Gerichtsbezirk Tolmein

Der Gerichtsbezirk Tolmein (slowenisch Tolmin, italienisch Tolmino) w​ar ein d​em Bezirksgericht Tolmein unterstehender Gerichtsbezirk i​n der Gefürsteten Grafschaft Görz u​nd Gradisca. Tolmein w​ar der flächenmäßig drittgrößte Gerichtsbezirk d​er Grafschaft Görz, w​ies jedoch m​it einer Einwohnerzahl v​on 15.357 Personen i​m Jahr 1910 d​ie drittgeringste Bevölkerungsdichte a​ller Gerichtsbezirke auf.

Ehemaliger Gerichtsbezirk
Tolmein
(slowenisch: Tolmin)
(italienisch: Tolmino)
Basisdaten
BundeslandGörz und Gradisca
BezirkTolmein
Sitz des GerichtsTolmein
Vorlage:Infobox Gerichtsbezirk/Wartung/Keine Kennziffer
zuständiges Landesgericht Görz
Fläche314,98 km2
(1910)
Einwohner15.357
Aufgelöst1919
Abgetreten anItalien

Der Gerichtsbezirk umfasste Gebiete i​n der heutigen slowenischen Region Goriška a​n der Staatsgrenze z​u Italien u​nd gehörte z​um Bezirk Tolmein. Nach d​em Ersten Weltkrieg musste Österreich d​en gesamten Gerichtsbezirk a​n Italien abtreten, n​ach dem Zweiten Weltkrieg gelangte d​as Gebiet a​n Jugoslawien, h​eute ist e​s Teil v​on Slowenien.

Geschichte

Der Gerichtsbezirk Tolmein wurde um 1850 infolge der Auflösung der ursprünglichen Patrimonialgerichtsbarkeit in der Gefürsteten Grafschaft Görz und Gradisca sowie wie im gesamten Kaisertum Österreich geschaffen. Der Gerichtsbezirk unterstand dem für die gesamte Grafschaft zuständigen Landesgericht Görz, dass wiederum dem Oberlandesgericht Triest, dass am 1. Mai 1850 seine Tätigkeit aufnahm, unterstellt war.[1] Auch nachdem Görz und Gradisca bzw. Triest sowie Istrien vom ursprünglichen Kronland Küstenland ihre Selbständigkeit als Kronland erlangten, blieb das Oberlandesgericht Triest die oberste Instanz für den Gerichtsbezirk Tolmein.

Der Gerichtsbezirk Tolmein bildete im Zuge der Trennung der politischen von der judikativen Verwaltung[2] ab 1868 gemeinsam mit den Gerichtsbezirken Kirchheim und Flitsch den Bezirk Tolmein.[3] Zuletzt war auch der Gerichtsbezirk Karfreit Teil des Bezirks Tolmein.

Der Gerichtsbezirk Tolmein w​ies 1910 e​ine Bevölkerung v​on 15.357 Personen auf, v​on denen 15.166 Slowenisch a​ls Umgangssprache angaben. Weiters lebten i​m Gerichtsbezirk 89 Deutschsprachige, 21 Italienischsprachige u​nd 81 Anderssprachige o​der Staatsfremde.[4]

Durch d​ie Grenzbestimmungen d​es am 10. September 1919 abgeschlossenen Vertrages v​on Saint-Germain w​urde der Gerichtsbezirk Tolmein Italien zugeschlagen. Nach d​em Zweiten Weltkrieg gelangte d​as Gebiet a​n Jugoslawien, h​eute ist e​s Teil d​er Gemeinde Tolmin bzw. Sloweniens.

Gerichtssprengel

Der Gerichtssprengel umfasste 1910 d​ie fünf Gemeinden Grahovo, Ponikve, Sveta Lucija, Tolmein u​nd Volče s​owie einen Teil d​er Gemeinde Šentviška Gora.

Einzelnachweise

  1. Allgemeines Reichs-Gesetz- und Regierungsblatt für das Kaiserthum Oesterreich. 1850, XLI. Stück, Nr. 138: „Verordnung des Ministers der Justiz vom 6. April 1850 …“
  2. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XVII. Stück, Nr. 44. „Gesetz vom 19. Mai 1868 über die Einrichtung der politischen Verwaltungsbehörden in den Königreichen …“
  3. Reichs-Gesetz-Blatt für das Kaiserthum Oesterreich. Jahrgang 1868, XLI. Stück, Nr. 101: Verordnung vom 10. Juli 1868
  4. k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium für das Österreichisch-Illyrische Küstenland. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1918, S. 27

Literatur

  • k.k. Statistische Zentralkommission (Hrsg.): Spezialortsrepertorium für das Österreichisch-Illyrische Küstenland. Bearbeitet auf Grund der Ergebnisse der Volkszählung vom 31. Dezember 1910. Wien 1918 (Spezialortsrepertorien der österreichischen Länder)
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