Heinrich Eduard von Pape
Heinrich Eduard von Pape (* 13. September 1816 in Brilon; † 10. September 1888 in Berlin) war ein deutscher Jurist.
Leben
Der Sohn des Stadtrichters Caspar Anton Pape und dessen Ehefrau Franziska wuchs in seiner Vaterstadt auf und besuchte hier das Progymnasium. Nach dem Besuch des Gymnasiums Petrinum Brilon sowie – ab 1831 – des Gymnasiums Petrinum Recklinghausen und der Abiturprüfung in Recklinghausen 1833 studierte Pape von 1833 bis 1836 Rechtswissenschaft an der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität und der Friedrich-Wilhelms-Universität.[1] In Bonn wurde er 1833 Mitglied des Corps Guestphalia.[2]
Nach dem Studium trat er 1837 als Auskultator in den preußischen Justizdienst. Nach Bestehen der Assessorprüfung 1843 („sehr gut“) wurde er nach der zwischenzeitlichen Beschäftigung als Hilfsrichter Assessor am Oberlandesgericht in Stettin. In der 1. Legislaturperiode von 1849 saß er als Abgeordneter des Wahlkreises Minden 5 im Preußischen Abgeordnetenhaus.[3] 1850 wurde er Kreisrichter und Mitglied des See- und Handelsgerichts in Stettin und 1856 Appellationsgerichtsrat in Königsberg.[4]
Von 1858 bis 1861 beteiligte er sich als bevollmächtigtes preußisches Mitglied an der Ausarbeitung des deutschen Handelsgesetzbuches. 1859 erfolgte die Ernennung zum Geheimen Justizrat und vortragenden Rat im Justizministerium. Des Weiteren arbeitete er von 1861 bis 1864 an der Prozessordnung für Zivilrechtsfragen des preußischen Staates mit. 1867 wurde er zum Geheimen Oberjustizrat und preußischen Bevollmächtigten im Bundesrat des Norddeutschen Bundes und im Zollverein ernannt. Hier arbeitete er in der „Kommission zur Ausarbeitung des Entwurfs einer Zivilprozessordnung für den Norddeutschen Bund“ mit.
Pape wurde 1869 zum Präsidenten des neu geschaffenen Bundes- und späteren Reichsoberhandelsgerichts in Leipzig ernannt. Diese Stellung bekleidete er bis zu dessen Integration in das Reichsgericht 1879. Die Zumutung des Reichsjustizamts, ihn in das Reichsgericht nur im Rang eines Senatspräsidenten zu übernehmen, wies er zurück. Leipzig verlieh ihm zur Verabschiedung die Ehrenbürgerschaft.[5]
Der 1873 zum Wirklichen Geheimen Rat mit dem Prädikat Exzellenz ernannte Pape wurde 1874 von Otto von Bismarck mit dem Amt des Präsidenten der Kommission zur Erarbeitung eines Allgemeinen deutschen Bürgerlichen Gesetzbuches betraut.[6] Diese Kommission legte ihren Entwurf 1888 vor. Die weitere Diskussion und die Einsetzung einer zweiten Kommission erlebte er nicht mehr.
Ehrungen
- 1879: Ehrendoktorwürde der Philosophischen Fakultät der Universität Leipzig
- 1879: Ehrenbürgerwürde der Stadt Leipzig
- 1887: Ehrenbürgerwürde der Stadt Brilon
- 1899: Einweihung des Eduard-Pape-Denkmals in Brilon[7]
- Die heutige Horstwalder Straße in Berlin-Lichtenrade hieß zu Ehren von Eduard Pape von 1904 bis 1949 Papestraße.[8] (Der ehemals verkürzt Papestraße genannte S-Bahnhof – heute: Südkreuz – geht jedoch auf Generaloberst Alexander von Pape zurück.)
- In Brilon war die (inzwischen mit der Heinrich-Lübke-Schule fusionierte) Eduard-Pape-Schule nach ihm benannt.
Literatur
- Hans-Georg Mertens: Pape, Heinrich Eduard. In: Neue Deutsche Biographie (NDB). Band 20, Duncker & Humblot, Berlin 2001, ISBN 3-428-00201-6, S. 45 f. (Digitalisat).
- Neubauer.: Pape, Heinrich Eduard. In: Allgemeine Deutsche Biographie (ADB). Band 52, Duncker & Humblot, Leipzig 1906, S. 750–754.
- Georg Möllers: Der Recklinghäuser Beitrag zum Rechtsstaatsgedanken. Die „Exzellenzen“ Pape und Nieberding und die Entstehung des BGB. In: Vestischer Kalender, Jg. 84 (2011), S. 98–108.
- Rupprecht Podszun: Verraten, Verkauft, Vergessen – Warum eine kleine Stadt von ihrem großen Sohn nichts wissen will. Körber-Stiftung 1993.
- Patrick Sensburg: Die großen Juristen des Sauerlandes. 22 Biographien herausragender Rechtsgelehrter. 1. Auflage. F.W. Becker, Arnsberg 2002, ISBN 978-3-930264-45-2 (276 S.).
- Friedrich E. Schnapp: Zum 150. Geburtstag von Heinrich Eduard Pape Guestphaliae Bonn. Erster Präsident des Reichsoberhandelsgerichts, Vorsitzender der Ersten Kommission für das Bürgerliche Gesetzbuch. Einst und Jetzt (Jahrbuch des Vereins für corpsstudentische Geschichtsforschung), Bd. 11 (1966), S. 151–155
Weblinks
Einzelnachweise
- Georg Möllers: Der Recklinghäuser Beitrag zum Rechtsstaatsgedanken. Die „Exzellenzen“ Pape und Nieberding und die Entstehung des BGB. In: Vestischer Kalender, Jg. 84 (2011), S. 98–108, hier S. 98f.
- Kösener Korpslisten 1910, 21, 173
- Bernd Haunfelder: Biographisches Handbuch für das Preußische Abgeordnetenhaus 1849–1867 (= Handbücher zur Geschichte des Parlamentarismus und der politischen Parteien. Band 5). Droste, Düsseldorf 1994, ISBN 3-7700-5181-5, S. 190.
- Georg Möllers: Der Recklinghäuser Beitrag zum Rechtsstaatsgedanken. Die „Exzellenzen“ Pape und Nieberding und die Entstehung des BGB. In: Vestischer Kalender, Jg. 84 (2011), S. 98–108, hier S. 100.
- Jürgen Vortmann (Hg.): Die Lebenserinnerungen des Juristen Viktor von Meibom (1821-1892). Ein Juristenleben zwischen Theorie und Praxis. Elwert, Marburg 1992. ISBN 3-7708-0986-6. S. 122.
- Georg Möllers: Der Recklinghäuser Beitrag zum Rechtsstaatsgedanken. Die „Exzellenzen“ Pape und Nieberding und die Entstehung des BGB. In: Vestischer Kalender, Jg. 84 (2011), S. 98–108, hier S. 101.
- Die Einweihung des Pape-Denkmals am 13. September 1899. In: Gerhard Brökel: Vergangene Zeiten. Geschichte aus Brilon. Band 2. Podszun, Brilon 2004, ISBN 3-86133-375-9, S. 100–117.
- Papestraße. In: Straßennamenlexikon des Luisenstädtischen Bildungsvereins