Heimatschutz (Bundeswehr)
Heimatschutz der Bundeswehr umfasst die Aufgaben, die im Rahmen der gesamtstaatlichen Sicherheitsvorsorge zum Schutz Deutschlands und seiner sich auf deutschem Hoheitsgebiet befindlichen Bürger außerhalb des Spannungs- und Verteidigungsfalls durch die Bundeswehr wahrzunehmen sind.[1]
Zum Heimatschutz tragen unter anderem Teile der Nationalen Territorialen Aufgaben der Bundeswehr, insbesondere subsidiäre Unterstützungsleistungen bei Naturkatastrophen, besonders schweren Unglücksfällen und im Falle des Inneren Notstandes, das Überwachen und Gewährleisten der Sicherheit im deutschen Luft- und Seeraum, die territoriale Flugkörperabwehr, die Sicherstellung der Verfügbarkeit kritischer Weltrauminfrastrukturen und das Durchführen des Such- und Rettungsdienstes im Inland (Land, Nordsee, Ostsee) bei.[1] Darüber hinaus gibt es enge Anknüpfungspunkte zu den durchgängig wahrzunehmenden Aufgaben der Bundeswehr, wie Verteidigungsaspekte der gesamtstaatlichen Cyber-Sicherheit, Beiträge zum gesamtstaatlichen Lagebild im Cyber- und Informationsraum und der Aufrechterhaltung des Betriebes im Inland.[1]
Für den Heimatschutz stehen grundsätzlich alle aktiven und nicht aktiven Kräfte der Bundeswehr zur Verfügung.[1] Der Heimatschutz beinhaltet daher weiterhin eine grundsätzliche Befähigung zum Aufwuchs.[1] Strukturen der Reserve müssen gemäß Konzeption der Bundeswehr so gestaltet sein, dass sie die aktiven Kräfte im Heimatschutz entlasten können.[1]
Die Steuerung von Hilfeleistungen der Bundeswehr im Inland erfolgt durch die Territoriale Organisation, geführt vom Kommando Territoriale Aufgaben der Bundeswehr. Beiträge zur Terrorabwehr leistet die Bundeswehr im Rahmen der verfassungsrechtlichen Vorgaben. Ebenso übernimmt die Bundeswehr subsidiär Aufgaben im Rahmen von Ressortvereinbarungen und unterstützt dadurch im rechtlich möglichen Rahmen andere staatliche Institutionen. Sie trägt zur Ölüberwachung und -bekämpfung über und auf See und zur protokollarischen Repräsentanz bei, gewährleistet den politisch-parlamentarischen Flugbetrieb durch die Flugbereitschaft des Bundesministeriums der Verteidigung und fördert den Spitzensport mit den Sportfördergruppen der Bundeswehr.
Gliederung des Heimatschutzes der Bundeswehr
In der Bundeswehr begann 1961 der Aufbau einer Territorial-Reserve als Teil des Territorialheeres, die ab 1965 als Heimatschutztruppe bezeichnet wurde und in der hauptsächlich Reservisten dienten. Sie war gegliedert in Heimatschutzkommandos, die 1981 in Heimatschutzbrigaden umgegliedert und 1990 aufgelöst wurden. Sie wurden Anfang der 1990er Jahre zum Teil durch Heimatschutzbataillone ersetzt, die 2007 aufgelöst wurden.
Die wesentliche Verkleinerung im Rahmen der Neuausrichtung der Bundeswehr zog 2011 politische Bedenken über die zukünftige Gewährleistung des Heimatschutzes nach sich. Mit der „Konzeption der Reserve (KdR)“ von 2012 wurde daraufhin die Aufstellung von Regionalen Sicherungs- und Unterstützungskräften beschlossen und noch im selben Jahr umgesetzt. Im August 2021 wurden die RSU-Kompanien in Heimatschutzkompanien (HSchKp) umbenannt.
Der Heimatschutz bildet einen Aufgabenbereich der gesamten Bundeswehr, stützt sich aber besonders auf die 30 deutschlandweit aufgestellten Heimatschutzkompanien.
Im Jahr 2019 startete in Bayern ein Pilotprojekt zur Wiederaufstellung von Heimatschutz-Verbänden in Form von Landesregimentern.
Am 6. April 2021 gab der Generalinspekteur der Bundeswehr bekannt, mit der Aufstellung von fünf Heimatschutzregimentern den Heimatschutz bis 2025 strukturell weiter zu stärken. Die Heimatschutzregimenter sollen als Verbund den Kern der Territorialen Reserve darstellen und die Heimatschutzkompanien führen. Hier sollen die Soldaten des Freiwilligen Wehrdienstes im Heimatschutz eingesetzt werden.[2]
Weblinks
- Heimatschutz in Deutschland: Zum Start des neuen Freiwilligen Wehrdienstes. (PDF) Bundesministerium der Verteidigung, März 2021 .
- Landesregiment Bayern. In: bundeswehr.de. Streitkräftebasis
Einzelnachweise
- Konzeption der Bundeswehr. (PDF) Bundesministerium der Verteidigung, 20. Juli 2018, abgerufen am 25. April 2021 (S. 26 f.).
- Eberhard Zorn: Tagesbefehl des Generalinspekteurs: erste Rekruten des FWDFreiwilliger Wehrdienst Heimatschutz. In: bundeswehr.de. 6. April 2021, abgerufen am 25. April 2021.