Hanno Berger
Hanno Berger (* 13. November 1950 in Frankfurt am Main) ist ein deutscher Anwälte für Steuer- und Finanzprodukte und gilt als ein führender Initiator von Dividendenstripping-Geschäften (sogenannte „Cum-Ex“-Transaktionen zum Zwecke des Steuerraubs).[1][2][3]
Beruflicher Werdegang
Berger war zunächst Hochschulassistent des deutschen Rechtswissenschaftlers Manfred Wolf; er wurde 1980 promoviert.[4] Er begann seine Karriere bei der hessischen Finanzverwaltung, wo er 12 Jahre für die steuerliche Bankenprüfung beim Finanzamt Frankfurt am Main-Börse tätig war.[5] Er war am Ende seiner Beamtentätigkeit Regierungsdirektor und in dieser Funktion ranghöchster Steuer-Bankprüfer in Hessen.[5]
Berger verließ 1996 den Staatsdienst und wurde als Partner der Rechtsanwaltskanzlei Pünder, Volhard, Weber & Axster (heute: Clifford Chance) tätig. 1999 wechselte er zur US-Kanzlei Shearman & Sterling. Dort hielt er sein Versprechen, den Steuersatz der Gehälter durch Steuervermeidung von 50 auf 5 Prozent zu senken. Die Gehälter der Partner wurden als garantierte Zahlungen der US-Kanzlei ausgewiesen, womit sie unter den US-Steuersatz fielen (dieses Steuerschlupfloch wurde später vom deutschen Staat geschlossen).[6]
2004 wechselte er ins Frankfurter Büro der mittlerweile insolventen US-Kanzlei Dewey Ballantine (später Dewey & LeBoeuf).[7] Dort wurde er Managing Partner und begleitete den Ausbau des Frankfurter Büros von drei auf rund 60 Anwälte. 2010 verließ Hanno Berger Dewey & LeBoeuf und gründete zusammen mit Kai-Uwe Steck die Kanzlei Berger Steck & Kollegen.[2][8]
Seine Kanzlei löste sich 2013 nach Ermittlungen gegen Berger und Steck wegen der Beratung zu Cum-Ex-Geschäften auf.[9]
Verwicklung in den Cum-Ex-Skandal
Berger gilt als der führende Berater und Initiator von Dividendenstripping-Transaktionen, die laut einem Bericht der Wochenzeitung Die Zeit einen Steuerschaden von über 55 Milliarden Euro verursacht haben.[5] Peter Gauweiler (CSU) versorgte Berger mit Informationen zu Gesetzesvorhaben der Bundesregierung.[10]
Zu seinen Mitarbeitern sagte er einmal: „Wer sich nicht damit identifizieren kann, dass in Deutschland weniger Kindergärten gebaut werden, weil wir solche Geschäfte machen, der ist hier falsch“.[6]
Öffentlich bekannt ist seine Beteiligung an folgenden Cum-Ex-Geschäften:
M.M. Warburg
Berger hat die M.M.Warburg & CO (beziehungsweise die damaligen zwei Hauptgesellschafter, den Aufsichtsratsvorsitzenden Christian Olearius sowie seinen Stellvertreter, Max Warburg) zu Cum-Ex-Geschäften beraten. Laut einem im März 2021 veröffentlichten Bericht des Spiegel zahlte die Warburg für Beratungen zu Cum-Ex-Geschäften 17,5 Millionen Euro an Hanno Berger und Benjamin Frey. Die Warburg überwies das Geld an die Sarasin-Bank, die es an eine Offshore-Firma von Berger und Frey auf den Britischen Jungferninseln weiterleitete.[6]
Der Steuerschaden, d. h. die zu Unrecht erstatteten Steuern an die Warburg, beläuft sich je nach Bericht (je nach Umfang der berücksichtigten Geschäfte) auf 169 Millionen Euro[6] oder 280 Millionen Euro.[5]
Rajon (Raphael Roth)
