FFH-Gebiet Löwenstedter Sandberge
Das FFH-Gebiet Löwenstedter Sandberge ist ein NATURA 2000-Schutzgebiet in Schleswig-Holstein im Kreis Nordfriesland am Westrand der Gemeinde Löwenstedt nördlich der kanalisierten Neuen Au. Es liegt im Naturraum Schleswig-Holsteinische Geest in der Landschaft Bredstedt-Husumer Geest[1]
FFH-Gebiet Löwenstedter Sandberge | ||
Trockene Heide mit Wacholder | ||
Lage | Schleswig-Holstein, Deutschland | |
Fläche | 21 ha | |
Kennung | 1320-304 | |
WDPA-ID | 555517797 | |
Natura-2000-ID | DE1320304 | |
FFH-Gebiet | 21 ha | |
Geographische Lage | 54° 38′ N, 9° 9′ O | |
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Meereshöhe | von 13 m bis 19,7 m | |
Einrichtungsdatum | November 1999 | |
Verwaltung | Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein | |
Rechtsgrundlage | § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG |
Es liegt 17 km nordöstlich von Husum und grenzt im Westen an die Straße Kolkerheide Weg, im Osten an den Vorfluter vom Allmoor. Die Straße Westerfeld durchquert das FFH-Gebiet von West nach Ost. Sie ist nur im östlichen Teil asphaltiert. Der Rest ist ein wassergebundener Feldweg. Es handelt sich um einen Bahndamm der ehemaligen Bahnstrecke Bredstedt–Löwenstedt. Das FFH-Gebiet hat eine Fläche von 21 ha. Die größte Ausdehnung liegt in Ostwestrichtung und beträgt 880 m. Die höchste Erhebung mit 19,7 m über NN befindet sich im Osten[3] und der tiefste Bereich am Teich an der Westspitze mit 13 m über NN.[4] Das FFH-Gebiet besteht zum überwiegenden Teil aus der FFH-Lebensraumklasse Heide und Gestrüpp und ansonsten aus Mooren und Sümpfen, siehe Diagramm 1.
FFH-Gebietsgeschichte und Naturschutzumgebung
Der NATURA 2000-Standard-Datenbogen (SDB) für dieses FFH-Gebiet wurde im November 1999 vom Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR) des Landes Schleswig-Holstein erstellt, im August 2000 als Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) vorgeschlagen, im Dezember 2004 von der EU als GGB bestätigt und im Januar 2010 national nach § 32 Absatz 2 bis 4 BNatSchG in Verbindung mit § 23 LNatSchG als besonderes Erhaltungsgebiet (BEG) bestätigt. Der SDB wurde zuletzt im Mai 2019 aktualisiert.[6] Der Managementplan für das FFH-Gebiet wurde am 5. August 2015 veröffentlicht.[7]
Innerhalb des FFH-Gebietes Löwenstedter Sandberge befindet sich das am 10. Juli 1939 eingerichtete Naturschutzgebiet Löwenstedter Sandberge. Das FFH-Gebiet liegt in einem Schwerpunktbereich des landesweiten Biotopverbundsystems.[8] Im Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I für den Kreis Nordfriesland von 2020 soll mit dem FFH-Gebiet Löwenstedter Sandberge eine offene Heide- und Moorlandschaft mit großer Artenvielfalt erhalten werden.[9] Die Betreuung geschützter Gebiete in Schleswig-Holstein gem. § 20 LNatSchG wurde vom LLUR für dieses Naturschutzgebiet dem Naturschutzbund Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e. V. (NABU)[10] übertragen.[11]
Die Biotopkartierung für das FFH-Gebiet ist mittlerweile vom LLUR vollständig durchgeführt (Stand: Februar 2021). Die Auswertung der Biotopkartierung durch den Verfasser zeigt, dass der Biotoptyp MDm Degenerierte Moorflächen mit Pfeifengras-Stadien die größte Fläche einnimmt, gefolgt von den Sand- und Wacholderheiden, siehe Diagramm 3. Das FFH-Gebiet besteht zu gut 95 % aus gesetzlich geschützten Biotopen nach § 30 BNatSchG in Verbindung mit § 21 LNatSchG, sowie der BiotopV SH 2019[13], die gleichzeitig FFH-Lebensraumtypen enthalten und zu knapp 5 % aus FFH-Lebensraumtypen, die dem Verschlechterungsverbot unterliegen[14], siehe Diagramm 4.[15]
