Flottille
Unter einer Flottille versteht man eine kleinere Gruppe von Schiffen oder U-Booten. Der Begriff ist eine Verkleinerungsform des Wortes Flotte.
Militär
Im militärischen Sprachgebrauch sind Flottillen Marineverbände, die aus mehreren Kriegsschiffen oder kleineren Booten bestehen. In einigen Marinen ist Flottille ein allgemeiner Name für Untergliederungen einer Flotte und kann auch einen nicht aus Schiffen bestehenden Verband bezeichnen.
In Deutschland wurde bis Ende des Zweiten Weltkriegs ein Verband aus kleinen Booten wie etwa Schnellbooten, Minensuchbooten oder U-Booten als Flottille bezeichnet, die wiederum häufig aus zwei Halbflottillen bestand. In der Kaiserlichen Marine umfasste beispielsweise eine Torpedobootsflottille nach 1906 zwölf Boote: bestehend aus einem Flottillenführerboot, je zwei Halbflottillen zu vier Booten und die dazugehörigen beiden Halb-Flottillenführerboote und einem Boot als Materialreserve.
In der Bundesmarine wurde die Bezeichnung zunächst nicht gebraucht und erst in den 1960er Jahren wieder eingeführt. In Anlehnung an den Gebrauch bei den NATO-Verbündeten bezeichnet eine Flottille seitdem einen größeren Verband aus mehreren Geschwadern gleichartiger Schiffe oder Boote, der auch als Typverband bezeichnet wurde. Außerdem gab es nicht-schwimmende Flottillen, wie die Flottille der Marineflieger. Jetzt verfügt die Deutsche Marine über zwei Einsatzflottillen, von denen eine an der Nordsee und die andere an der Ostsee stationiert ist. Sie werden als Großverbände im Rang einer Brigade jeweils von einem Offizier im Dienstgrad eines Flottillenadmirals geführt, während der dritte Großverband, das Marinefliegerkommando, von einem Kapitän zur See geführt wird.
Auch die Volksmarine der DDR gliederte sich in drei Flottillen, die in ihrer Größe etwa den Flottillen der Bundesmarine entsprachen, jedoch unterschiedlich aufgebaut waren.
Sonstiges
Der Begriff Flottille wird gelegentlich auch im Segelsport verwandt. So werden beispielsweise gemeinsame Segeltouren mehrerer Boote als Flottillensegeln bezeichnet.
Die Flottillen der deutschen Kolonien umfassten die Gesamtheit der fiskalischen Schiffsfahrzeuge und die zugehörigen Betriebe. Zur Flottille von Deutsch-Ostafrika zählte etwa auch das Schwimmdock im Hafen Daressalam.[1]
Einzelnachweise
- Gustav Adolf Fischer: Flottillen, in: Heinrich Schnee (Hrsg.): Deutsches Kolonial-Lexikon. Band I, Quelle & Meyer, Leipzig 1920, S. 644 f.