Berger beriet Rajon, eine Investmentgesellschaft des bekannten Immobilieninvestors Rafael Roth, maßgeblich bei Cum-Ex-Geschäften in den Jahren 2006–2008. Diese brachten Rajon Steueranrechnungen von 123,7 Mio. Euro. Diese Steueranrechnungen wurden später wieder vom Finanzamt Wiesbaden II zurückgenommen.[11] Die HVB, die die zugrundeliegenden Aktientransaktionen abwickelte und deswegen Haftungsschuldnerin für die Rückabwicklung der Steueranrechnungen war, verklagte daraufhin u. a. Rajon und Berger vor dem Landgericht Frankfurt auf den ihr entstandenen Steuerschaden. Das Gerichtsverfahren endete mit einem von dem Investor Clemens Vedder vermittelten Vergleich, bei dem die HVB den Großteil des Steuerschadens übernahm und Rajon sich verpflichtete, an die HVB rund 30 Mio. Euro zu bezahlen. Berger musste hingegen keinen Schadensersatz übernehmen. Zuvor hatte das Landgericht Frankfurt darauf hingewiesen, dass es die Schadensersatzklage der HVB gegen Berger für aussichtslos hält.[12]
Sheridan-Fonds
Berger soll maßgeblicher Berater und Initiator von Fonds des Luxemburger Fondshauses Sheridan gewesen sein, die in Cum-Ex-Aktiengeschäfte mit Aktien deutscher Blue Chips investierten und von dem Schweizer Bankhaus Sarasin vertrieben wurden.[13] Investoren dieser Fonds waren u. a. AWD-Gründer Carsten Maschmeyer sowie seine Frau, Schauspielerin Veronica Ferres, der Fußballtrainer Mirko Slomka, Fleischfabrikant Clemens Tönnies, Medienanwalt Matthias Prinz, Sportunternehmer Peter Schöffel und Drogerieunternehmer Erwin Müller.[14][15][16]
Die anwaltliche und steuerliche Beratung auf Basis des Gutachtens von Bergers Kanzlei ist laut Medienbericht mit einer gesonderten Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung von 100 Mio. Euro von der Allianz, HDI Gerling und der Versicherungsstelle Wiesbaden versichert worden. Die Prämie betrug 300.000 Euro.[16] Einer der Investoren, der Sportunternehmer Peter Schöffel, gab an, die Versicherung habe sein Vertrauen in sein Fondsinvestment von rund 5 Mio. Euro erhöht. Nach dem Zusammenbruch des Sheridan-Fonds verweigerten jedoch die Versicherungen Schadenersatzzahlungen auf Basis der Versicherungspolice.[16] Bei diesen Fonds verweigerte der Fiskus jedoch eine Erstattung der Steuern, wodurch sie zum Verlustgeschäft für die Investoren wurden.
Strafverfahren
Gegen Berger wird wegen seiner Beteiligung an Dividendenstripping-Transaktionen in drei Verfahren strafrechtlich ermittelt. Er wird der mittäterschaftlichen schweren Steuerhinterziehung mit einem Schaden in dreistelliger Millionenhöhe sowie des gewerbsmäßigen Bandenbetrugs beschuldigt.[17][18] Deswegen wurden 2012 und 2014 seine Kanzlei- und Privaträume in Deutschland und der Schweiz durchsucht.[19][5] Zudem hörten Ermittler des nordrhein-westfälischen Landeskriminalamtes seine Telefonate mit Geschäftspartnern im Herbst 2014 ab.[19] Anfang Oktober 2017 sollte gegen Berger und frühere Aktienhändler der Hypovereinsbank durch die Generalstaatsanwaltschaft Frankfurt am Main Anklage vor der Wirtschaftsstrafkammer des Landgerichts Wiesbaden erhoben werden.[20] Damals erklärte Berger noch, sich selbstverständlich einem Verfahren stellen zu wollen, er sei schließlich ein „Mann des Rechts“.[21]