Das FFH-Gebiet befindet sich zum überwiegenden Teil im Besitz des NABU. Die Fläche des Naturschutzgebietes Löwenstedter Sandberge ist bereits seit 1931 vollständig in dessen Besitz. Mit der Gründung des FFH-Gebietes kamen eine kleine ruderale Grasfläche an der Westspitze und eine Moorfläche am Nordostende, die der Stiftung Naturschutz Schleswig-Holstein (SNSH) gehören, sowie im Osten ein größeres Moorgebiet, das sich im Besitz des Kreises Nordfriesland befindet, hinzu. Drei kleinere Flächen aus Moor, Gebüsch und intensivem Grünland befinden sich im Privatbesitz, siehe auch Diagramm 2.[16] Hinweistafeln des Besucher-informationssystems (BIS) für Naturschutzgebiete und NATURA 2000-Gebiete in Schleswig-Holstein sind vom LLUR an den Zugängen oder innerhalb des FFH-Gebietes nicht aufgestellt worden. Ein entsprechendes BIS-Faltblatt ist nicht verfügbar.[17]
Die Europäische Kommission hat im Jahre 2015 die Umsetzung der Richtlinie 92/43/EWG in Deutschland bemängelt (Verfahren-Nr. 2014/2262). In den Managementplänen würden keine ausreichend detaillierten und quantifizierten Erhaltungsziele festgelegt.[18] Am 12. Februar 2020 hat die Kommission der Bundesrepublik Deutschland eine Frist von zwei Monaten gesetzt, die Mängel zu beseitigen. Andernfalls wird der Europäische Gerichtshof angerufen.[19] Die Bundesrepublik Deutschland ist der Aufforderung nicht nachgekommen (Stand August 2021). Die Kommission führt für Schleswig-Holstein fehlende Quantifizier-, Mess- und damit Berichtsfähigkeit an. Schleswig-Holstein konzentriere sich ausschließlich auf die Durchsetzung des Verschlechterungsverbotes nach Artikel 6, Absatz 2 der Richtlinie.[20] Die Stellungnahme des Landes Schleswig-Holstein mit der im Jahre 2006 erfolgten Bekanntgabe der gebietsspezifischen Erhaltungsziele (gEHZ) für die FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein bestätige aus Sicht der Europäischen Kommission die angeführten Mängel.[21] Nachdem Deutschland die Mängel nicht fristgerecht abgestellt hat, hat die Europäische Kommission Deutschland beim Europäischen Gerichtshof im Februar 2021 verklagt.[22]
FFH-Erhaltungsgegenstand
Laut Standard-Datenbogen vom Mai 2019 sind folgende FFH-Lebensraumtypen und Arten für das Gesamtgebiet als FFH-Erhaltungsgegenstände mit den entsprechenden Beurteilungen zum Erhaltungszustand der Umweltbehörde der Europäischen Union gemeldet worden (Gebräuchliche Kurzbezeichnung (BfN)):[23][24]
FFH-Lebensraumtypen nach Anhang I der EU-Richtlinie:[25]
- 3130 Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche Stillgewässer mit Strandlings- oder Zwergbinsen-Gesellschaften (Gesamtbeurteilung B)[26]
- 4010 Feuchte Heiden mit Glockenheide (Gesamtbeurteilung B)[27]
- 4030 Trockene Heiden (Gesamtbeurteilung B)[28]
- 5130 Wacholderbestände auf Zwergstrauchheiden oder Kalkrasen (Gesamtbeurteilung B)[29]
- 6230* Artenreiche Borstgrasrasen (Gesamtbeurteilung C)[30]
- 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore (Gesamtbeurteilung C)[31]
Mehr als die Hälfte des FFH-Gebietes wird vom FFH-Lebensraumtyp 4030 Trockene Heiden eingenommen, siehe Diagramm 3. Er ist besonders stark im Westen des FFH-Gebietes vertreten. Einfünftel der Fläche wird vom FFH-Lebensraumtyp 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore besiedelt. Er ist ausschließlich im Osten des FFH-Gebietes anzutreffen. Die restlichen vier FFH-Lebensraumtypen haben nur Habitatanteile im unterem einstelligem Prozentbereich. Landesweit von Bedeutung ist dabei der auf vier kleineren Flächen innerhalb der trockenen Heide vorkommende FFH-Lebensraumtyp 5130 Wacholderbestände auf Zwergstrauchheide.[32] Knapp Dreiviertel der Fläche wird im SDB eine gute Wertung für die Gesamtbeurteilung zugebilligt. Gut Einviertel hat nur die Note C = signifikant erhalten. Hiervon betroffen sind im Wesentlichen die Moorstadien im Osten. Sie werden für das Gebiet als nicht repräsentativ eingestuft, was zur Abwertung führt.[25]
FFH-Arten nach Anhang IV der EU-Richtlinie:[33]
- 1214 Moorfrosch[34]
- 1261 Zauneidechse[35]
Beide Arten sind im FFH-Gebiet mit Sicherheit nachgewiesen.[32] Über Populationsgröße und Reproduktionsrate können keine Angaben gemacht werden. Damit entfällt die Vergabe einer Beurteilungsstufe für die einzelnen Bewertungskriterien im SDB.
