Wassergebundene Decke
Wassergebundene Decke, offiziell Deckschicht ohne Bindemittel (Kürzel: DoB), auch Grandbefestigung sowie in der Schweiz Chaussierung[1] genannt, ist im Straßen- und Wegebau die Bezeichnung für eine besondere Form des Belags. Dieser Fahrbahnbelag besteht aus einem abgestuften Mineralgemisch gebrochenen Natursteinmaterials – Splitt und Schotter, regional auch Grand genannt – und wird bevorzugt für landwirtschaftliche Zwecke und im ländlichen Raum verwendet.
Wege mit wassergebundener Decke heißen auch unbefestigter Weg oder Schotterstraße; wenn der unbefestigte Fahrstreifen parallel zu einer befestigten Decke verläuft, spricht man von einem Sommerweg. Straßenbeläge ohne ein wasserbeständiges Bindemittel zur Verfestigung sind nur für Verkehrswege mit geringer Verkehrsbelastung und geringer Fahrgeschwindigkeit geeignet.
Herstellung und Funktion
Der oberste Belag ist etwa zwei bis vier Zentimeter dick und liegt einer rund sechs Zentimeter dicken Tragschicht auf, die Druck und Schub dynamisch überträgt. Darunter liegen eine Frostschutzschicht und der tragfähige Unterbau. Das verwendete Material wird weder von hydraulischen noch bituminösen Bindemitteln zusammengehalten. Stattdessen wird der Oberbau auf die feuchte Tragschicht aufgebracht, anschließend verdichtet (gewalzt) – und dann einige Wochen nicht belastet. Erst die Einwaschung der obersten Schichten sorgt für die Bindung und damit eine kompakte Struktur.[2]
Kennzeichen eines Weges mit richtig ausgeführter wassergebundener Decke ist es, dass selbst schmale Reifen mit hoher punktueller Druckbelastung keine Spuren hinterlassen und der Fahrwiderstand bei geringer Geschwindigkeit dem auf durchschnittlichen Asphaltdecken vergleichbar ist.
Vorteile
Wassergebundene Decken führen bei fachgerechter Anlage und entsprechender Unterhaltung zu einer ausreichenden Niederschlagsversickerung und haben deswegen einen niedrigeren Abflussbeiwert als Asphaltoberflächen.[3] In vielen Naturparks sind sie die bevorzugte Form der Befestigung von maschinenbefahrbaren Wegen, da ein naturnäherer Eindruck vermittelt werden kann. Wenn helles Steinmaterial benutzt wird, heizen sich solche Oberflächen auch deutlich weniger auf als dunkle Asphaltflächen. Zudem gilt der etwas weichere Belag als gelenkschonender für Fußgänger oder Jogger und auch für Pferde, deren Hufe außerdem weniger beansprucht werden. Die Herstellungskosten betragen etwa zwei Drittel vergleichbarer Asphaltflächen. Neben dem Einsatz als Wegebelag forst- und landwirtschaftlicher Nutzwege finden wassergebundene Decken auch Anwendung in Parkanlagen sowie auf Parkplatzflächen.
Nachteile
Wassergebundene Decken sind anfällig für Erosion in Gefällstrecken, da bei starken Regenfällen die oberste Schicht des Materials abgetragen werden kann. Dadurch wird der Weg holprig, es entstehen Rinnen und Schlaglöcher. Insbesondere in ariden Klimazonen bilden sich Waschbrettpisten aus. Eine Instandhaltung der Wege ist daher häufiger erforderlich, besonders nach Schneeräumungen.
Fahrzeugverkehr mit mehr als ca. 20 km/h führt auf wassergebundenen Wegen bei Trockenheit zur Staubentwicklung und, bedingt durch Verwehen, zum Verschleiß der oberen Deckschicht. Problematisch sind ebenfalls die hohen Gewichte moderner landwirtschaftlicher Fahrzeuge, sie begünstigen das Entstehen von Fahrbahnschäden wie Schlaglöcher erheblich.
In einigen Bundesländern reglementieren Qualitätsstandards für Radwege den Einsatz von wassergebundenen Decken. So regelt beispielsweise in Sachsen ein Erlass, dass solche keinesfalls an Steigungen oder im Hochwasser-Überflutungsbereich und nur in ökologisch besonders sensiblen Gebieten verwendet werden dürfen.[4]
Alternativen und Regelwerk
Als Alternativen zur wassergebundenen Decke kommen z. B. Rasengittersteine, Pflasterung oder Asphalt in Frage.
Einen Ansatz zur verbindlichen Regelung leistet die Richtlinie für die Standardisierung des Oberbaues von Verkehrsflächen.
Siehe auch
Weblinks
Einzelnachweise
- technikseiten.hsr.ch
- Horst Haffner: Orte Plätze Räume. Callwey, 2005, ISBN 3-7667-1650-6, S. 28.
- Universität für Bodenkultur Wien, 2010.
- Erlass des Sächsischen Staatsministeriums für Wirtschaft und Arbeit vom 11. März 2005 zum Qualitätsstandard des Sachsennetz Rad, Aktenzeichen 52-3942.31/RVK