Berger äußerte in einem Interview im September 2019, dass er sich nicht im Unrecht sehe. Verantwortlich sei die damalige Bundesregierung, die nicht alle Gesetzeslücken geschlossen habe.[22] Das Vorgehen verzögerte sich immer wieder; es kam erst 2020 zur Anklage. Bergers Anwalt erklärte, sein Mandant könne aus gesundheitlichen Gründen nicht an der Verhandlung teilnehmen.[23]
Im November 2020 erließ das Landgericht Wiesbaden einen Haftbefehl gegen Berger – acht Jahre, nachdem er sich in die Schweiz abgesetzt hatte. Er wurde bundesweit zur Fahndung ausgeschrieben.[24] Nachdem Berger einer Vorladung des Landgerichts Bonn nicht gefolgt war, erließ dieses im Juni 2021 ebenfalls einen Haftbefehl.[25] Am 7. Juli 2021 wurde Berger im Kanton Graubünden auf ein Auslieferungsgesuch aus Deutschland hin festgenommen. Eine Beschwerde gegen die Auslieferungshaft wurde am 5. August vom Bundesstrafgericht zurückgewiesen. Am 20. August verfügte das Schweizer Bundesamt für Justiz die Auslieferung von Berger.[26] Die dagegen eingelegte Beschwerde Bergers hat das Bundesstrafgericht mit Entscheid vom 20. Dezember 2021 abgewiesen. Berger hat diese Entscheidung vor dem Bundesgericht angefochten.[27] Am 22. Februar 2022 wurde bekannt, dass das Verfahren abgeschlossen und eine Auslieferung an die deutsche Justiz bewilligt wurde.[28][29]
Familie
Berger ist verheiratet und hat eine Tochter. Er lebte nach seiner Flucht aus Deutschland im November 2012 mit seiner Frau in Zuoz in der Schweiz.[3] Anlass der Flucht war eine Razzia in seiner Frankfurter Kanzlei.[24][6]
Werke
- Schadensverteilung bei Bankbetriebsstörungen – zugleich ein Versuch der Konkretisierung des Risikogedankens und des Haftungssystems in Fällen der Manifestation von Betriebs- bzw. Organisationsrisiken. Haag und Herchen, Frankfurt am Main 1980, ISBN 978-3-88129-336-5 (Dissertation).
- mit Kai-Uwe Steck und Dieter Lübbehüsen (Hrsg.): Investmentgesetz, Investmentsteuergesetz – Kommentar. Beck, München 2010, ISBN 978-3-406-58171-7.
Weblinks
- Literatur von und über Hanno Berger im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek
- Die CumEx-Files. Von CORRECTIV – Journalisten-Netzwerk, gemeinnütziges Recherchezentrum. Abgerufen am 21. Oktober 2018
- It May Be the Biggest Tax Heist Ever. And Europe Wants Justice., The New York Times, 23. Januar 2020, Memento 30. Januar 2020
- “... warum es für den angeklagten Hanno Berger dennoch eng werden könnte” Handelsblatt, 21. Juni 2021
Einzelnachweise
- High Noon im Cum-Ex-Ausschuss: Zeugen zur Rolle von Freshfields. Abgerufen am 11. Juni 2017.
- Überraschende Trennung: Hanno Berger verlässt Dewey & LeBoeuf. Abgerufen am 11. Juni 2017.
- „Elmer Steueranwalt Berger fühlt sich vom Staat verfolgt und sitzt in Schweiz fest“ fuldaerzeitung.de vom 14. Februar 2015. Abgerufen am 11. Juni 2017.
- Gedächtnisschrift für Manfred Wolf (Memento vom 23. September 2015 im Internet Archive), PDF-Seite 6, abgerufen am 10. Juli 2021.
- Lutz Ackermann, Benedikt Becker, Manuel Daubenberger, Philip Faigle, Karsten Polke-Majewski, Felix Rohrbeck, Christian Salewski, Oliver Schröm: Der Coup des Jahrhunderts. In: Die ZEIT. 18. Oktober 2018, abgerufen am 18. Oktober 2018.