FFH-Erhaltungsziele
Aus den oben aufgeführten FFH-Erhaltungsgegenständen wurden vom Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein folgende FFH-Lebensraumtypen und Arten zu FFH-Erhaltungsgegenständen von besonderer Bedeutung erklärt und Ziele für deren Erhaltung festgelegt:[36]
- 3130 Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche Stillgewässer mit Strandlings- oder Zwergbinsen-Gesellschaften
- 4010 Feuchte Heiden mit Glockenheide
- 4030 Trockene Heiden
- 5130 Wacholderbestände auf Zwergstrauchheiden oder Kalkrasen
- 6230* Artenreiche Borstgrasrasen
- 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore
FFH-Analyse und Bewertung
Das Kapitel FFH-Analyse und Bewertung[37] im Managementplan beschäftigt sich unter anderem mit den aktuellen Gegebenheiten des FFH-Gebietes und den Hindernissen bei der Erhaltung und Weiterentwicklung der FFH-Lebensraumtypen. Die Ergebnisse fließen in den FFH-Maßnahmenkatalog ein.
Obwohl sich der größte Teil des FFH-Gebietes seit mittlerweile 90 Jahren (Stand: 2021) im Besitz einer der größten deutschen Naturschutzorganisationen, dem NABU, befindet, ist es dieser bisher nicht gelungen, auch nur einen Lebensraumtyp des Gebietes auf die Stufe einer „hervorragenden Gesamtbeurteilung“ nach den Kriterien der europäischen FFH-Richtlinie zu entwickeln. Da das FFH-Gebiet sich nur zu einem geringen Prozentsatz in Privathand befindet, können Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen leichter in Angriff genommen werden. Würde man das Gebiet sich selbst überlassen, wären die Heideflächen mit der Zeit verbuscht und Heidebirken würden sich schnell ausbreiten. Die dadurch entstehende Beschattung würde wärmeliebende Tiere und Pflanzen Lebensraum nehmen. Um die vom Gesetzgeber geforderte Erhaltung einer offenen Heidelandschaft sicherzustellen, bedarf es des ständigen Eingriffs durch den Menschen.
Die Heide ist kein prioritärer, sondern ein von Menschen verursachter Lebensraum. Nach der letzten Eiszeit haben sich in diesem Gebiet Wälder gebildet. Seit der Eisenzeit wurden diese Wälder vom Menschen gerodet und urbar gemacht. Die Böden waren aber nicht überall dauerhaft fruchtbar. In diesem Sandergebiet war nur noch Weidewirtschaft möglich. Die Weidetiere verhinderten die Entstehung neuer Wälder und so bildete sich der Lebensraumtyp der Heide. Die wenigen Felder wurden durch Abtragung der humosen Deckschicht, den Plaggen, gedüngt. Man erhält damit eine pflanzenfreie Sandfläche, wo sich wieder Pionierpflanzen ansiedeln können. Zur Erhaltung des Lebensraumtyps Heide in allen Entwicklungsstadien ist es deshalb erforderlich, diese Weidewirtschaft dauerhaft nachzuahmen.
Das Grundproblem dieses FFH-Gebietes ist seine geringe Größe. Um eine hervorragende Gesamtbeurteilung zu erlangen, müssen möglichst alle Entwicklungsstadien eines Lebensraumtyps in einer ausreichenden Größe, sowie das lebensraumtypische Arteninventar vollständig vorhanden sein. Am Beispiel des Lebensraumtyps 4030 Trockene Heiden wären dies die vier Stadien Pionier-, Aufbau-, Reife- und Degenerationsphase, wobei die Degenerationsphase höchstens 50 % der Fläche einnehmen darf. Dazu müssten bei der hier vorliegenden Sandheide 5 bis 25 % offene Sandstellen vorhanden sein. Daneben dürfen die Beeinträchtigungen zum Beispiel durch Neophyten, Verbuschung oder Vergrasung praktisch nicht vorhanden sein.[38] Deshalb wird seit 2015 über die Erweiterung des FFH-Gebiets von 21 ha auf 63 ha durch Zukauf umliegender Flächen gesprochen.[39] Auch wenn es gelänge, diesen Plan umzusetzen, wird es weitere Jahrzehnte dauern, bis diese in der Regel bisher intensiv landwirtschaftlich genutzten Flächen renaturiert sind.
