1982 endgültig in die DDR, wo er bis 1990 unter falschem Namen lebte.
Als nach dem Ende der SED-Diktatur in der DDR eine Enttarnung der RAF-Aussteiger erfolgte, wurde Beer am 18. Juni 1990 in Neubrandenburg festgenommen.[1] Er machte umfangreiche Aussagen und nahm die Kronzeugenregelung in Anspruch.
Im Juli 1991 befand das Koblenzer Oberlandesgericht Henning Beer des versuchten Mordes in sieben Fällen, der Beihilfe zum 21-fachen versuchten Mord, der Mitwirkung bei Sprengstoffanschlägen, des schweren Raubes und der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung für schuldig. Da er zur Tatzeit nach Auffassung des Richters „fast noch ein Kind“ war, wurde er nach dem Jugendstrafrecht und der Kronzeugenregelung zu sechs Jahren Jugendstrafe verurteilt. Nach fünf Jahren wurde Beer auf Bewährung entlassen.
Literatur
- Stefan Aust: Der Baader-Meinhof-Komplex. Hoffmann & Campe, Hamburg 2005, ISBN 3-455-09516-X.
- Wolfgang Kraushaar (Hrsg.): Die RAF und der linke Terrorismus. Edition Hamburg, Hamburg 2006, ISBN 3-936096-65-1.
- Butz Peters: RAF – Terrorismus in Deutschland. Droemer Knaur, München 1993, ISBN 3-426-80019-5.
- Butz Peters: Tödlicher Irrtum. Die Geschichte der RAF. Argon-Verlag, Berlin 2004, ISBN 3-87024-673-1.
Einzelnachweise
- Die terroristische Vereinigung. In: zeit.de. 22. Juni 1990, abgerufen am 6. März 2015.