- Oliver Schröm, Oliver Hollenstein: Steuerexperte und Anwalt Hanno Berger: Der Mann hinter der Cum-Ex-Masche. In: Der Spiegel. Abgerufen am 26. März 2021.
- Prominenter Zuwachs: Shearman-Steuerpartner Berger geht zu Dewey. Abgerufen am 11. Juni 2017.
- Neustart: Berger Steck & Kollegen gründen Steuer- und Investmentboutique. Abgerufen am 11. Juni 2017.
- Frankfurt: Großes Berger Steck-Team entscheidet sich für Heuking. 2. September 2013, abgerufen am 11. Juni 2017.
- Klaus Ott: CSU-Filz: Gauweiler-Tipps für Steuertrickser Hanno Berger. Abgerufen am 13. Oktober 2021.
- Cum-Ex-Trades: Rajon scheitert mit Berger Steck vorläufig vor Finanzgericht. Abgerufen am 11. Juni 2017.
- Vergleich: Gleiss-Mandantin HVB beendet Cum-Ex-Streit mit Roth. Abgerufen am 11. Juni 2017.
- Die Milliardärsformel – das Cum-Ex Netzwerk weitet sich aus. Abgerufen am 11. Juni 2017.
- Prozessauftakt: Drogerieunternehmer will 45 Millionen Euro von Sarasin. Abgerufen am 11. Juni 2017.
- Umstrittene Cum-Ex-Deals: Maschmeyer verklagt Sarasin, auch Medienanwalt Prinz und weitere Prominente beteiligt. Abgerufen am 11. Juni 2017.
- Mit dem Siegel der Großfinanz. Abgerufen am 1. Oktober 2017.
- Lutz Ackermann, Benedikt Becker, Manuel Daubenberger, Philip Faigle, Karsten Polke-Majewski: Cum-Ex: Der größte Steuerraub in der deutschen Geschichte. In: Die Zeit. 8. Juni 2017, ISSN 0044-2070 (zeit.de [abgerufen am 18. September 2017]).
- LTO: OLG Frankfurt: Cum-Ex-Geschäfte sind auch Bandenbetrug. Abgerufen am 12. März 2021.
- Der kleine deutsche Lauschangriff. Abgerufen am 11. Juni 2017.
- Klaus Ott: Staatsanwaltschaft erhebt Anklage wegen Milliarden-Raubzugs. In: Süddeutsche Zeitung. 3. Oktober 2017, abgerufen am 5. Dezember 2017.
- Sönke Iversen, Volker Votsmeier: „Ich bin ein Mann des Rechts“. In: Handelsblatt. 4. Oktober 2017, abgerufen am 27. Februar 2022.
- Monika Dunkel und Timo Pache: „Warum sich Mr. Cum-Ex als Opfer eines Justizskandals sieht“ Capital.de vom 4. September 2019
- René Bender, Sönke Iwersen Volker Votsmeier: „Steuerskandal Cum-Ex: Hauptangeklagter meldet sich krank“ handelsblatt.com vom 29. Juni 2020
- Frederik Obermaier, Klaus Ott, Jan Willmroth: Haftbefehl gegen Dr. Cum-Ex. SZ.de, 4. November 2020
- Schweizer Ermittler nehmen Schlüsselfigur im Cum-Ex-Skandal fest. In: Der Spiegel. Abgerufen am 9. Juli 2021.
- In der Schweiz festgenommener Hanno Berger – Cum-Ex-Anwalt soll nach Deutschland ausgeliefert werden. In: Spiegel online. 27. August 2021, abgerufen am 1. September 2021.
- Anwalt Hanno Berger kämpft weiter gegen seine Auslieferung nach Deutschland. In: Handelsblatt. 4. Januar 2022, abgerufen am 13. Februar 2022.
- Schweiz liefert Cum-Ex-Anwalt nach Deutschland aus. In: Spiegel. 22. Februar 2022, abgerufen am 22. Februar 2022.}
- Cum-Ex-Skandal: Hanno Berger wird nach Deutschland ausgeliefert. Abgerufen am 22. Februar 2022.