FFH-Maßnahmenkatalog
Der FFH-Maßnahmenkatalog[40] im Managementplan führt neben den bereits durchgeführten Maßnahmen geplante Maßnahmen zur Erhaltung und Entwicklung der FFH-Lebensraumtypen im FFH-Gebiet an. Konkrete Empfehlungen sind in 20 Maßnahmenblättern[41] und einer Maßnahmenkarte beschrieben.[42]
Maßnahmenblatt
Nr. |
Einzelmaßnahme |
---|---|
1 | Jährliche Schafhütebeweidung, Plaggen, kontrolliertes Brennen und Mahd der Heideflächen |
2 | Jährliches Entkusseln der Heiden und Moore |
3 | Jährliches Freistellen der Wacholderbestände |
4 | Keine Aufforstungen im FFH-Gebiet |
5 | Keine Anlage von Wildäckern und Durchführung von Wildfütterung im FFH-Gebiet |
6 | Keine Intensivierung des privaten Grünlandes im FFH-Gebiet |
7 | Keine Anlage neuer Wege im FFH-Gebiet |
8 | Erhalt aber keine Neuanlage von Gewässern im FFH-Gebiet |
9 | Dauerhafte Ausmagerung der Grünfläche des Stiftungsfläche außerhalb am Nordostrand des FFH-Gebietes |
10 | Ankauf oder Vertragsnaturschutz der privaten Fläche im Südosten des FFH-Gebietes mit dem Ziel der Extensivierung |
11 | Verbesserung des Wasserhaushaltes im Westen unter Berücksichtigung der WRRL (langfristiges Ziel) |
12 | Erhöhung des Wasserstandes im Moorgebiet an der Ostgrenze durch Grabenverschluss |
12 (doppelt) | Bekämpfung der Spätblühenden Traubenkirsche in angrenzenden Waldbereichen |
13 | Aufstellen von Infotafeln des landesweiten Besucherinformationssystems BIS |
14 | Jährliche Knickpflege |
15 | Jährliche angepasste Mahd des Bahndamms zum Erhalt der Blühhorizonte der Lebensraumtypen |
16 | Kein Aufstellen von Bienenstöcken zum Schutz der Wildbienen |
17 | Einbeziehung der Stiftungsfläche im Osten in das FFH-Gebiet |
18 | Dauerhafte Bekämpfung der Spätblühenden Traubenkirsche im Umfeld des FFH-Gebietes |
19 | Erhalt der Habitate für Zauneidechsen und Schaffung neuer durch Plaggen |
FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen
Eine FFH-Erfolgskontrolle und Monitoring der Maßnahmen findet in Schleswig-Holstein alle 6 Jahre statt. Der Managementplan wurde 2015 veröffentlicht. Somit wäre 2021 die nächste FFH-Erfolgskontrolle fällig.
Weblinks
- Leseanleitung für Standard-Datenbögen für die Übermittlung von Informationen zu Natura-2000-Gebieten (2011/ 484/ EU) (PDF; 588 KB), Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein
- Die Lebensraumtypen und Arten (Schutzobjekte) der FFH- und Vogelschutzrichtlinie, Bundesamt für Naturschutz, 24. Oktober 2019 (HTML)
- Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG), Bundesamt für Naturschutz, 15. Oktober 2019, (PDF)
Einzelnachweise
- 69100 Bredstedt-Husumer Geest. In: Landschaftssteckbrief. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 21. Februar 2022.
- STANDARD-DATENBOGEN für besondere Schutzgebiete (BSG). vorgeschlagene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (vGGB), Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) und besondere Erhaltungsgebiete (BEG). (PDF, 65 kB) DE1320304 Amtsblatt der Europäischen Union DE L 198/41. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, S. 6, abgerufen am 9. März 2021.
- Höchster Punkt im FFH-Gebiet Löwenstedter Sandberge. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 28. November 2021.
