Gerichtsbezirk Gloggnitz

Der Gerichtsbezirk Gloggnitz war ein Gerichtsbezirk in Niederösterreich und zuletzt einer von zweien im Bezirk Neunkirchen. Der übergeordnete Gerichtshof war das Landesgericht Wiener Neustadt.

Ehemaliger Gerichtsbezirk
Gloggnitz

Lage im Bundesland
 Gerichtsbezirk Gloggnitz
 Landesgericht Wiener Neustadt
Basisdaten
BundeslandNiederösterreich
BezirkNeunkirchen
Sitz des GerichtsGloggnitz
Kennziffer3182
zuständiges Landesgericht Wiener Neustadt
Fläche573,42 km2
Einwohner24.130
Aufgelöst1. Jänner 2014
Zugeteilt zuNeunkirchen

Gemeinden

(Einwohner: Stand 1. Jänner 2021)

Städte

Marktgemeinden

Gemeinden

Geschichte

Der Gerichtsbezirk Gloggnitz deckte territorial einen Teil des Bezirks Neunkirchen ab. Am 1. Juli 2002 wurde der Gerichtsbezirk Aspang aufgelassen und der Gerichtsbezirk Gloggnitz wurde um die Gemeinden Feistritz am Wechsel, Kirchberg am Wechsel und St. Corona am Wechsel erweitert. Gleichzeitig wurde die Gemeinde Aspangberg-St. Peter vom Gerichtsbezirk Gloggnitz abgetrennt und dem Gerichtsbezirk Neunkirchen zugewiesen.

Am 1. Jänner 2014 wurde der Gerichtsbezirk Gloggnitz aufgelöst und die Gemeinden wurden dem Gerichtsbezirk Neunkirchen zugewiesen.[1]

Siehe auch

Einzelnachweise

  1. BGBl. II Nr. 204/2012: Bezirksgerichte-Verordnung Niederösterreich 2012

This article is issued from Wikipedia. The text is licensed under Creative Commons - Attribution - Sharealike. The authors of the article are listed here. Additional terms may apply for the media files, click on images to show image meta data.