Handelsvolumen (Börse)
Unter Handelsvolumen (auch Volumen oder Börsenumsatz genannt) versteht man die Absatzmenge oder den Umsatz der in einem bestimmten Zeitraum an einer Börse gehandelten Finanzprodukte wie Effekten oder Finanzkontrakte.
Allgemeines
Das Handelsvolumen ist ein Maßstab sowohl für die Betriebsgröße einer Börse als auch für die Beurteilung von Marktbreite, Markttiefe oder Marktliquidität eines bestimmten Finanzprodukts. Geringes Handelsvolumen schränkt Marktbreite, Markttiefe oder Marktliquidität ein. Es kann sich beim Börsenumsatz um den Handel mit einem bestimmten Handelsobjekt, allen Objekten eines bestimmten Börsensegments oder um den Umsatz eines gesamten Marktes handeln.
Die Handelsaktivitäten an Aktienmärkten sind meist dadurch gekennzeichnet, dass es eine parallele Entwicklung von Aktienkurs und Börsenumsatz gibt, was von der Chartanalyse untersucht wird.[1] Die Entwicklung der Börsenumsätze über einen bestimmten Zeitraum heißt Umsatzverlauf. Dieser ist eine wichtige Kennzahl in der technischen Analyse. Er lässt Rückschlüsse auf die Handelsstrategie der Marktteilnehmer zu und kann über die Bildung oder Umkehr von Börsentrends Auskunft geben.
Aktienindex
Der Börsenumsatz spielt auch eine Rolle für die Zuordnung einer Aktie zu einem Aktienindex. So umfasst der DAX die 40 größten und (bezogen auf die Streubesitz-Marktkapitalisierung) liquidesten Unternehmen des deutschen Aktienmarktes und repräsentiert rund 80 Prozent der Marktkapitalisierung börsennotierter Aktiengesellschaften in Deutschland.[2] Die Deutsche Börse entscheidet in regelmäßigen Abständen nach den Kriterien Börsenumsatz und Marktkapitalisierung über die Zusammensetzung der Indizes.[3]
Ermittlung
Der Börsenumsatz errechnet sich durch den Kurswert der an einem Handelstag umgesetzten Aktien, Anleihen und Investmentzertifikate. Der Kurswert wiederum ergibt sich aus dem Börsenkurs und der Anzahl der umgesetzten Finanzprodukte.
- Marktkapitalisierung
Anzahl der emittierten Aktien: 1.100.000 Stück - Anzahl der selbst gehaltenen Aktien: 100.000 Stück = Streubesitz in Umlauf: 1.000.000 Stück Aktueller Börsenkurs je Aktie: 50 EUR Marktkapitalisierung: 50.000.000 EUR
Die Marktkapitalisierung ist von Bedeutung bei der Zuordnung einer Aktie zu einem Aktienindex, beispielsweise dem DAX. Je geringer der Streubesitz ist, umso geringer ist die Marktkapitalisierung und umgekehrt.
Die Marktkapitalisierung reflektiert den maximal möglichen Börsenumsatz einer Aktie an einem bestimmten Handelstag. Stellt man ihr den tatsächlichen Börsenumsatz gegenüber, ergibt sich der Handelsanteil dieser Aktie an ihrem gesamten maximal möglichen Handelsvolumen.
Besteuerung
Der Börsenumsatz eines einzelnen Marktteilnehmers kann auch Besteuerungsgrundlage für die Börsenumsatzsteuer sein, die in manchen Ländern erhoben wird.
Wirtschaftliche Aspekte
Börsennotierte Großunternehmen mit hoher Marktkapitalisierung weisen meist ein größeres Handelsvolumen auf. Dies ist neben der höheren Marktkapitalisierung auch auf die mediale Aufmerksamkeit zurückzuführen, die ihnen zuteilwird. Kleinunternehmen mit geringerer Marktkapitalisierung haben im Mittel auch ein geringeres Handelsvolumen, bei ihnen kann Marktenge auftreten. Dadurch kann deren Kursverlauf jedoch volatiler sein, da geringere Umsätze bereits nennenswerte Kursschwankungen verursachen können. Dies stellt eine Form des Liquiditätsrisikos dar, sowohl für Käufer als auch Verkäufer, weil die Liquidierbarkeit eingeschränkt sein kann.
Das Handelsvolumen dient auch als Indikator in der technischen Analyse, z. B. zur Bestimmung oder Bestätigung von Trends. Weiterhin können Muster der Chartanalyse als aussagekräftiger bewertet werden, wenn sie durch hohe oder niedrige Handelsvolumen begleitet werden.
Das Handelsvolumen über alle Wertpapiere eines Handelsplatzes ist ein Indikator für den Marktanteil einer Börse und damit in der Interpretation vergleichbar dem Umsatz oder den Assets under management von anderen Unternehmen.
Rechtliche Bedeutung
In den Vereinigten Staaten hat das Handelsvolumen eines Wertpapiers auch rechtliche Bedeutung. Wer eine bestimmte Anzahl eines Wertpapiers im Verhältnis zum gehandelten Volumen kauft oder verkauft, fällt unter Artikel 144 des Securities Act von 1933. Die Berechnung des Handelsvolumens wird daher von der United States Securities and Exchange Commission (SEC) vorgenommen.[4]
Einzelnachweise
- Hans E. Büschgen, Das kleine Börsen-Lexikon, 2012, Artikel Börsenumsatzanalyse
- Deutsche Börse Group vom 3. Februar 2016, Deutsche Börse startet neuen XDAXDAX-Index, abgerufen am 19. Juni 2019
- Volker Tolkmitt, Neue Bankbetriebslehre, 2007, S. 74
- U. S. Securities and Exchange Commission vom 16. Januar 2013, Rule 144: Selling Restricted and Control Securities, abgerufen am 19. Juni 2019