- Tiefster Punkt im FFH-Gebiet Löwenstedter Sandberge. In: DigitalerAtlasNord. Landesamt für Vermessung und Geoinformation Schleswig-Holstein, abgerufen am 3. März 2021.
- Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE- 1320-304 „Löwenstedter Sandberge“. (PDF; 1131 kB) Karte 1b - Eigentümer anonym. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 14. April 2015, abgerufen am 6. März 2021.
- Amtsblatt der Europäischen Union STANDARD-DATENBOGEN. (PDF; 65 kB) DE1320-304. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, abgerufen am 4. März 2021.
- Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE- 1320-304 „Löwenstedter Sandberge“. (PDF; 1040 kB) In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 5. August 2015, abgerufen am 4. März 2021.
- Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE- 1320-304 „Löwenstedter Sandberge“. (PDF; 859 kB) Karte 1a - Übersicht und Schutzkategorien. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 18. Mai 2015, abgerufen am 4. März 2021.
- Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I. (PDF) Kreise Nordfriesland. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 2020, S. 30, abgerufen am 3. März 2021.
- NABU-Naturschutzgebiet Löwenstedter Sandberge. NABU-Schleswig-Holstein, abgerufen am 7. März 2021.
- Andrea Kühl: Betreuung geschützter Gebiete in Schleswig-Holstein gem. § 20 LNatSchG. (PDF) 1.1.4 NSG „Löwenstedter Sandberge“. In: LLUR 507. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Dezember 2019, abgerufen am 4. März 2021.
- Biotopkartierung Schleswig-Holstein. In: www.zebis.landsh.de. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 9. März 2021.
- Landesverordnung über gesetzlich geschützte Biotope (Biotopverordnung). In: Landesvorschriften und Landesrechtsprechung. Landesregierung Schleswig-Holstein, 13. Mai 2019, abgerufen am 9. März 2021.
- Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz - BNatSchG) § 33 Allgemeine Schutzvorschriften. In: www.gesetze-im-internet.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), abgerufen am 2. Dezember 2020: „Alle Veränderungen und Störungen, die zu einer erheblichen Beeinträchtigung eines Natura 2000-Gebiets in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen führen können, sind unzulässig“
- Landschaftsrahmenplan für den Planungsraum I. (PDF) Kreise Nordfriesland. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 2020, S. 27, abgerufen am 1. März 2021.
- Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE- 1320-304 „Löwenstedter Sandberge“. (PDF; 1131 kB) Karte 1b - Eigentümer anonym. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 14. April 2015, abgerufen am 6. März 2021.
- Bestelliste für BIS-Faltblätter von FFH-Gebeiten. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein (LLUR), abgerufen am 6. Dezember 2020.
- Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. EUROPÄISCHE KOMMISSION GENERALSEKRETARIAT, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021: „...was bedeutet, dass Deutschland seit über 10 Jahren gegen Artikel 4 Absatz 4 der Richtlinie verstößt.“
- Vertragsverletzungsverfahren im Februar: wichtigste Beschlüsse. Naturschutz: Kommission fordert DEUTSCHLAND auf, die Habitat-Richtlinie ordnungsgemäß umzusetzen. Europäische Kommission, 12. Februar 2020, abgerufen am 19. August 2021.
- Mit Gründen versehene Stellungnahme – Vertragsverletzung Nr. 2014/2262. Schleswig-Holstein. EUROPÄISCHE KOMMISSION, 12. Februar 2020, S. 56, abgerufen am 19. August 2021.
- Gebietsspezifische Erhaltungsziele (gEHZ) für FFH-Vorschlagsgebiete in Schleswig-Holstein. Amtsblatt für Schleswig-Holstein. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 6. Juni 2006, abgerufen am 20. August 2021.
- Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland - Nicht genug EU-konforme Naturschutzgebiete. Legal Tribune Online, 10. Februar 2021, abgerufen am 25. August 2021.
- Liste der in Deutschland vorkommenden Lebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 13. Mai 2013, S. 1–4, abgerufen am 23. Juli 2020.
- Liste der in Deutschland vorkommenden Arten der Anhänge II, IV, V der FFH-Richtlinie (92/43/EWG). (PDF) Bundesamt für Naturschutz (BfN), 12. Mai 2016, S. 1–8, abgerufen am 23. Juli 2020.
