Geprüfte Qualität – Bayern
Geprüfte Qualität – Bayern (kurz: GQ-Bayern oder GQ-B bzw. GQB) ist ein Qualitäts- und Herkunftssicherungssystem für pflanzliche und tierische Lebensmittel aus der Lebensmittelerzeugung und -verarbeitung.
Die Zertifizierung erfolgt über ein Kontrollsystem, das Futtermittel- und Lebensmitteluntersuchungen und Herkunftskontrollen durchführt. Das dreistufige Kontrollsystem umfasst Eigenkontrolle, externe Kontrolle durch Zertifizierungsstellen sowie über eine staatliche Systemaufsicht.
Träger des Zeichens Geprüfte Qualität – Bayern ist der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten (StMELF).
Geschichte
Vorgänger des aktuellen Programms war das 1985 eingeführte Programm Qualität aus Bayern – Garantierte Herkunft. Um neuen Entwicklungen in der EU gerecht zu werden, wurde das Programm 2002 neu ausgerichtet und Geprüfte Qualität – Bayern eingeführt. Begonnen mit dem Produktbereich Rinder und Rindfleisch, umfasst das Programm inzwischen 25 tierische und pflanzliche Produktbereiche der Lebensmittelerzeugung und -verarbeitung.
Da die Systemkontrolle entlang der gesamten Produktionskette bis zur Verbraucherabgabe stattfindet, werden neben den Erzeugerbetrieben auch zahlreiche Schlacht- und Zerlegebetriebe, Mühlen, Großbäcker, Großhändler, Gastronomiebetriebe, Direktvermarkter und Lebensmitteleinzelhandelsbetriebe kontrolliert.
Ende 2020 nahmen ca. 15.500 Betriebe an dem Programm teil. Der größte Anteil entstammt dem Produktbereich Rinder / Rindfleisch mit ca. 11.400 Erzeugerbetrieben.
Produktbereiche
Die derzeit aktiv genutzten Produktbereiche mit den im Handel erhältlichen Produkten zeigt folgende Tabelle:
Geprüfte Qualität – Bayern Produktbereiche | Produkte | Programmteilnehmer (Erzeugerbetriebe) | Zeichennutzer |
---|---|---|---|
Rinder und Rindfleisch / (Kälber und Kalbfleisch) | Rindfleisch (Kalbfleisch) – Teilstücke | 11.400 | 60 |
Schweine und Schweinefleisch | Schweinefleisch – Teilstücke | 2.500 | 65 |
Milch und Erzeugnisse auf Milchbasis | Vollmilch, H-Milch, Butter, Käse, Joghurt, Quark, Schlagrahm, Milchspeiseeis, andere Milcherzeugnisse | 520 | 20 |
Masthähnchen und Masthähnchenfleisch | Masthähnchen – Teilstücke | 160 | 17 |
Lämmer und Lammfleisch | Lammfleisch – Teilstücke | 9 | 6 |
Puten und Putenfleisch | Putenfleisch – Teilstücke | 60 | 13 |
Gehegewild und Fleisch von Gehegewild | Fleisch von Dam-, Rot-, Sika- und Muffelwild – Teilstücke | 4 | 6 |
Eier | Frische Eier, Brotzeiteier (gekocht), gefärbte Eier, Aufschlageier (zur Weiterverarbeitung) | 100 | 70 |
Honig | Honig | 5 (inkl. Erzeuger) | |
Brotgetreide | Weizen, Roggen, Dinkel | 400 | 30 |
Mehl und Mühlenerzeugnisse | Weizen-, Roggen- und Dinkelmehle, Hartweizengrieß, Haferflocken usw., Brotbackmischungen | 20 | |
Teigwaren | versch. Nudelsorten, Spätzle, Maultaschen | 5 | |
Brot und Kleingebäck | Brot, Semmeln, Brezen, Kleingebäck | 15 (mit 230 Filialen) | |
Feinsauere Delikatessen / Gemüsekonserven | Essiggurken, Sellerie, Rote Beete, Rotkohl, Sauerkraut usw. | 10 | |
Gemüse einschließlich Salate | Gelbe Rüben, Gurken, Kohlarten, Kraut, Lauch, Paprika, Petersilie, Radieschen, Rettich, Rosenkohl, Rote Rüben, Salate, Sellerie, Spargel, Tomaten, Zucchini, Zuchtpilze, Zwiebeln usw. | 400 | 125 |
Obst | Äpfel, Zwetschgen, Beeren etc. | 500 | 35 |
Raps-Speiseöl | Raps-Speiseöl | 12 | 3 |
Speise-/Veredelungskartoffeln | Kartoffeln, Zusammengesetzte Produkte (Knödel usw.) | 620 | 50 |
Wein und Sekt | Wein, Sekt, Perlwein | 4 | |
Lebensmitteleinzelhandel – Filialen | 2900 Filialen | ||
Christbäume | Weihnachtsbaum, Christbaum, Schnittgrün | 17 | 16 |
Stand: 31. Dezember 2020, Angaben teilweise gerundet
Darüber hinaus wurde Geprüfte Qualität – Bayern für folgende Produktbereiche entwickelt, die aber derzeit nicht genutzt werden:
- Bier
- Fische
- Senfkörner
- Saft (Apfelsaft)
Zeichen
Um „Geprüfte Qualität – Bayern“-Lebensmittel zu kennzeichnen, wurde ein Zeichen entwickelt. Dieses Zeichen besteht aus einem blau-weißen ovalen Logo mit bayerischen Rauten und dem Schriftzug Geprüfte Qualität und das Wort Bayern.
Die Zeichennutzung ist nicht allen Programmteilnehmern gestattet, sondern nur den Zeichennutzern, die einem aufwändigeren Kontrollverfahren als reine Programmteilnehmer (i. d. R. Erzeugerbetriebe) unterliegen.