Fritz Streletz

Fritz Streletz (* 28. September 1926 in Friedrichsgrätz, Kreis Oppeln) war Generaloberst, Stellvertretender Minister für Nationale Verteidigung, Chef des Hauptstabes der Nationalen Volksarmee und Sekretär des Nationalen Verteidigungsrates. Als Mitverantwortlicher des Grenzregimes an der Berliner Mauer wurde er wegen Totschlags zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Fritz Streletz (1982)

Leben

Streletz besuchte von 1933 bis 1941 die Volksschule in Friedrichsgrätz und Eschenrode. Er war von 1941 bis 1943 an einer Unteroffiziervorschule in Deggendorf und 1944 bis 1945 Unteroffizier in der Wehrmacht. Von Februar 1945 bis Oktober 1948 war Streletz in sowjetischer Gefangenschaft. Noch im Oktober 1948 trat er in die Deutsche Volkspolizei (DVP) ein, begann seinen Dienst als Wachtmeister in der VP-Bereitschaft in Zerbst, schlug die Offizierslaufbahn ein und brachte es bis 1956 zum Oberst der Kasernierten Volkspolizei.[1]

1948 wurde Streletz Mitglied der SED. 1951/1952 absolvierte er einen Lehrgang für Regimentskommandeure in der UdSSR. Von 1959 bis 1961 studierte er an der Generalstabsakademie in der UdSSR, anschließend war er von 1961 bis 1964 Chef des Stabes im Militärbezirk III (Leipzig).

Streletz wurde 1964 zum Generalmajor ernannt und war von 1964 bis 1978 Stellvertreter des Chefs des Hauptstabes der NVA und Chef der operativen Verwaltung. 1969 erfolgte seine Beförderung zum Generalleutnant. Von 1971 bis 1989 war er als Nachfolger von Erich Honecker Sekretär des Nationalen Verteidigungsrates. Am 1. Januar 1979 wurde er zum Stellvertreter des Ministers für Nationale Verteidigung und Chef des Hauptstabes berufen und am 7. Oktober 1979 zum Generaloberst befördert. Von 1979 bis zum 31. Dezember 1989 diente Streletz auch als Stellvertreter des Oberkommandierenden der Streitkräfte des Warschauer Paktes. Dem ZK der SED gehörte Fritz Streletz von 1981 bis 1989 als Mitglied an. Streletz verteidigte die gewaltsame Abgrenzung der DDR gegenüber dem Westen bis ins hohe Alter.

Verurteilung wegen Totschlags

Am 20. Mai 1991 wurde Streletz im Auftrag der Staatsanwaltschaft Berlin verhaftet. Er verbrachte 28 Monate in Untersuchungshaft in der Justizvollzugsanstalt Moabit und wurde erstmals am 2. Februar 1992 angeklagt. Der Prozess vor dem Landgericht Berlin begann am 12. November 1992. Streletz wurde vom Landgericht Berlin als Mitverantwortlicher des Grenzregimes an der Berliner Mauer in den Mauerschützenprozessen der Anstiftung zum Totschlag schuldig befunden und zu einer Freiheitsstrafe von fünf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Die Revision der Staatsanwaltschaft führte zu einer Verurteilung durch den Bundesgerichtshof wegen Totschlags bei unverändertem Strafmaß. Im März 2001 wies der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte die Beschwerde von Streletz zurück.[2] Am 25. Oktober 1997 wurde er vorzeitig aus der Haft entlassen.

Orden, Ehrenzeichen und Auszeichnungen

Deutsche Demokratische Republik

Übrige

Schriften

  • (mit Heinz Keßler): Die Verbrechen der NATO. Spotless-Verlag, Berlin 2000. ISBN 3-933544-29-7.
  • (mit Heinz Keßler): Ohne die Mauer hätte es Krieg gegeben. Zwei Zeitzeugen erinnern sich. Edition Ost, Berlin 2011, ISBN 978-3-360-01825-0.

Literatur

Commons: Fritz Streletz – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

  1. Hans Ehlert, Armin Wagner: Genosse General! Die Militärelite der DDR in biografischen Skizzen. Ch Links Verlag, Berlin, 2003
  2. Klaus Marxen: Strafjustiz und DDR-Unrecht: Amtsmissbrauch und Korruption. Walter de Gruyter, 2002, ISBN 9783110174403, S. 366. eingeschränkte Vorschau in der Google-Buchsuche
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