- STANDARD-DATENBOGEN für besondere Schutzgebiete (BSG). vorgeschlagene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (vGGB), Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) und besondere Erhaltungsgebiete (BEG) DE1320304 Amtsblatt der Europäischen Union DE L 198/41. (PDF; 65 KB) 3.1. Im Gebiet vorkommende Lebensraumtypen und diesbezügliche Beurteilung des Gebiets. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, S. 3, abgerufen am 4. März 2021.
- Bewertungsschemata für die Meeres- und Küstenlebensraumtypen der FFH-Richtlinie. (PDF) 3130 Nährstoffarme bis mäßig nährstoffreiche Stillgewässer mit Strandlings- oder Zwergbinsen-Gesellschaften. In: www.bfn.de. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 27. Juni 2008, S. 28–31, abgerufen am 27. Januar 2021.
- Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 4010 Feuchte Heiden mit Glockenheide. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 60–62, abgerufen am 12. Januar 2021.
- Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 4030 Trockene Heiden. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 63–65, abgerufen am 23. Juli 2020.
- Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 5130 Wacholderbestände auf Zwergstrauchheiden oder Kalkrasen. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 76–81, abgerufen am 4. März 2021.
- Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 6230* Artenreiche Borstgrasrasen. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 100–103, abgerufen am 12. Januar 2021.
- Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 7140 Übergangs- und Schwingrasenmoore. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz (BfN), Oktober 2017, S. 132–135, abgerufen am 24. Oktober 2020.
- Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE- 1320-304 „Löwenstedter Sandberge“. (PDF; 1184 kB) Karte 2b - Lebensraumtypen und Arten. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 15. August 2015, abgerufen am 5. März 2021.
- STANDARD-DATENBOGEN für besondere Schutzgebiete (BSG). vorgeschlagene Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (vGGB), Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung (GGB) und besondere Erhaltungsgebiete (BEG) DE1320304 Amtsblatt der Europäischen Union DE L 198/41. (PDF; 65 kB) 3.3. Andere wichtige Pflanzen- und Tierarten (fakultativ). In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, Mai 2019, S. 5, abgerufen am 5. März 2021.
- Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). 1214 Moorfrosch – Rana arvalis. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 290–291, abgerufen am 5. März 2021.
- Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil I: Arten nach Anhang II und IV der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen Säugetiere). 1261 Zauneidechse. In: BfN-Skripten 480. Bundesamt für Naturschutz (BfN), 2017, S. 276–277, abgerufen am 5. März 2021.
- Erhaltungsziele für das gesetzlich geschützte Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung DE-1320-304 „Löwenstedter Sandberge“. (PDF; 89 kB) Bekanntmachung des Ministeriums für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume vom 11. Juli 2016 Fundstelle: Amtsblatt für Schleswig Holstein. - Ausgabe Nr. 47, Seite 1033. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 11. Juli 2016, S. 1033, abgerufen am 5. März 2021.
- Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE- 1320-304 „Löwenstedter Sandberge“. (PDF; 1040 kB) 5. Analyse und Bewertung. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 15. August 2015, S. 17, abgerufen am 5. Dezember 2020.
- Bewertungsschemata für die Bewertung des Erhaltungsgrades von Arten und Lebensraumtypen als Grundlage für ein bundesweites FFH-Monitoring Teil II: Lebensraumtypen nach Anhang I der FFH-Richtlinie (mit Ausnahme der marinen und Küstenlebensräume). (PDF) 4030 Trockene Heiden. In: BfN-Skripten 481. Bundesamt für Naturschutz, Oktober 2017, S. 63–65, abgerufen am 23. Juli 2020.
- Sandberge sollen erweitert werden. In: Husumer Nachrichten. SHZ, 14. August 2015, abgerufen am 6. März 2021.
- Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE- 1320-304 „Löwenstedter Sandberge“. (PDF;1040 kB) 6. Maßnahmenkatalog. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, 5. August 2015, S. 22–28, abgerufen am 5. März 2021.
- Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE- 1320-304 „Löwenstedter Sandberge“. (PDF; 187 kB) Maßnahmenblätter. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume des Landes Schleswig-Holstein, abgerufen am 5. März 2021.
- Managementplan für das Fauna-Flora-Habitat-Gebiet DE- 1320-304 „Löwenstedter Sandberge“. (PDF; 1535 kB) Karte 3 - Maßnahmen -. In: Landesportal Schleswig-Holstein. Ministerium für Energiewende, Landwirtschaft, Umwelt, Natur und Digitalisierung des Landes Schleswig-Holstein, 5. August 2015, abgerufen am 5. März 2021.